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UHV endet - RA will nun Auskunft
#26
Hallo,

Update:
Heute Schreiben der RAtte:
Das Jobcenter berufe sich auf den Datenschutz und gäbe keine Auskunft zu meinem Einkommen. Tongue
Ich solle nun Belege vorweisen, aus denen sich mein Einkommen von 09/2011-08/2012 ergäbe.
Sollte ich o.g. Leistungen bezogen haben, solle ich Bewerbungen nachweisen. Sollte ich das nicht bis zu genanntem Zeitpunkt tun -> Auskunftsklage.

Da die RAtte alle möglichen Stellen anschreibt um Info´s über mich zu bekommen, werde ich einen Teufel tun und Bewerbungsanschreiben liefern. Ich denke es ist äußerst kontraproduktiv wenn eine RAtte pot. AG´s belästigt.

Ich wollte nun so antworten:
"Sehr geehrte RAtte,
wie Ihnen bekannt, beziehe ich weiterhin ALG II. Ich habe bereits im Juli 2011 hierüber Auskunft erteilt. Ich verweise daher auf § 1605 BGB.

Bewerbungsabschriften für Juli 2012 liegen Ihnen bereits vor. Anbei sende ich Ihnen eine Übersicht meiner Bewerbungsbemühungen für August 2012.

Falls er dann wieder meckert, wegen der Anschreiben, würde ich mir die Rechtsgrundlage nennen lassen.
oder Optional: "Originalunterlagen werde ich dem Gericht gerne zugänglich machen."

Eure Meinung?
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#27
Wozu Rechtsgrundlagen nennen lassen?
Du bist deinen Pflichten lt. §1605 nachgekommen.
Damit ist es Essig mit der Auskunftsklage.

Er will im Prinzip nur das Risiko abschätzen, ob es sich lohnt trotzdem zu klagen um dir ein fiktives Einkommen aufzudrücken.
Das Jugendamt hat im Prinzip auch nichts anderes gemacht und festgestellt: lohnt sich nicht.
Ich würde ihm nur die Übersicht zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass die originalunterlagen vorliegen und ggf. dem Gericht zugänglich gemacht werden.

Bevor er klagt, muss er sich mit deiner Ex abstimmen und möglicherweise bleiben dann Kosten an ihr hängen.
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#28
(12-09-2012, 12:46)MitGlied schrieb: Wozu Rechtsgrundlagen nennen lassen?
Du bist deinen Pflichten lt. §1605 nachgekommen.
Bevor er klagt, muss er sich mit deiner Ex abstimmen und möglicherweise bleiben dann Kosten an ihr hängen.

Rechtsgrundlage meinte ich die Grundlage für die Forderung nach den Anschreiben.

Der Ex ist das Risiko wohl egal, da sie das auf PKH macht und nebenher mit massiver Schwarzarbeit Kohle reinschaufelt. Ist hier im Umkreis offenes Geheimnis, dass bei dem betreffenden AG viel "inoffiziell" läuft. Leider kann ich´s nicht beweisen und die zuständige ARGE interessiert´s nen Feuchten. Der Zoll jagt lieber "größere Fische".
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#29
Hallo,

heute flattert mir erneut Post der RAtte in´s Haus:
Man moniert, dass ich mich nicht überregional, nicht auf Hilfarbeiterstellen, Teilzeitstellen bewerbe. Meine Bewerbungen wären beabsichtigt erfolglos. Ich würde mich auch oftmals bei den gleichen Firmen bewerben. (öfter Zeitarbeitfirmen, allerdings verschiedene Stellen)
Die Sache könne einvernehmlich geregelt werden in dem ich erkläre 100% des Mindestunterhaltes zu leisten. Es könne nicht sein, dass ich andauernd irgendwelche Rechte die meinen Sohn betreffen in Anspruch nähme, andererseits aber keinen KU leiste.

Ich erwäge nun zu antworten:

"Sehr geehrte RAtte,

inwiefern Sie aus dem Nachweis von Bewerbungsbemühungen über den Zeitraum von 20 Tagen o.g. wahrheitswidrige Rückschlüsse ziehen eröffnet sich mir nicht. Ich verzichte daher auf eine Erwiderung.
In Bezug auf in Anspruch genommene Rechte die meinen Sohn betreffen, weise ich darauf hin, dass das Umgangsrecht in erster Linie ein Recht meines Sohnes ist, auch wenn dies Ihrer Mandantin ein Dorn im Auge ist.

oder nur:

"Ich kann Ihren Ausführungen keinen wahrheitsgemäßen Inhalt entnehmen und verzichte daher auf eine Erwiderung."

oder garnicht antworten ???
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#30
Der erste Text ist gut. Wahrscheinlich probiert er trotzdem eine Klage. Er verdient ja dabei.
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#31
Vielleicht hat er nicht mehr soviel Lust auf Klagen, wenn so geantwortet würde:

Sehr geehrter Herr.....

Kopfschüttelnd lese ich ihre Ausführungen zu meinen Bemühungen um eine Arbeitsstelle. Gerne würde ich mich damit aueinandersetzen. Wäre es Ihnen möglich, in jedem von Ihnen aufgegriffenen Einzelfall soweit zu substantiieren, dass ich verstehe, was Sie überhaupt meinen? Es wäre doch mißlich, wenn nur wegen eines Mißverständnisses ein Gericht angerufen würde. Ich denke, dass würde auch dort keinen guten Eindruck machen.

Was das Recht meines Kindes auf Umgang mit seinem Vater angeht, bin ich ja schon lange bemüht, eben dieses Ihrer Mandantin zu erklären. Es scheint wohl zwecklos zu sein, da dies ja auch Ihnen mit Ihrem sicherlich weitaus größerem Sachverstand nicht zu gelingen scheint. Vielleicht, wenn wir beide uns noch einmal gemeinsam richtig Mühe geben?

Über Ihre zeitnahe ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#32
(06-09-2012, 10:41)Austriake schrieb: Nimm das nicht persönlich, der hat privat nichts gegen Dich, vielleicht könnte man mit dem Typen sogar mal ein Bier trinken gehen.

Mit Anwälten (insbesondere Familienanwälten) geht man kein Bier trinken. Siehe auch hier: http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6106
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#33
(23-10-2012, 12:49)GeckoMan schrieb: Hallo,

heute flattert mir erneut Post der RAtte in´s Haus:
Man moniert, dass ich mich nicht überregional, nicht auf Hilfarbeiterstellen, Teilzeitstellen bewerbe. Meine Bewerbungen wären beabsichtigt erfolglos. Ich würde mich auch oftmals bei den gleichen Firmen bewerben. (öfter Zeitarbeitfirmen, allerdings verschiedene Stellen)

Du hast dich durch deine Gefügsamkeit da hin begeben, jetzt darfst Du auf diesem Niveau streiten.

Und mit jeder klitzekleinen Info, die du im Rahmen eines solchen Schriftwechsels der Gegenseite zukommen lässt, dreht Dir diese RAtte einen Strick.

Worüber beklagst Du dich jetzt? Man hat Dich gewarnt, Du hast es trotzdem gemacht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#34
(23-10-2012, 14:14)Austriake schrieb: Du hast dich durch deine Gefügsamkeit da hin begeben, jetzt darfst Du auf diesem Niveau streiten.
Und mit jeder klitzekleinen Info, die du im Rahmen eines solchen Schriftwechsels der Gegenseite zukommen lässt, dreht Dir diese RAtte einen Strick.
Worüber beklagst Du dich jetzt? Man hat Dich gewarnt, Du hast es trotzdem gemacht.
Austriake

@ Austriake: Einspruch ! Hier liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Die RAtte bekam von mir nur dies :

"Sehr geehrte RAtte,
wie Ihnen bereits bekannt, beziehe ich weiterhin ALG II. Meine monatl. Einkünfte haben sich seit xxxx nicht verändert.
Gerne lege ich Ihnen meine Bewerbungsbemühungen für den Monat xxxx 2012 bis zum heutigen Datum dar. Bewerbungen erfolgten bei folgenden Unternehmen:
-Firma, Ort "

Nicht mehr nicht weniger! Die RAtte hat weder Anschreiben noch Jobbezeichnungen / Einsatzorte erhalten. Woher RAtte o.g. "Erkenntnisse" zieht ist ihr Geheimnis und für mich lediglich "ein Stochern im Nebel"
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#35
(23-10-2012, 15:15)GeckoMan schrieb: "Sehr geehrte RAtte,
wie Ihnen bereits bekannt, beziehe ich weiterhin ALG II. Meine monatl. Einkünfte haben sich seit xxxx nicht verändert.
Gerne lege ich Ihnen meine Bewerbungsbemühungen für den Monat xxxx 2012 bis zum heutigen Datum dar. Bewerbungen erfolgten bei folgenden Unternehmen:
-Firma, Ort "

Das war schon zuviel. Damit hast Du der RAtte signalisiert, dass man dich triezen kann.
Und deshalb darfst Du dich jetzt nicht wundern, wenn RAtte dich triezt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
(23-10-2012, 12:49)GeckoMan schrieb: Die Sache könne einvernehmlich geregelt werden in dem ich erkläre 100% des Mindestunterhaltes zu leisten. Es könne nicht sein, dass ich andauernd irgendwelche Rechte die meinen Sohn betreffen in Anspruch nähme, andererseits aber keinen KU leiste.

"Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nicht leistungsfähig und damit nicht zum Unterhalt verpflichtet bin. Außerdem hat diese Angelegenheit mit anderen Rechten nichts zu tun. Oder wollten Sie mir mitteilen, dass ich zur Zahlung von Unterhalt nicht verpflichtet wäre, wenn Ihre Mandantin den Umgang verhindert?
Ich verbitte mir weitere Erpressungsversuche dieser Art!"
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