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Auskunftspflicht?
#1
Hallo zusammen,

kurze Frage:

Muss ich als neue Lebenspartnerin eines Zahlvaters der Beistandschaft des JA Auskünfte über mein Einkommen erteilen, bzw. muss er es?
Wenn ja, auf Grund welcher rechtlichen Grundlage?

Im Prinzip ist es mir sch**egal, ob die wissen, was ich verdiene. Ich will es ihnen nur so schwer wie möglich machen. Smile

Danke.
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#2
Nein das musst du nicht.
Du hast keine Pflichten gegenüber seinem Sohn oder dem JA.
Schon deswegen nicht, weil das JA keinerlei Entscheidungen treffen darf, außer Klage ein einzureichen.

Auch das Gericht hat dir gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis so dass du auch dem Gericht keine Auskunft geben musst.

Das Gericht kann höchstens deinen Heini auffordern, dich zu fragen nur wenn du ihm keine Auskunft gibst, kann das Gericht sich auf den Kopf stellen.

Der Haken an der Geschichte ist, dass sich das Gericht dann irgendwelche Phantasiezahlen ausdenken und deinem Männe auflasten kann.
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#3
1. Brief schreiben, welche Auskünfte freiwillige Angaben und welche Pflichtangaben sind

2. Anwortbrief vom Jugendamt in den Müll werfen

3. Dann überreicht Dein Kollege lediglich seine Lohnabrechnung dem Jugendamt

4. Fertig


www.das-maennermagazin.com/blog/jugendamt-beistaende
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#4
Besten Dank. :-D
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#5
(31-07-2012, 21:37)Jessy schrieb: Muss ich als neue Lebenspartnerin eines Zahlvaters der Beistandschaft des JA Auskünfte über mein Einkommen erteilen, bzw. muss er es?

Grundsätzlich nicht. Wie üblich im Lügen- und Tricksereigebäude, das sich "Recht" nennt, gibts natürlich faule Tricks, die das indirekt doch machen.

Man sollte als Vater bereits die Existenz einer Lebenspartnerin abstreiten und dafür sorgen, dass (offiziell) getrennte Wohnsitze bestehen. Dann wird die Selbstbehaltsreduktion wegen Haushaltsführungsersparnins etwas schwieriger.
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#6
(31-07-2012, 21:37)Jessy schrieb: Im Prinzip ist es mir sch**egal, ob die wissen, was ich verdiene.
Falsch! Die hat es nicht zu interessieren!
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#7
Und dem Jugendamt immer positiv schreiben. Niemals schreiben, dass Sie auf dies und das keinen Anspruch hätten. Auf viele Forderungen nicht reagieren und nicht kommentieren. Und lege Textblöcke an, die Du kombinierst in unterschiedlicher Reihenfolge wiederholst. Meine Briefe waren nach 2 Minuten fertig. Fristen werden voll ausgekostet. Logisch. Ich habe auch schon Briefe auf der Rückseite von den Webeflyern geschrieben. Habe ich hier im Forum als Tipp bekommen Smile Kommt lustig rüber.
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#8
Es ist im Prinzip mehr oder weniger unrelevant, da ich selbstständig bin und aktuell kaum was verdiene. Laut JC ist sogar mein LG mir zur Unterstützung verpflichtet.
Ich möchte nur bei den Antwortschreiben an das Inkassobüro der KM so viel Ärger machen wie irgendwie möglich.

Gestern hab ich schon das JC der KM abgewatscht, wegen BU. Und es hat sehr viel Spaß gemacht. :-D
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#9
(31-07-2012, 21:47)p schrieb: Man sollte als Vater bereits die Existenz einer Lebenspartnerin abstreiten

Liebe Beiständin,

meine Lebenpartnerin habe ich nach ihrem Einkommen gefragt und sie gab mir zur Antwort das mich das nicht zu interessieren hat. Sie hat mich dann aus der Wohnung geworfen. Ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen soll ...

oder

Liebe Beiständin,
nachdem ich meine Freundin nach ihren Einkommen fragte, bekam ich eine wirklich pampige Antwort und danach habe ich sie aus der Wohnung geworfen. Somit hat sich diese Angelegenheit erledigt. Wenn ich eine neue Freundin habe, sage ich Ihnen umgehend Bescheid. Versprochen!
...
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#10
*lol*
Manchmal rettet mir das Forum hier echt den Tag.

