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OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
#16
(10-08-2012, 23:39)p schrieb: .....der Pflichtige hätte eine Verantwortung für die von der Rechtspflege falsch angewendeten rechtlichen Konsequenzen.
Nein, natürlich nicht!

Aber eine nicht existierende "Rechtspflege" schützt niemanden vor den Konsequenzen.

Du schreibst es selbst! Aber wir drehen uns im Kreis.

Du mit Deinem Forum kannst vor Konsequenzen hinweisen. Schützen kannst Du nicht.

Wir anderen, schon länger hier, können einen Weg weisen.

Ein gewisser Selbstschutz sollte durch die Existenz dieses Forums vorhanden sein.

Die, wie ich denke, die meisten Mütterschüztenden Väter dort draussen, werden auch in den nächsten 20 Jahren auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fallen.

Sie werden niemals verstehen, sich eher von einem Gericht verurteilen zu lassen, als diesen Wisch beim JA "nicht" zu unterschreiben!

Die meisten Väter in dieser Republik sind nicht dafür geeigenet, etwas gegen eine Mutter zu sagen.

Es bedarf anscheinend noch einige Generationen!
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RE: OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit - von blue - 11-08-2012, 00:01

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