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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#32
So, ich habe jetzt die Info erhalten, dass ich in das Urteil bzgl. des anderen Kindes keine Einsicht bekommen werde, ausser BEIDE? Parteien stimmen zu, was bei der KM wohl recht unwahrscheinlich ist.
Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet (Wie leider so ziemlich mit dem Meisten in dieser Sache ;( )

Da klatscht so ne KM als Höhepunkt all ihrer kranken Aktionen einen der beiden Söhne um, was dazu führt, dass der zum Vater kommt und ich kann mich in keinster Weise auf dieses Urteil mit all den Gutachtern beziehen, während bei meinem Fall kein Gutachter für notwendig erachtet wird!
Wie soll das nur weitergehen? Nachdem die KM die Mediation hat platzen lassen und jeglichen Umgang boykottiert, wird die Richterin dann doch einen Gutachter einsetzen, anstatt mal die zig vorhandenen Gutachten heranzuziehen. Und dann dauerts erstmal 8 Monate, bis der zu irgendeinem Urteil kommt ?

Warum kann mir ein Psychologe allein nach Studium von ca. 50 Emails der KM - also ohne diese persönlich zu kennen - eindeutig sagen, dass bei der Frau ein unbedingt zu therapierendes schweres psychisches Defizit vorliegt und schon vor Monaten voraussagen, dass es zu Gewalteinwirkung kommen wird - was dann ja auch eingetreten ist, aber das spielt alles keine Rolle.
Der Psychologe sprach von eindeutigen, immer wiederkehrenden Mustern in den Email-Schilderungen der KM, aber das interessiert anscheinend keinen Richter und auch keinen JA-MA, wahrscheinlich nicht einmal irgendwelche Gutachter.

Ich werde morgen mit dem Anwalt sprechen und dann klagen.

@Iglu: Du magst Recht haben, ich werd morgen vielleicht schlauer sein. Momentan gehe ich davon aus, dass mein Anwalt weiss, was er tut. Mal sehen.
So ganz stimmt da nicht mit den 3 Monaten. Vor 3 Monaten waren wir noch mitten in der Mediation, innerhalb der die KM mir zu dem Zeitpunkt eine Erweiterung des gerichtlich verfügten Umgang zugestanden hatte.
Als sie dies zurückzog und den Umgang boykottierte, hätte ich vielleicht schneller handeln müssen, anstatt den Fehler zu machen und darauf zu vertrauen, dass das JA hier etwas tut bzw. tun kann.
Es ist jetzt so, mein Anwalt sagte irgendwas davon, dass ich schon bzgl. Umgang geklagt hätte und dies daher nicht nochmal könne. Dass wir daher jetzt auf ABR klagen sollten. Hab ich nicht so richtig verstanden, aber der ist tagtäglich vor Gericht und scheint zu wissen, was effektiv ist und was nicht viel bringt.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 07-08-2012, 11:00

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