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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#34
Es ist mE unwichtig, auf welchem Formular Du den tutulierten KU als nicht bereite Mittel und als Absetzbetrag geltend machst.
Im Zweidel einfach formlos beantragen, Kopie des Titels dazu, fertig und ab. Wenn die vom JC noch 'was Formalisiertes haben wollen, dann werden die sich schon melden.

Wenn über 18 hinaus tituliert wurde, dann würde ich es zunächst dem JC überlassen, was die dagegen machen. Es sei so tutuliert und von Dir zu zahlen und daher zu berücksichtigen. Ich würde mir da keinen unnötigen Stress machen. Vielleicht ziehen die das vom JC auch an sich und fordernd übergeleitet von Kind bzw. Mutter Belege.

Denke daran, die Mietkosten aufgeschlüsselt vorzulegen:
Kaltmiete, Betriebskosten, Wasser, Heizung. Die Stromkosten gehen extra und sind NICHT Bestandteil Deiner Bedarfsberechnung.
Die angemessene Kaltmiete richtet sich nach örtlichem Spiegel, der Rest fließt in voller Höhe 'as is' in den Bedarf ein.

Weise vorsorglich auf eine Notlage hin, denn nach Abzug von Miete und Kindesunterhalt hast Du noch 266 € zum Leben - und damit zu wenig, selbst wenn Du die Stromkosten (angenommen 50 €) korrekt berücksichtigtest.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Skipper - 01-08-2012, 12:02

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