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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#15
(06-08-2012, 11:43)L3NNOX schrieb: Ich habe irgendwie die komische Vermutung dass ein deutsches FamGericht dir sowas schon beinahe als Urkundenfälschung auslegen würde. Ich persönlich würde natürlich auch gern schwärzen, aber habe da so meine Bedenken wegen der Auswirkungen.
Vlt. weiß ja noch jemand was zu dem Thema?!

Meine Fresse, wie ich dieses Untertanendenken hasse!

Ich habe es genau SO, wie oben von mir beschrieben, gemacht und habe den Unterhaltsprozeß gewonnen; und andere Väter auch!

Früher war ich auch so dumm, alles anzugeben. Nachdem sie mir aber einmal eine Pfändung reingedrückt haben, die ich erst nach einem Arbeitgeberwechsel wieder los geworden bin, habe ich mir geschworen, daß sie nie wieder irgendwelche Informationen von mir bekommen, die NICHT für die unmittelbare Berechnung notwendig sind.


Für die Berechnung brauchen sie nicht zu wissen, wer z.B. Dein Arbeitgeber ist!

Aber es ist Dir selbstverständlich unbenommen, vor dem JA und dem deutschen FG im Staub zu kriechen!

Simon II
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RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von Simon ii - 06-08-2012, 11:46

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