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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#24
(26-07-2012, 16:41)bubi schrieb: Also wenn du am 31.Juli hingehst bekommst du noch für den ganzen Monat Juli Geld wenn dir was zusteht.
Das ist so nicht richtig. Der Erstantragsmonat wird bei Regelsatz/Miete tageweise genau abgerechnet. Es kann Vor- und Nachteile haben, ob man sofort geht oder den Beginn des nächsten Monats abwartet. Bzgl. KU kann es was bringen, hängt aber von Situation ab.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von sorglos - 26-07-2012, 17:27

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