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Umgangskosten und SGBII
#6
(23-07-2012, 13:05)Camper1955 schrieb:
(23-07-2012, 12:18)RobertK schrieb: Das JC wiederum wollte, dass ich nun gegen meine EX vorgehe und den Unterhalt nach unten wieder anpassen lasse bis zur Bedürftigkeitsgrenze, was natürlich absurder Blödsinn ist.

Hast Du das schriftlich? Wenn ja, dann würde ich mich an die Vorgabe des Jobcenters halten.

Unser User @sorglos hat hier ja einen Thread, der aufzeigt, wie das geht.

lg

Camper

Das ganze erging nur mündlich bei meiner Antragsabgabe. Von diesen Standpunkt ist das JC auch ziemlich schnell abgewischen, da sich die Ansprüche eh gegeneinander aufrechnen würden mit meiner EX.
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Nachrichten in diesem Thema
Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 22-07-2012, 15:31
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 22-07-2012, 16:02
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 12:18
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 13:05
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 13:44
RE: Umgangskosten und SGBII - von sorglos - 23-07-2012, 13:05
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 13:48
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 15:01
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 27-07-2012, 13:24

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