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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#16
(24-07-2012, 12:27)p schrieb:
(24-07-2012, 12:22)Camper1955 schrieb: Bei 1400 € Netto zahlte Papa bisher mindestens 450 € KU, so denn er zahlte und wurde über die gesteigerte Erwerbspflicht dazu verurteilt mehr zu bezahlen.

Nein, er zahlt gar nichts, weil der andere Elternteil ein vielfaches davon verdient. Die BGH-Urteile stehen teils in der Urteilssammlung. Zur Beweispflicht machen die Leitlinien überhaupt keine Aussage. Da gilt wie bisher, dass das Pflichtige klarmachen muss, dass der andere richtig viel verdient, dann ordnet der Richter eine Einkommensauskunft an wenn ihm sein Frühstückskaviar gut geschmeckt hat.

Gut. Aber nimm mal an, dass Papa nur 1400 € verdient und Mama 1800 €.

Bei einem Kind ist das Ungleichggewicht beim Papa

Aber schon bei 2 Kindern schlägt das Pendel zu Ungunsten von Mama aus.

Bei 1400 €, sind ist bei 250 € Schluss. Hat Mama 1250 € netto, dann kriegt sie nicht mal mehr den Mindesunterhalt, wenn das Kind in die mittlere Altersstufe kommt.

So viele Fälle Ärztin - Krankenpfleger gibt es nun nicht. Also ein Einkommensunterschied um mehr als das Doppelte zugunsten des betreuenden Elternteiles, wenn der weiblich ist.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Camper1955 - 24-07-2012, 12:40

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