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Rentenbeiträge pfändbar ?
#1
Servus

Ich bin mit der Firma in der Verhandlung zu kündigen. An einem Personalabbau
ist die Firma interessiert; und eine Weiterzahlung meiner Rentenpflichtbeiträge
ist z. Zeit Verhandlungssache; momentan um die 80 €/Monat.
Zumindest bis meine 35 Pflichtjahre voll sind.

Ich halte es in diesem "demokratischen Rechtsstaat" einfach nicht mehr aus;
jeder Tag ekelt mich mittlerweise an; die Lügen und Veruntreuung meiner
Beiträge und dieses Unterhaltsrecht läßt mich an den Kommunismus erinnern.

Wenn ich also die Fliege in´s Ausland mache (Titel besteht); ist es möglich
oder Praxis dass das Regime diese 80 Mücken pfändet ?

Gruß und danke
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#2
Sind die Rentenbeiträge nicht viel besser angelegt, wenn du sie mit ins Ausland nimmst und dort selbst anlegst?
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#3
nee, der hass auf das system und der wunsch in ebendiesem demokratischen unrechtssystem eine ordentliche rente zu erlangen gehen ja hand in hand. zumal es ja die wenigsten lange im tropenparadies aushalten, da ist es schon gut wenn zu hause alles geregelt ist Smile
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#4
Wenn es nicht mehr lange ist, bis die obligatorischen 35 Jahre rum sind, würde ich das auf jeden Fall noch voll machen.
Bleib halt so lange noch da.
Ich machs derzeit genau so.
Werde aber die Basis Deutschland nie ganz aufgeben, nur wegen der Krankenversicherung.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
Expat; wie immer kommen von Dir Kommentare die einfach nur niedrigste Intelligenz vermuten lassen.
ICH und viele andere Arbeitnehmer zahlen in das gesetzliche System ein.
Der privatversicherte BRD Funktionär und seine Profiteure von Odessa bis Tel Aviv schöpfen den Rahm ab.
Der Arbeitnehmer ist nicht der BRD Vertreter; Deutschland ist nicht gleichzusetzen mit der BRD.
Die Krankenschwester und der Müllmann ist nicht gleichzusetzen mit einem Richter, Staatsanwalt oder
sonstigen Vollstrecker des Systems
UND ich habe nun soviele Jahre einbezahlt dass ich im Alter nur das haben möchte was mir zusteht.
Deine dummen Kommentare erinnern mich an die Propagandareden des Regimes; Solidarität von anderen
fordern und sich selbst ausnehmen.
Bei meiner Lebensbiographie verbitte ich mir von einem kleinen Licht wie Dir Kritik; es sei denn Du kannst
mir das Wasser auf dem Gebiet reichen. Und jetzt schere Dich zu Deinem privatversicherten Volksvertreter;
da kannst Du Deine schlauen Sprüche loswerden und wirst wohl nie kapieren dass seine Antworten eh nur
Lügen sind

Geholfen haben eure Kommentare nicht
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#6
(24-07-2012, 19:15)Hasserfuellter schrieb: Geholfen haben eure Kommentare nicht
Liegt vielleicht daran, dass die Erfahrungen zu Deinem speziellen Fall im Forum nicht bekannt sind.
Warum nicht einfach mal die Bundes-Rentenversicherung kontaktieren und fragen?

Ruhrstrasse 2, 10709 Berlin.
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#7
Na ja; so speziell wohl auch nicht. Wir sind doch wohl alle im "reiferen" Alter;
also ü 30 und mit einigen Rentenjahren auf dem Buckel.
Es dürfte halt im Alter schon einen Unterschied machen ob man beim Staat in
der Heimat betteln muß oder mit schmaler Rente in Vietnami-Burundi lebt.