Zumindest hatte ich in dem heute aufgesetzten Schreiben unter anderem folgenden Satz (zur Auskunftserteilung):

"... Gerne erwarte ich Ihre Anfrage zur Auskunftserteilung im April 2014."

Wink
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#11
(31-07-2012, 21:47)p schrieb: Grundsätzlich nicht. Wie üblich im Lügen- und Tricksereigebäude, das sich "Recht" nennt, gibts natürlich faule Tricks, die das indirekt doch machen.
"Grundsätzlich" heißt bei Juristen, dass es Ausnahmen gibt.
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#12
huhu,

gilt das nur für LG oder auch für zweitfrau?



nicole
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#13
(31-07-2012, 23:07)Bernie schrieb: huhu,

gilt das nur für LG oder auch für zweitfrau?

Haha, ja! Ausser man lebt nicht in einer Hütte oder Zelt zusammen. In diesem besonderen Fall hat man nach dem Rauswurf der Liebsten eventuell mehr Geld.
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#14
(31-07-2012, 22:12)Jessy schrieb: *lol*
Manchmal rettet mir das Forum hier echt den Tag.
Warum?

Weil wir ehrlicher und realistischer sind, als die geldgierigen RAtinnen da draussen?
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#15
(31-07-2012, 22:05)Jessy schrieb: Es ist im Prinzip mehr oder weniger unrelevant, da ich selbstständig bin und aktuell kaum was verdiene. Laut JC ist sogar mein LG mir zur Unterstützung verpflichtet.
Dann laß es doch wirklich drauf ankommen!
Wahrscheinlich wirst Du Recht haben, dass sich Dein LG nur zum Blödmann macht.

Er wird sich umschauen, wenn Du ihm den Laufpass gibst....
Noch kein Kind am Start?
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#16
@ blue - Weil es gut ist, zu wissen, dass man nicht alleine da steht. Und weil der Vorschlag von Dino zwecks dem Schrieb an die Beiständin Schmunzeln weckt.

Wieso sollte ich meinem LG den Laufpass geben? Ich sehe wenig Sinn darin, die Partnerschaft dem JA zu verschweigen - aber ich serviere denen auch nicht alle Infos auf dem Silbertablett.
Und nein, noch ist kein Kind am Start. Hat noch Zeit. Eins nach dem anderen. Wink Erst Probleme lösen, dann Familie gründen.
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#17
(31-07-2012, 22:08)Leutnant Dino schrieb: Liebe Beiständin,
nachdem ich meine Freundin nach ihren Einkommen fragte, bekam ich eine wirklich pampige Antwort und danach habe ich sie aus der Wohnung geworfen. Somit hat sich diese Angelegenheit erledigt. Wenn ich eine neue Freundin habe, sage ich Ihnen umgehend Bescheid. Versprochen!
...

lol top! sollte in die tfaq! Big Grin Big Grin
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#18
(31-07-2012, 23:49)Leutnant Dino schrieb:
(31-07-2012, 23:07)Bernie schrieb: huhu,

gilt das nur für LG oder auch für zweitfrau?

Haha, ja! Ausser man lebt nicht in einer Hütte oder Zelt zusammen. In diesem besonderen Fall hat man nach dem Rauswurf der Liebsten eventuell mehr Geld.

also ja nur für die LG oder ja auch für die Zweitfrau??
Interessant für uns wir müssen aus taktischen Gründen auf die Scheidung warten bis wir die KU-Berechnung vom Tisch ist....damit wir endlich besser leben können. nicole
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#19
(01-08-2012, 12:49)Jessy schrieb: Erst Probleme lösen, dann Familie gründen.

... was auch wieder zu neuen Problemen führen kann Wink
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#20
(31-07-2012, 22:08)Leutnant Dino schrieb: Liebe Beiständin,
meine Lebenpartnerin habe ich nach ihrem Einkommen gefragt und sie gab mir zur Antwort das mich das nicht zu interessieren hat. Sie hat mich dann aus der Wohnung geworfen. Ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen soll ...

oder

Liebe Beiständin,
nachdem ich meine Freundin nach ihren Einkommen fragte, bekam ich eine wirklich pampige Antwort und danach habe ich sie aus der Wohnung geworfen. Somit hat sich diese Angelegenheit erledigt. Wenn ich eine neue Freundin habe, sage ich Ihnen umgehend Bescheid. Versprochen!
...

Big Grin

Danke, der ist gut!
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