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Antrag bei Gericht ?
#26
IPAD,

ich habe nicht alle Deine Beiträge lesen können...

Hast Du Deine existenzielle Basis inzwischen sichern können?
Ohne dieses Fundament, Sicherheit und Gesundheit wird das mit guter Vaterschaft, Versorgung und Umgang der Kinder sehr schwierig.

Als mich die Folgen der Trennung mit voller Wucht erreichten, da habe ich auf Gesundheit und existenzielle Absicherung zurückgeschaltet, meine Kinder nach hinten gestellt, den Umgang für Monate ausgesetzt.
Nachdem ich wieder auf festem Boden stand, war ich als Vater wieder voll da...

Wie sind Deine Überlegungen bezüglich dieser Prioritäten?

Vergleichsweise einfach ist die Durchsetzung des Umgangsrechts. Bei der Darstellung hilft das SGB II !!!
Wenn dann noch ein Einkommen plus einer Reserve generiert wird, das Zahlung des Mindest-KU erlaubt, dann sollte mit Aufstockung der schlimmste Druck draußen sein.

Nutzt Du das SGB II für Deine Familie, für Dich mit Deinen Kindern?

Wütende Gerichtsverfahren (außer zum Umgangsrecht) halte ich für wenig erfolgreich, sogar für schädlich, solange die hohe Schwelle der Kindsgefährdung nicht deutlich und nachweisbar erreicht wird. Darunter fällt einem Vater leicht alles auf die Füße.
.
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#27
Verfahren würde ich nur führen, wenn es mir oder meinen Kindern wirklich was bringt.

Den Kindern gegenüber niemals ein schlechtes Wort über die KM.
Falls die Kinder beeinflusst agieren, dann nicht dagegen ankämpfen oder argumentieren, sondern liebevoll ignorieren.

Geniesse die Tatsache, dass Du Umgang hast, da hast Du es schon mal besser als viele hier im Forum.

Deine Kinder werden älter und sie werden es irgendwann verstehen, was Du getan hast, um Ihnen ein Vater sein zu können..

Briefe an die KM, auch via Anwalt sind Zeitverschwendung. Sie ist seit 10 Jahren nicht darüber hinweg, weshalb sollte sich das jemals ändern?

Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub. Geniesse die Zeit!
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#28
(07-08-2012, 23:37)iglu schrieb: Was ist aus deinem umgangsantrag geworden???

Da ich die Kinder "freiwillig" in den Sommerferien bekomme, werde ich den Antrag danach stellen. Der liegt sozusagen auf "Wiedervorlage". Aber erstmal will ich den Urlaub geniessen und lass daher (noch) Ruhe.
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#29
gut, klingt vernünftig.

aber dann auch wirklichWink
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