Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#14
@Carnica

Jut, dann ist das also geklärtSmile
Ich hatte da wirklich einige Informationsdefizite, gebe ich zu...aber egal wo man anfragte, man bekam erstmal ne Keule um die Ohren, dieses Forum hier kannte ich noch nicht:\.

Das es erhebliche Probleme geben wird der KM JETZT ihre Einkünfte öffentlich um die Ohren zu hauen ist mir klar, nach dem 18 bin ich aus der Geschichte raus denke ich.
Ab nächstes Jahr werde ich berufsbegleitend die Ausbildung zumn examinierten Altenpfleger beginnen und gleichzeitig in die Privatinsolvenz gehen, der Pfändungsfreibetrag DANN ist immer noch weitaus höher als das was ich jetzt zum Leben habe.
Passt also für mich.
Ich muss halt wissen wie ich jetzt zu handeln habe damit mir nach dem 18. nicht weiterhin alles um die Ohren fliegt.

Und wenn ich irgendwem jetzt schon Stöcke zwischen die Beine werfen kann, umso besser...da ist mir rein seelisch ganz dringend danach.

Und auf mich selbst achte ich eigentlich schon, bin da seelisch und emotional recht stabil.
Nur halt mittlerweile auch extrem genervt weil ich eigentlich bei Fragen bzgl dieses Unterhalts recht schnell an eine Art Pranger gestellt wurde, eigentlich schon immer.
Es ist halt so das man diesen "Ethikvorstellungen" zu folgen hat, ich tue dieses in diesem Fall nicht, ich fühle mich nicht als ein "Vater" , zahle nur das was ich muss (wenn ich nicht müsste, wäre es NOCH besser)und bin froh wenn es vorbei ist.

Diese Einstellung erscheint wohl allgemein als "fragwürdig".

Ich war noch eine ganze Weile für ein 2. Kind unterhaltspflichtig.
Das es da eine Rangfolge gab/gibt wusste ich damals nicht...2 Jugendämter stritten sich um mein Einkommen wie Geier um das Aas.

Das man einem Jugendamt rein gar nichts glauben und noch weniger vertrauen sollte, wusste ich Depp bis dato auch nicht.

Beiden schrieb ich das noch ein anderes Kind vorhanden ist, teilte beiden sogar die Aktenzeichen des anderen Amtes mit,..nix...Pfändungswettrennen.
DA war ich dann allerdings seelisch nicht mehr stabil,..schrieb beiden das sie mich mal sonstwo können, ich jetzt kündigen werde und beide dann mal sehen sollen wo sie nun ihre Knete herbekommen.
Tat ich dann auch, kassierte dann 6 Monate auf Bewährung wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht".
Beide Jugendämter dachten das ich nun weich wäre...also...verstiess ich gegen meine Bewährungsauflagen (ging nicht zu diesem Bewährungshelfer und sagte ihm das ich das auch nicht vorhabe) und ging für 6 Monate in den Bau.

Jut,..ich fand die Ruhe fast himlisch, muss ich aber nicht öfters habenSmile.

Bei dem anderen Kind (mittlerweile 21) ist die Sache aber etwas anders gelagert,..mit der Mutter war ich 4 Jahre zusammen, wir waren zu jung und zu dumm und sie studiert mittlerweile Medizin, wir sind Kumpels und ich bin schon ziemlich stolz auf sie ...und da tat mir kein Cent weh den ich zahlte.



@Skipper

[/quote]Warum zahlst Du nicht einfach den vollen Mindest-KU?[/quote]

Ja,..wieeee denn?Big Grin

Ich arbeite in der Altenpflege als Pflegehelfer, da sind 8,75,-€ brutto der Mindestlohn und leider haben die Arbeitgeber es wohl so verstanden das Mindest gleichzusetzen mit Höchstlohn ist!Smile

Netto kommen da bei Vollzeit und Steuerklasse 1 etwa 1050-1100 netto komplett zusammen.
Und das Jugendamt wird halt pfänden weil der Titel bei 850,-€ liegt, da bin ich mir sowas von sicher.
Meine Warmmiete ist 412,-€ inklusive Strom, wohne also doch recht günstig.

Und ab nächsten Monat wird es noch ekliger werden, denn dann geht die Pfändung auf 0,-€ zurück.
Ich hatte nur für 3 Monate Vollzeit, also 35 Stunden (das ist bei uns Vollzeit).
Nun bin ich bei 30 Stunden und dort liegt der Verdienst dann bei etwa 850,-€ netto,..es werden also höchstens 10-15,-€ oder gar nix überwiesen (je nach Zuschlägen halt, arbeite ja 3 Schichten).
Mir persönlich ist das ganz recht weil ich nun endlich etwas mehr Zeit habe um mich finanziell etwas zu erholen,..habe ja noch nichmal ne Waschmaschine.

Das Jugendamt wird mir wieder böse Briefe schreiben das ich einen Nebenjob annehmen muss.
Mir ist klar das ich das ohne Probleme abschmettern kann.
Ich werde gerne irgendwelchen Bewerbungsbemühungen nachweisen wenn man mir schlüssig erklärt wie ich:

1. Die Bewerbungskosten erstattet bekommen
2. man mir schlüssig darlegt WO ich mich denn bewerben soll da mir nicht bekannt ist welche Branche Nebenjobs vergibt wo man erst eine Woche vor Beginn des Monats weiss an welchen Tagen der potentielle Arbeitnehmer frei hat und einsetzbar ist,..unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes.

Ich arbeite nämlich nicht 6 Stunden am Tag sondern 8 im 3-Schicht System.

Desweiteren habe ich auch keinerlei Probleme einem Amtsarzt nachzuweisen das dies alles zusätzlich zu den normalen Arbeitsbelastungen (bin in der Geronto-Psychiatrie) doch alles bisserl viel ist und ich eh schon am Anschlag laufe.

Da jede Menge Schwierigkeiten zu bereiten bis zum Nov nächsten Jahre,..damit habe ich kein Problem und DANN ist das Jugendamt raus, dann endet die Beistandschaft! (oder irre ich mich da?) .

Nachtrag:

Zitat:Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst

Weil ich keines bekomme, laut Aussage des Jobcenters ist Kindesunterhalt Privatvergnügen.
Für das Jobcenter habe ich also mein volles Nettogehalt und bin nicht bedürftig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 22-07-2012, 20:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit RR9 6 7.620 09-09-2014, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 14.913 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 38.330 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter
Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden Maddog 14 17.691 10-10-2009, 05:11
Letzter Beitrag: Gast1

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste