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Jugendamt und Umgangsverfahren
#26
Moin zusammen.

Ich bewege mich jetzt seit einigen Monaten hier in diesem Forum und habe mir einige Monate dieses Skipper-Weichei-Gesülze kommentarlos
angeschaut aber wenn ich jetzt lese, der Threadersteller solle doch ein
freundlich devotes Schreiben an diese JA-Tusse schicken, um zu erklären
warum er einen Beistand hinzugezogen hat, dann fasse ich mich nur noch an den Kopf.....

Ich habe ebenfalls dieses ganze JA-Gesumpf kennengelernt; frustierte
Emanzen; 90 % [Unterschreitung des Mindestniveaus], die ihr bißchen staatlich zugeteilte Macht geradezu orgastisch ausnutzen ... was dagegen hilft , sind nur rechtliche Schritte über DAB, Petitionsausschuß ( alles was diesen Sesselp.......n Arbeit macht) und Prozessschritte a la Ibykus. Alles andere ist für den Eimer ....

Dieser Devotismus, den Skipper hier in jedem Trööt an den Tag legt und weiterempfiehlt ist einfach nur zum Brechen .... vielleicht sollte er sich
nach einem anderen Forum umsehen, wo er seine geistigen Ergüsse verbreiten kann anstatt Männer in unserer Situation weiter zu verunsichern.Ich habe offen gestanden auch keinen Bock darauf irgendwelche sinn-und zweckentfremdete Psychodiskussionen mit diesem Herrn zu führen.

Allein die massiven Widerstände in den Trööts gegen sein Gesülze sollten ihm eigentlich mal zu denken geben. Mir reichts jedenfalls .... So, das musste ich mal loswerden ....

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#27
Hallo ArJa,

im großen und ganzen stimme ich mit Dir überein, aber diese Meinung kann ich nicht unterstützen:

(06-08-2012, 09:05)ArJa schrieb: vielleicht sollte er sich nach einem anderen Forum umsehen, wo er seine geistigen Ergüsse verbreiten kann...

Man muß um den richtigen Weg streiten und braucht dazu auch eine Vielfalt von Meinungen, denn keiner von uns ist im Besitz der allumfassenden Wahrheit. Und in diesem Meinungsspektrum hat durchaus auch ein Skipper seinen Platz - und wenn es nur zum aufzeigen ist, wie man es NICHT machen soll. Tongue

Oder anders ausgedrückt: Man braucht immer jemanden, der den Advocatus Diaboli (eine hervorragende Einrichtung der katholischen Kirche) spielt, damit man seine eigenen Standpunkte überprüfen kann.

Deswegen: Sich streiten mit Skipper - ja, unbedingt!

Ihn verjagen/moppen - definitives NEIN!

Simon II
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#28
Kann jeder so machen, wie er/sie will.

Ich habe für mich entschieden, dass die Lektüre der Beiträge dieses Forumskollegen Lebenszeitverschwendung darstellen und werde ab sofort
Beiträge mit der Überschrift Skipper geflissentlich überlesen und ignorieren.

Ist eh immer das gleiche Gesumpfe und der Tenor der Beiträge ist immer gleich ... Wozu also lesen ?

Aber wie gesagt, kann ja jede/r so halten wie man mag .....

Wir sind ja ein freies Land mit freier Meinungsäußerung ( ausser vorm Jugendamt und vorm Familiengericht - Ironie aus ) ...

O.K. : Einigen wir uns auf folgenden Meinungskompromiß : Niemand ist so schlecht, dass er nicht auch als schlechtes Beispiel dienen kann ....

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#29
wenn ich skippers beiträge, szg. Im statistischen mittel, richtig deute, dann plädiert er für den weg des geringsten widerstands. Das bedeutet zuweilen eben, wie im "richtigen" leben auch, dass man leuten auch mal in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] kriechen muss.
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#30
(06-08-2012, 09:59)ArJa schrieb: Beiträge mit der Überschrift Skipper geflissentlich überlesen und ignorieren.

http://www.trennungsfaq.com/forum/usercp...=editlists
Hätte dir längst das schimpfen erspart.
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#31
Danke für den Hinweis , p. Ignorieren ist normalerweise nicht mein Stil, aber hier ? .... Hab nur meine eigene, kleine, bescheidene, unmaßgebliche Meinung geäußert ...

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#32
Die Vielfalt der Meinungen ist eine Stärke, kein Nachteil. Das bedeutet nicht, dass man alle Meinungen gut finden und sich anhören muss. Wenn einem im echten Leben jemand auf die Nerven geht, geht man dem ja auch aus dem Weg.
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#33
(06-08-2012, 11:06)ArJa schrieb: Danke für den Hinweis , p. Ignorieren ist normalerweise nicht mein Stil, aber hier ? .... Hab nur meine eigene, kleine, bescheidene, unmaßgebliche Meinung geäußert ...
Ich habe das so für mich geregelt.

MMn soll jeder hier seinen Senf loslassen. Gewonnen wird durch Argumente. Und "den ignoriere ich, weil ..." ist auch ein Argument.
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#34
(04-08-2012, 08:27)Ibykus schrieb:
bio schrieb:Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte.
die §§, auf die ihr euch berufen habt, interessieren mich.
Ich sehe den Vorgang doch richtig, wenn ich davon ausgehe, dass seitens des JA eine Beratung anläßlich eines elterlichen Streites über familienrechtliche Umgangsangelegenheiten angeboten wurde; es sich mithin um KEIN sozialrechtliches Verwaltungsverfahren handelt und § 13 Abs. 4 SGB X insoweit ausscheidet?

