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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#42
Sehe ich anders. Ein typisches Väterproblem besteht darin, nochmal nachzufragen, nochmal Frist setzen, nochmal hoffen, nochmal, nochmal.

Das ist grundsätzlich problematisch. Man wird nicht ernst genommen, man muss eventuell Unterhalt aufgrund eines Betruges weiterbezahlen (die erneuten "Fristen" bezahlt man also teuer selbst!). Die Klage gehört am ersten Tag nach Fristende angegangen.

Kein weiteres Schreiben. Ladungsfähige Anschrift feststellen, Klage einleiten. Kein Gerede, keine erneuten höflichen Nachfragen, keine Verhandlungen. Die angeforderten Papiere haben dir fristgerecht vorgelegt zu werden. Das war nicht der Fall. Nächsten Schritt gehen.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 09-08-2012, 21:07

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