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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#13
Gerade die Beschränkung auf den angemessenen Unterhalt und die gesteigerte Unterhaltspflicht ist einer der Punkte, die absolut nicht im Sinne des BGB und auch nicht aus BGH-Urteilen herleitbar ist. Das geht Richtung noch krasserer Ungleichbehandlung. Die Formulierung mit dem "erheblichen Ungleichgewicht" war korrekter. Was die Düsseldorfer Roben hier versuchen, ist eine Kleinhaltung und Beschränkung der Pflichten von besserverdienenden Elternteilen.

Ein erhebliches Ungleichgewicht besteht eben auch dann, wenn der eine Elternteil 1400 EUR verdient und der andere 6000 EUR. Der BGH hat dann die Barunterhaltspflicht dem Besserverdienenden auferlegt. Die Düsseldorfer Lügenbarone hätten das gerne in ihren neuen Leitlinien zu 250 EUR Unterhalt für den wenig Verdienenden geändert. Er soll trotz allem zahlen bis zum "angemessenen Selbstbehalt" von 1150 EUR runter. Nix da.
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von p__ - 24-07-2012, 12:10

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