In der Tfaq habe ich gelesen, dass ein Beistand/Vertrauensperson rechtlich garantiert ist. Ich wusste nicht, dass dies nicht für Gespräche mit JA in Umgangsverfahren gilt. Vielleicht sollte man dann die Infos in der Tfaq überprüfen.
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#35
bio schrieb:In der Tfaq habe ich gelesen, dass ein Beistand/Vertrauensperson rechtlich garantiert ist. Ich wusste nicht, dass dies nicht für Gespräche mit JA in Umgangsverfahren gilt.
Natürlich hast Du ein Recht darauf, dich bei Behördengängen/ Gesprächen und in eigenen Angelegenheiten durch einen Beistand vertreten zu lassen.

§ 13 IV SGB X bezieht sich aber auf sozialrechtliche Verwaltungsverfahren!
Ein solches Verwaltungsverfahren liegt aber in Deinem Fall nicht vor: § 8 SGB X

Du hattest einen Termin, in dem Du mit einer Verfahrensbeteiligten eines rechtshängigen Gerichtsverfahrens (in dem Dein Beistand nicht zugelassen worden war) über ihr Verhältnis und über ihre Sichtweise zu anderen Verfahrensbeteiligten (KM) sprechen wolltest.
Da ist als Beistand m.W. nur ein Rechtsanwalt zulässig.

Wenn Du ihn vorher angemeldet hättest, wäre der Termin vermutlich vvh geplatzt.
So hattest Du eine Chance, dass sich die Dame wenigstens auf ein Gespräch eingelassen hätte, soweit es nicht die Sphäre anderer tangiert; du also mit Hilfe des Beistandes deine Position besser erklären konntest.
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#36
Das sollte man in der Tfaq ergänzen. Ist ja nicht unerheblich.
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#37
(07-08-2012, 19:31)bio schrieb: Das sollte man in der Tfaq ergänzen. Ist ja nicht unerheblich.

In der t-faq steht:
Zitat:Kommt es zu einem persönlichen Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Amtes zu einem wichtigen Thema (z.B. Umgangsverweigerung), eine Person des Vertrauens mitnehmen, diese aber niemals als "Zeuge" bezeichnen, denn das würde das Verhandlungsklima sofort verschlechtern. Vorher anfragen, ob man eine Vertrauensperson (Freund, jemand aus einem Väterverein) mitnehmen darf, stichwortartig protokollieren und die Anwesenden darum bitten, das Protokoll zu unterzeichnen. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme eines Beistands ist in SGB 10, §13 Abs. 4 garantiert,....
Vielleicht sollte man betonen, dass sich auf § 13 zu berufen ein Verwaltungsverfahren erfordert.

Die Vertretungen und Beistände sind eigentlich in allen Verfahrensordnungen geregelt (VwGO, VwVerfG, ZPO, SGG, FamFG ...)

Was das Recht auf eine Begleitperson oder Beistand im nicht förmlichen Verwaltungsverfahren angeht, so gilt der Grundsatz, dass jeder sich immer und überall vertreten lassen kann (bis auf höchstpersönliche Angelegenheiten, wie Heirat ...).

Wenn ich zum JA gehe und um eine Beratung in Umgangsangelegenheiten bitte, dann steht es mir folgleich frei, eine Begleitperson meines Vertrauens mitzunehmen.

In einem förmlichen Verwaltungsverfahren ist das gesetzlich geregelt.

Wenn ich -wie vorliegend- mit einem offiziellen Verfahrensbeteiligten eines Gerichtsverfahrens über die darin zu verhandelnden Angelegenheiten, die
1. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und bei dem
2. das Gericht den Antrag auf Zulassung des Beistandes abgelehnt hatte,
3. die Privatsphäre anderer Beteiligter zu schützen ist,
sprechen will, dann ist doch leicht einsehbar, dass die JA-Mitarbeiterin nicht befugt sein kann, in Anwesenheit (unerlaubter) Dritter sich zum Verfahren zu äußern.
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#38
(07-08-2012, 20:37)Ibykus schrieb: 3. die Privatsphäre anderer Beteiligter zu schützen ist,
sprechen will, dann ist doch leicht einsehbar, dass die JA-Mitarbeiterin nicht befugt sein kann, in Anwesenheit (unerlaubter) Dritter sich zum Verfahren zu äußern.
Sehr gut auf den Punkt gebracht, Ibykus.

Ergänzend möchte ich beitragen, dass wegen einer Einsicht der Akte beim JA ähnliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Ich selbst kann z.B. nicht zum JA wandern, um Akteneinsicht für meine Kinder zu bekommen. Das muß nämlich begründet sein.
Ich bekomme jederzeit Einsicht in die JA-Akte, wenn ein gerichtliches Verfahren anhänglich ist.

Und rein aus Erfahrungs-Gründen, mal zu schauen, wie die da so ticken, sollte jeder Vater dieses auch in Anspruch nehmen!
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#39
(07-08-2012, 20:37)Ibykus schrieb: Vielleicht sollte man betonen, dass sich auf § 13 zu berufen ein Verwaltungsverfahren erfordert.

Da dies in §13 drinsteht ("Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen"...) ist es nicht nochmal genannt. Ich kanns aber ergänzen. Doppelhinweise finde ich meist überflüssig, weil alles nur länger wird ohne mehr Information zu enthalten.
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