Ich war schon bei der Kontenklärung; wollte immerhin wissen was
alles anerkannt wird; über eine Pfändung konnten die natürlich nix
sagen

Gruß
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#8
(24-07-2012, 20:20)Hasserfuellter schrieb: Na ja; so speziell wohl auch nicht.
Sehe ich anders.
Du schreibst:
"Wenn ich also die Fliege in´s Ausland mache (Titel besteht)"

...könnte ich Dir zumindest nicht schreiben, ob nachdem Du die Fliege gemacht hast, nicht alles mögliche in die Wege geleitet wird, um "das Wohl" Deiner Kinder zu ermöglichen.

Wenn Du die aktuellen Titel wegen KU allerdings weiter bedienen würdest, würde ich mir an Deiner Stelle weniger Gedanken machen.
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#9
Ich darf mal vermuten, dass eine Pfändung nicht halt macht, weil es sich um eine "Rente" handelt.
Eine Rente ist nichts Anderes als Eine der Sieben Einkunftsarten. (Nicht einen Richter oder Anwalt fragen, die kennen nur zwei : Brutto und Netto ^^). So, und jede Einkunftsart für sich unterliegt einer (i.d.R. unterschiedlichen) Besteuerung. Logischerweise ist auch jede Einkunftsart für sich pfändbar. Es kommt also nicht auf die Art der Einkunft an, sondern auf die Höhe!

Und dann wären wir wieder bei unserem viel zitiertem § 850 d ZPO .
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#10
Ohne zu tief in die Materie eingestiegen zu sein, scheint eigentlich der von Nappo zitierte §850 ZPO ff. ausschlaggebend zu sein.

Die Renten selbst, von speziellen Rentenleistungen abgesehen, sind grundsätzlich pfändbar (§850b ZPO) - ein schöner Artikel dazu stand auch mal im Handelsblatt:
Pfändung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung möglich (Handelsblatt, 26.01.2004)

Bei Rentenbeiträgen ist das nicht klar geregelt. Allerdings müsste sich im Grundsatz, jeder eine Rente aufbauen können, weshalb früher auch bei Hartz IV Bezügen noch (lächerlich) geringe Abgaben an die Rentenkasse gemacht wurden - das wurde aber stückweise abgebaut. Mittlerweile werden für Harz IV Empfänder keine Rentenbeiträge mehr geleistet, jedoch zählt die Zeit als Anrechnungszeit im Sinne von SGB VI §58 (siehe auch Rente und Arbeitslosigkeit).

Ich würde daher mangels einer klaren Regelung prognostizieren, dass designierte Rentenbeiträge auf ein Minimum gepfändet werden können, so dass dem Einzahler zumindest die Anrechnungszeit erhalten bleibt. Die offene Frage wäre dann aber, ob das auch für im Ausland lebende Menschen gilt, die ja dort evtl. ohne Kontrolle durch Deutsche Behörden eine eigene Vorsorge aufbauen könnten - hier ist der Staat sehr eigen - Beispiele, wie das von Florida Rolf, haben gezeigt, dass die soziale Verantwortung an der Bundesdeutschen Grenze endet, egal wie teuer es dann wird.
https://t.me/GenderFukc
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#11
Die Grundlage ist, wie hoch der bisher erarbeitete Rentenanspruch überhaupt ist. Liegt der Rentenanspruch ungefähr am Pfändungsfreibetrag, dann macht es keinen Sinn in die Rentenkasse einzuzahlen, weil spätestens beim Renteneintritt das lustige Pfänden beginnt. Alle anderen Varianten und Möglichkeiten ordnen sich nach diesem Status ein.
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#12
Die Überlegung von @Captain Dino hat was - wofür für die Rente sparen, wenn sie entweder nicht ausgezahlt wird, weil keine Einzahler mehr da sind, oder der Überschuss über den existenzsichernden Selbstbehalt sowieso weggepfändet wird?
https://t.me/GenderFukc
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#13
Das ist eine notwendige Grundlage. Ich bekam gestern eine Nachricht von der Rentenkasse. Meine künftige Rente liegt aber sowas von sauber im grünen Bereich, dass ich mir die Hände gerieben habe. Ist zwar reiner Zufall, aber es passt genau. Auf Grund meiner Einkommenssituation und meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit wird sich da nicht mehr viel bewegen.
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#14
Welche Freibetragsgrenzen gelten denn wenn man in Rente geht und keine laufenden Unterhaltsverpflichtungen mehr bestehen, sondern nur Schulden.

