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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#30
(27-07-2012, 14:37)Eifelaner schrieb: Die Wesenlichkeitsgrenze wird bei 10% festgemacht.
Die im Wesentlichen natürlich immer greift, wenn das Gehalt nach "oben" gehen sollte. Theoretisch gilt diese Grenze auch, wenn weniger verdient werden sollte. Die Hürden, das in so einem Fall durchzukriegen, liegen allerdings deutlich höher! Wink
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von blue - 27-07-2012, 19:01

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