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SGB II Antrag und "Vorladung"
#1
Meine Ex-Rechtsverdreherin hatte in letzter Verhandlung "angeregt", ich solle Antrag nach SGB II stellen, ihr wäre es "scheissegal" wo der KU her käme. Daraufhin wurde vertagt.

Nun hab ich den Antrag an den Landkreis geschickt, bekam darauf jetzt eine ausgefülltes Formschreiben wie folgt:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihr Antrag ist hier eingegangen.
Für die weitere Bearbeitung ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Diese zu nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten ...

[viel blabla über Rechte und Pflichten]


Frage:
Muss ich dieser "Vorladung" Folge leisten ?
Geht das nicht im Schriftverkehr ??? Ich hab keine Lust mich da auf den Flur zu setzen, bis die mich mal irgendwann hereinbeten.
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#2
Siehe:
Zitat:§ 61 SGB I Persönliches Erscheinen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.

Ja, bei Antragstellung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen, zumindest einmal erforderlich. Später immer dann, wenn mit Rechtsmittelbelehrung gefordert wird.

Es werden nur sehr triftige Ausnahmen gemacht. Z.B. habe ich das mal für jemand gemacht, der gerade in Vollnarkose auf dem OP-Tisch lag. Das wurde dann akzeptiert.

Ansonsten hat das Amt nun bereits damit begonnen, einen Versuch zu machen dich zu verarschen: Es wird dann der Tag als "Tag der Antragstellung" eingetragen, an dem du zum ersten Mal erscheinst. So haben sie es bereits jetzt geschafft, den Antragsbeginn von Juli auf August zu verschieben. Sad

Aber wenn du schon zu Erörterung hin mußt, dann nimm gleich den Schriftverkehr mit der Unterhaltsforderung mit und lass dir die Entgegennahme Blatt für Blatt abstempeln.

- Hast du die Kinder im Antrag angegeben?
- Hast du "alleinerziehend" angekreuzt?
- Nimm ein Extra-Blatt mit auf dem sinngemäß steht: " die Kinder XY und ZZ sind aufgrund einer praktizierten Elternvereinbarung an monatsdurchschnittlich X Tagen bei mir im Haushalt und Teil meiner Bedarfsgemeinschaft." Lass dir die Entgegennahme abstempeln!
- Unterschreibe auf dem Antrag immer zweimal: einmal als Antragsteller und einmal als gesetzlicher Vertreter der Kinder (egal wie das Sorgerecht aussieht!!)
- Sei vorsichtig, wenn die Antragsannahme-Person Änderungen an deinem Antrag vornimmt, insbesondere wenn es um die Kinder geht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
(02-08-2012, 03:18)sorglos schrieb: Ansonsten hat das Amt nun bereits damit begonnen, einen Versuch zu machen dich zu verarschen: Es wird dann der Tag als "Tag der Antragstellung" eingetragen, an dem du zum ersten Mal erscheinst. So haben sie es bereits jetzt geschafft, den Antragsbeginn von Juli auf August zu verschieben.

Kann ich aus dem Ursprungströöt nicht erkennen.....
Im Gegenteil.
Mit der Eingangsbestätigung ist auch der Tag der Antragstellung manifestiert. Man sollte halt nur darauf achten, dass das Datum auf dem Grundantrag
korrekt eingetragen ist ... also mit dem Datum der schriftlichen Antragstellung übereinstimmt. Bei allem anderen ..... d`accord ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
(02-08-2012, 07:49)ArJa schrieb: Mit der Eingangsbestätigung ist auch der Tag der Antragstellung manifestiert.

Vielleicht bin ich da überallergisch, aber ich habe es schon ein paar mal anders gesehen. Die Problematik entsteht so:
In diesen Fällen hatte das Amt auch geschrieben, "wir haben ihren Antrag erhalten" und dann bei dem Erörterungsgespräch gab es noch ein paar Ergänzungen. Am Schluß sagten sie dann sinngemäß, "so, damit ist nun alles vollständig, dann korrigieren wir noch das Vollständigkeitsdatum und dann bräuchte ich hier noch ihre 2. Unterschrift wegen der Änderungen"
- und schwupps ist der "Tag der Antragstellung" verschoben.

Also, kann sein, muss nicht sein. Jedenfalls immer den Bescheid kontrolieren!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Funktioniert allein schon aus dem Grund nicht, dass zumindest bei Jobcentern die Antragstellung / Korrespondenz in das "verbis" Programm eingegeben wird, was nachträglich nicht mehr änderbar ist ... Wie das bei optierenden Kommunen mit ihren unterschiedlichen DV Systemen aussieht, ist mit nicht bekannt.

Allerdings ist schon richtig : auf jeden Fall die Angaben kontrollieren;
den JC- Beschäftigten dahingehend böse Absichten zu unterstellen, durch falsches Antragsdatum Leistungen zu verzögern, halte ich für zu weit hergeholt.

Spätestens im Widerspruchverfahren fallen die damit sowas von auf die Nase und das macht denen dann mehr Arbeit als alles Andere ....

ArJa
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#6
(02-08-2012, 11:09)ArJa schrieb: den JC- Beschäftigten dahingehend böse Absichten zu unterstellen, durch falsches Antragsdatum Leistungen zu verzögern, halte ich für zu weit hergeholt.
Davon hätten die persönlich nichts. Warum sollten sie das tun?
Das Jobcenter ist dazu da, das Geld, das von Sozialabgaben-Zahlern eingetrieben wird, so zu verteilen, dass sie selbst möglichst viel daran herumverwalten können.
Wenn du eine Leitstung nicht kriegst, obwohl sie dir im ARGE-Sprech zusteht, dann geschieht das nicht, um Geld zu sparen, sondern um dich zum Widerspruch zu nötigen, damit sie wieder etwas zu tun haben.
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