Die "normalen" Pfändungsgrenzen?
Oder die Niedrigeren?
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#15
950,- €
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#16
Nach 20Jahren "erfolgloser" Erwerbstätigkeit, bzw. selbständiger Tätigkeit kann man von dem Betrag sicher sehr gut leben, insbesondere wenn doch noch unverhoffter unterstellter Reichtum auf irgendwelchen Konten oder dem Knie der Toilette aufftaucht.

Insbesondere ist das ja nur eine Anwartschaft und erhöht sich genauso wie sich die Pfändungsgrenze auch erhöht.
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#17
Bei mir wird sich kein Reichtum einstellen, aber ich lasse dem Jugendamt gerne die Hoffnung.
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#18
Nee Leutnant; bei Unterhaltsschulden kann auf das absolute Existenzminimum gepfändet
werden was weit darunter liegt.
Blue; bei mir geht es nicht um Kinder sondern eine Alte die sich in´s Pflegeheim gesoffen hat;
bitte versuche mir kein schlechtes Gewissen hinzukümmeln. Wer 2400 Mücken incl.
Pflegestufe hat braucht mich nicht zu flöhen; sondern nur endlich verrecken.

Es geht mir halt darum dass ich nach ein paar Jahren Ausland als Hartzler zurückkomme und dann
mit der Mindestrente wieder ab. Somit geht es mir darum ob die mir die 80 € auch weg pfänden;
egal von was und wie ich im Ausland lebe
Denn wer im Alter auch noch von H4 angewiesen ist kann bestimmt nicht nach Tittikakka
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#19
(25-07-2012, 19:28)Hasserfuellter schrieb: Blue; bei mir geht es nicht um Kinder sondern eine Alte die sich in´s Pflegeheim gesoffen hat;
Ich erinnere mich wage....Kann es sein, dass es um Elternunterhalt bei Dir ging?
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#20
(25-07-2012, 19:28)Hasserfuellter schrieb: Nee Leutnant; bei Unterhaltsschulden kann auf das absolute Existenzminimum gepfändet
werden was weit darunter liegt.

Also für laufende unterhaltsverpflichtungen stimmt das.

Gilt das auch für Unterhaltsschulden die z.B. 5 Jahre nach Ende der Unterhaltspflicht noch bestehen und eingetrieben werden sollen?
Normalerweise sollten diese Schulden doch dann wie andere Zivilforderungen behandelt werden, oder?
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#21
Wenn nicht gepfändet wird, kann die Unterhaltsschuld nach 1 bis drei Jahren, verjähren, da der Unterhaltsberechtigte durch Vollstreckung seine Bedürftigkeit nachweisen muß, OLG Brandenburg 2003.

Das gilt allerdings wohl kaum für erfolglose Vollstreckungsversuche.Angel

Aber damit zu warten, bis Rentenansprüche fällig sind, ist von daher weniger aussichtsreich.
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#22
Richtig Leute; Unterhaltschulden verjähren bei Privatpersonen........bei Unterhaltsschulden gegenüber
dem Staat/Sozialamt nie.........

Ja; lfde Unterhaltsverpflichtungen.

Blue; ja.

Ich halte es in diesem Staat keinen Tag länger mehr aus als unbedingt nötig

Gruß
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#23
(27-07-2012, 22:50)Rumpel schrieb: Bar auf meine Kralle?
"Nur bares ist wahres" - altes Grieschisches Sprichwort Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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