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selbstbehaltkürzung
#26
(26-07-2012, 13:41)Bernie schrieb: Hallo Kasimir,

das haben wir auch vor. Wir leiten gerade alles ein mit Gütertrennung und so damit dann die Scheidung ohne Komplikationen läuft.

nicole
Wenn Mann und Frau gemeinsam den Staat aus dem Schlafzimmer verjagen, dann nenne ich das Liebe. Heart
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#27
Moin.

solchen Diskussionen kann ich kaum verstehen und frage ich mich immer, ob die Teilnehmer die gesetzlichen Vorschriften kennen, die solche engen Situation gut regeln lassen.

Denn nach SGB II sollte
ein alleinstehender erwerbstätiger pflichtiger ET
mit Netto von >1100 €,
mit einem überwiegend in der Nähe und beim anderen ET wohnenden Kind,
mit tituliertem Mindest-KU und
mit Standardumgang 30% der Jahreszeit

NACH Zahlung von Warmmiete und KU!
für sich und seine Familie (Vater bzw Mutter und ein Kind = 2-Personen-Haushalt) ca.
800 € zur freien Verfügung haben!

Undecided
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#28
(25-07-2012, 21:08)Bernie schrieb: hallo Zusammen,

@Zahlknecht, Gedanke

wir warten ab was da entschieden wird und wir werden dann den weg gehen den du Zahlknecht auch gegangen bist.
Manchmal muss man das wohl machen traurig genug das so Familien zerstört werden !!!

hi nicole,

Das Interessiert unseren Juristen nicht die Bohne was aus Familien wird.
Wie sagte die Rattin der EX so schön beim AG.... der beklagte würde sich Gesetzlich EinrichtenBig Grin

Willst du fliegen? Dann lass hinter dir, was
dich nach unten zieht und breite deine Flügel
aus. Wer Leichtigkeit in sich trägt, zieht
leichte Menschen an. Lerne umzudenken: Es
warten nicht überall Probleme, sondern
Lösungen.:-)
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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#29
Hallo Zusammen,

@Skipper

von der Regelung wussten wir vorher nicht woher auch. Momentan sind wir ja noch verheiratet und daher würde das momentan noch gar nicht gehen.
Aber interessant finde ich das. Das hätten wir mal vorher wissen müssen.
Aber wir warten ja jetzt auf die Entscheidung des Gerichts.

Gilt das denn auch wenn er verurteilt wird 300€ Ku für 3 Unterhaltsberechtigt bezahlen? könnte er nach der Scheidung aufstocken??
Mit einem Kind hätte er regelmäßig umgang.

@Zahlknecht

das es Lösung gibt sehe ich langsam auch Smile

Nicole
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#30
Moin Nicole.

Bei engen wirtschaftlichen Verhältnissen sollte auch immer die Bedürftigkeit nach SGB II geprüft werden, ganz gleich, ob ehelich gebunden oder nicht, zusammenlebend oder als Single.

Gibt es 'externe' Kinder, mit Umgangs- und und Unterhaltsansprüchen, dann ist Bedürftigkeit schnell erreicht und es besteht dann Anspruch auf Hilfen gem. SGB, etwa in Form von ergänzendem ALG II, der sog. Aufstockung.

Für die Pflichtigen (meist Väter und ihre Familen) heißt das:
Der Staat nimmt es (Unterhalt) und er gibt es (Aufstockung).

Merkwürdigen 'Leitlinien' entrückter Richter würde ich möglichst aus dem Wege gehen.
.
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#31
Guten Morgen Skipper,

wir müssen abwarten was da an KU zahlung festgelegt wird. dann werd ich mich noch eimal bei dir melden um tipps zu bekommen Smile
wir berechnet man das denn?? kannst du mir was dazu schicken.

wie geht denn der Unterhaltspflichtige wenn das urteil kommt mit der Uvg rückzahlung um? Wie wird das das vereinbart?

dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Smile nicole
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#32
(26-07-2012, 14:25)Kasimir schrieb: @Der Gedanke

Ich würd auch nur zu gerne wieder arbeiten. Ich sagte einem Rechtsanwalt. Ich möchte als Vater mindestens 1.500 netto mein eigen nennen, Erziehung und Spass haben kostet halt. Er bot mir 950,- € gerichtlich zu erstreiten, wenn ich zumindest den Mindestunterhalt zahle. Ich hab ihm gesagt, den Deal kannst du vergessen. Ich setz mich doch nicht zu ihnen, um dafür zu kämpfen, für die Zukunft noch weniger Geld zu haben.

Der Staat ist so dumm und blöd. Würde er einfach nur den Unterhalt bezahlen und ansonsten einfach mal die Klappe halten (Jetzt nur noch das extreKrönchen zum UVG + 100,- € = 232,- € zahlen), könnte er sich meine Allimentierung nun sparen (mtl. rund 800,- €). Er würde wenigstens Steuern einstreichen, gleichzeitig würde ich mit meinen Kindern den lokalen Einzelhandel zusätzlich stärken.* Es wird immer teurer für den Staat. Nicht mein Problem. Ein Beschluss der über den menschlich nachvollziehbaren Verstand hinausragt, ist kein Beschluss, sondern pure Arroganz. Gesetz hin oder her. Dieses permanente Folterung geht mir on die Eier. Sie missbrauchen Kinder, uns zu quälen, verdienen sich ne goldene Nase daran und finden sich toll. Das ganze Leben verheiratet mit der Justiz. Geht`s noch?

* Rechenbeispiel:
Der Staat zahlt 232,- € pro Kind an Unterhalt, erspart sich aber jeden Monat 800,- € wegen mir z.B. So zahlt er nicht 1032,- €, sondern nur 232,- €. Eine Ersparnis von
satten 344,83 %. Die erwirtschafteten Steuern kann er dann noch zusätzlich in Abzug bringen + die Mehreinnahmen aus Konsumsteuern. Er würde nicht nur
sparen, er würde sogar noch ein Plus machen. ---> EIN PLUS! <--- Und weil das so viel Plus ist, denken alle Peter Zwegat ist toll, wenn wir heulen und einer nach dem anderen sagen: "Hauptsache ich arbeite, auch wenn es nix bringt." Aber das ist dann auch schon wieder ein anderes Thema. Volksverdummung durch Fernsehdiktator.

Genug für heute, ich hab euch lieb.

Ich frage mich auch, welches Jugendamt hat denn wirklich
(etwas von Thema abweiche) Jugendlichen auf einem richtigen Weg gelenkt? darüber wird gerne geschwiegen.. Aber Preisen sich mit STatistiken wegen Unterhaltsgeschichten..

Sehr gut beschrieben von dir Kasimir..
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