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Kindergärtnerinen lassen den Vater nicht rein
#1
Hallo,

ich war mal vor kurzem auf der Durchreise durch dieses wunderschönes Land (leider lebe ich im Ausland Blush) und wollte mal ohne große Ankündigungen meine Tochter im KiGa besuchen.

Erstmals paar Minuten als Zaungast, aus der Ferne, dann habe ich beschlossen den Paradeneingang zu nehmen. Generell ist dieser Kindergarten eine kleine Festung: hohe Zäune, alle Türen zu, die Fenster abgedunkelt. In 6 Minuten wußte ich, wozu frau das braucht.

Ich habe geschellt, eine fette unsympathische Erzieherin hat aufgemacht. Nach dem ich mich als Vater eines Mädchens vorgestellt habe, schaltete sie sofort in diesen aggressiven Femi-Modus ein. Der Tonfall, die Gesichtsausdrücke, die Wortwahl sind mir aus anderen Situationen sehr gut bekannt.

Die Erzieherin hat mit verboten mein Kind zu sehen. Sie bezog sich sehr schwammig auf irgendwelche Papiere die diesen Verbot begründen, wollte aber nichts zeigen und/oder schriftlich geben. Vermutlich hat es Abholverbot seitens der KM gegeben, aber die Erzieherinnen legen es sicherheitshalber als Seheverbot aus. Ich habe versucht sie zu überzeugen, das ich niemanden abholen werde, aber es nutze nichts.
Insgesamt sehr hitzige Debatte, am Ende wurde von den Femis angeblich Polizei angerufen...

Ich würde diese Sache doch noch nicht so einfach abtropfen lassen. Was kann man da machen? Was würdet ihr empfehlen?

Ich habe Sorgerecht (jedenfalls vom SR-Entzug nichts gehört), dieses wird aber komplett ignoriert (nicht nur bei dieser Geschichte). Alleiniges ABR hat die Km, ich lebe im Ausland. Das Kind habe ich seit 1.5 nicht gesehen
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#2
Kindergärten haben in der Regel eine Kernzeit (z.B. 9-12 Uhr), während der die Eltern nicht zugelassen sind. Auch sonst spaziert man da nicht rein, um mit seinem Kind zusammen zu sein. Es ist ja im Kindergarten, damit es weg von den Eltern ist...

Rechtlich bist du da auf verlorenem Posten. Man wird dir sagen, du könntest es morgen bringen und zur vereinbarten Zeit abholen, der Rest sei Sache des Kindergartens. Wenn es beim bringen oder abholen Ärger mit dem anderen Elternteil gibt, dann müsstest du dich an diesen Elternteil wenden.
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#3
Ich darf mich als Vater nicht in die Ecke hinsetzen und mein Kind beobachten?

Finde ich sehr überraschend. Noch ein Grund mehr meine Steuern woanders zu zahlen...
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#4
Bei unserem Kindergarten gibts dafür einmal im Jahr eigene Besuchstage mit Anmeldung. Dann haben die Eltern Gelegenheit, selbst zu erleben wie es im Kindergarten läuft.

Die Erzieherin kann ich verstehen. Das Kind kommt nach Hause und erzählt vom mitten in der Kindergartenzeit unerwartet aufgetauchten Papa, die Mutter wird durchdrehen und die Erzieherinnen unter Druck setzen. Wenn sie (dir zuliebe) tatsächlich Kindergartenregeln gebrochen haben (z.B. keine Eltern in der Kernzeit), kann das auch arbeitsrechtlich bösen Ärger geben. Egal was sie tun, es ist immer falsch. Unter Druck setzen kann man sie nur, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist und Zeit hat, das auch durchzusetzen. Ansonsten geht Druck nicht, nur "Verführung zum Konsens".

Du hättest bei gemeinsamem Sorgerecht ein Elterngespräch anmelden können. Oder bitten können, in den Kinderordner zu sehen. Kind sehen vor und nach dem Kindergarten.

Ich weiss nicht wie es im Ausland ist. Aber es würde mich nicht überraschen, wenn die Eltern da auch nicht jederzeit reinkommen und bleiben können, wenn ihnen danach ist.
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#5
p schrieb: Kindergärten haben in der Regel eine Kernzeit (z.B. 9-12 Uhr), während der die Eltern nicht zugelassen sind.
Du meinst: "nicht gerne gesehen sind"?!
Das wäre mir neu, dass man mit der Anmeldung zum Kindergarten oder bei Übergabe seine Elternrechte, mglw. sogar seine Erziehungsrechte mit abgibt.

Ich habe oft erlebt, dass Mütter ihre Kinder ohne Probleme früher abholen; aus dem Kindergarten ebenso wie aus der Ganztagsschule.
Probleme gab' es immer nur dann, wenn nicht sorgeberechtigte Väter sich so verhielten. Dann wurde (auch mir ggü) darauf hingewiesen, wie schädlich das für die betroffenen Kinder doch sei, wenn sie aus 'der Gruppe' herausgerissen werden. Wer sich das gefallen läßt ....

Allerdings gebe ich p insoweit Recht: in die Ecke setzen und zuschauen muss der KiGa nicht gestatten. Abholen und weg!
Den Ärger deswegen muss man später mit der KM aus tragen, mit der Polizei, verschiedenen Kriminalämtern, dem VerfSchutz und mit der Spionageabwehr....

