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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#3
HiSmile,
Nunja,..ich verdiene etwa 1050,-netto, meinen Selbsthalt hat man auf 850,-€ festgelegt (lebe alleine)...halt laufender Unterhalt plus Rückstände.
Aber bei der Pfändung kommt ja noch nichtmal der laufende Unterhalt raus, er beträgt 174,-€.
Jugendamt war so nett mir anzubieten die Pfändung aufzuheben wenn ich 174+50 zahle, denke da fahre ich mit der Pfändung finanziell doch etwas besser.
Wobei "besser" ein schwammiger Begriff ist,..mit ALG II würde ich NOCH "besser" fahren:\.
Beim Einkommen bin ich mir sicher, das steckte mir eine sichere Quelle.
Wohnt im eigenen Haus von den Eltern, Kind läuft auch nicht in Sack und Asche.

Nachtrag:
Allerdings wird es ab nächsten Monat nichts mehr zu pfänden geben, ich hatte nur für 3 Monate einen Vertrag für 35 Stunden, nun sind es 30 Stunden.
Wurde glücklicherweise schon vor der Pfändung so schriftlich festgehalten, sonst würde man mir da auch noch einen Strick draus drehen.
Bin ich auch ganz froh drüber da ich dadurch etwas mehr Zeit habe um bei Privathaushalten das eine oder andere zu richten, sonst käme ich finanziell gar nicht mehr über die Runden.

Jugendamt will natürlich jetzt schon das ich mehr arbeite, ist nur problematisch mit einem Nebenjob im 3-Schichtsystem mit 8 Stunden pro Schicht wo man erst eine Woche vor Monatsbeginn weiss wann man im nächsten Monat wie frei hat (arbeite in einem Pflegeheim).
Irgendwelche Titel habe ich nie unterschrieben, weiss auch nicht wie man das so einfach festlegen und auch pfänden kann.
Auskünfte bekommt man keine, da wird irgendwie gemauert.
Einen Anwalt hatte ich auch schon einmal eingeschaltet um den Unterhalt neu festlegen zu lassen und um eine Lohnpfändung zu verhindern, der rührte sich erst nach 2 Monaten nach der Lohnpfändung mit einer Mail ala "Sorry,..hatte keine Zeit und stimmt schon alles so, kann man nix machen"
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 22-07-2012, 04:10

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