Spaß beiseite: mir hatte man die Polizei 'auf den Hals gehetzt' und versucht, ein Verfahren wegen Kindesentzugs anzuhängen.

Mein Kind, dass sich bei mir sehr wohl gefühlt hatte, mußte den Angaben der KM nach, am nächsten Tag aus der Schule genommen werden, weil die Situation sie angeblich sooo mitgenommen hätte.

Richtigerweise hat sich mittlerweile die gewaltfreie Erziehung durchgesetzt.
Bei nicht wenigen Müttern würde ich zu deren nachträglicher Erziehung aber noch einmal darüber nachdenken ..
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#6
Du solltest dich im Kiga vorher offiziell Anmelden und Vorstellen und Ausweise und Dokumente wie Sorgerecht vorlegen. Dass sie dich nicht reinliesen spricht für die Sicherheit des Kiga, die können nicht erraten ob du ein lieber Papa oder ein gemeiner Kindesentführer bist.

FreiHerr schrieb:
Zitat:Ich habe Sorgerecht (jedenfalls vom SR-Entzug nichts gehört), dieses wird aber komplett ignoriert (nicht nur bei dieser Geschichte). Alleiniges ABR hat die Km,
Wenn KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat so hast du auch kein Sorgerecht mehr.
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#7
(07-08-2012, 09:43)Pogo schrieb: Wenn KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat so hast du auch kein Sorgerecht mehr.
Das ist falsch.
Das ABR ist Teil des elterlichen Sorgerechts.
Auch wenn man diesen Teil verliert, hat man noch den Rest.
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#8
Hallo FreiHerr,

ich denke, daß Du das verträglicher hättest einfädeln können.
Sich ausweisen, als liebevollen sorgeberechtigten Vater vorstellen, Interesse für die Einrichtung und die wichtige und nicht ganz einfache Arbeit dort zeigen, fragen, wie man behilflich sein kann... und ob und wann Gelegenheit besteht, das Kind kurz zu begrüßen.
Wenn das Personal halbwegs menschlich ist, dann sollten die auch keine Schwierigkeiten machen.
Wenn doch, dann kann man denen als Sorgeberechtigter einen Menge Arbeit machen..., sodaß die sich schwören, beim nächsten Besuch freundlicher zu reagieren.
Smile
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#9
(07-08-2012, 09:43)Pogo schrieb: Wenn KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat so hast du auch kein Sorgerecht mehr.

Das ist falsch.
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#10
Ich habe da auch so meine Erfahrung gemacht, Erfahrungsschatz.
Nach dem Entzug des gemeinsamen Sorgerechts, hat die Mutter den Kindergarten unmittelbar angewiesen, mir jeglichen Zutritt zum Kindergarten zu verwehren.

Warum aber war ich dort? Das Gericht schrieb ins Urteil. Das gemeinsame Sorgerecht wird aufgehoben, da das Vertrauensverhältnis zwischen Vater und Mutter gestört ist. Desweiteren. Es sollen keine Gespräche mehr mit dem Jugendamt stattfinden, da sie in der Vergangenheit zu nichts führten, vielmehr sollen sich Vater und Mutter untereinander einigen.
(Tataaaaa, Tataaaaa, Tataaaaa, Tusch)

Die Super-Duper-Justiz hat also geurteilt, ich als Vater mich dran gehalten und aufgrund der nicht mehr Erreichbarkeit der Mutter, dem plötzlichem Ausbleiben des Umgangs, anstelle zum Jugendamt, zum Kindergarten mit Geschenk aus dem Urlaub gegangen und wurde auch direkt dort rausgeschmissen. Ich wartete auf die Mutter, sie wollte nicht sprechen, ich gegangen und bekam ein erneutes Verfahren. Dieses mal Gewaltschutzmassnahme. Sie fühlte sich nun belästigt, weil sie sich nicht ans Urteil gehalten hat.

Es wurde mir nun angedroht, beim erneuten Erscheinen am Kindergarten und oder dem ansprechen der Mutter, eine Strafe von bis zu 250.000,- € zu zahlen, oder Gefängnisstrafe zu kassieren.

Wegen Sinnfreiheit und Narrenfreiheit für Mütter und Justiz ging ich dann bei der Mutter im Garten mit Megafon protestieren. Das Urteil, bei Zuwiderhandlung soll ich nun nur noch 500,- € zahlen. Also weniger als vorher gefordert. Der Junge lief mir dann bei einem Feuerwerk (Kirmes) doch zufällig in die Arme und wurde vom Sozialvater und Mutter sofort ins Auto gezerrt. Bei einer weiteren Erinnerungsaktion an die Familie der Mutter (Postkartenaktion), kam ein erneutes Verfahren.
Man erinnerte mich nun daran, das bei Zuwiderhandlung, die Strafen immer günstiger werden, ohne Verhandlung :-(

Fazit: Es wird fortwährend der Vater gefoltert. Mit allen Mitteln und Methoden. Diese Justiz ist ne Lachnummer.
Da sitzen graue Männer, in Anzügen, rauchen Zigarre und klauen den Kindern ihre Elternzeit.
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#11
Hab geschrieben:
Zitat:Wenn KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat so hast du auch kein Sorgerecht mehr.
Da hab ich was verdreht, das stimmt so natürlich nicht.
Nur umgekehrt würde es stimmen.

Ich bin ja eigendlich selbst betroffen, gemeinsames Sorgerecht und beide haben gerichtlich das ABR ábgegeben.
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