15-08-2012, 12:04
Sehr entscheidend ist hier meines Erachtens die Frage: "Ist die Ex darauf angewiesen, dass du für eure Tochter sorgst, oder hätte sie ggf. eine andere Möglichkeit, die Aufsicht sicherzustellen?"
Falls sie ohne deine Mithilfe das nicht hinkriegt und demnach auch nicht zur Kur fahren könnte, würde ich - wie die anderen schon schrieben - das "Eine Hand wäscht die andere"-Prinzip anwenden. Allerdings solltest du trotzdem den KU zahlen und dir die finanzielle Entschädigung für die Fahrerei wieder erstatten lassen von deiner Ex. Nicht dass du am Ende bei einem doch möglichen Streit dann als Zahlungsunwilliger dastehst.
Falls deine Ex allerdings nicht auf dich angewiesen ist, würde ich zwar höflich nachfragen, aber ggf. in den sauren Apfel beißen, wenn du möchtest, dass deine Tochter die Zeit bei dir verbringt.
Falls sie ohne deine Mithilfe das nicht hinkriegt und demnach auch nicht zur Kur fahren könnte, würde ich - wie die anderen schon schrieben - das "Eine Hand wäscht die andere"-Prinzip anwenden. Allerdings solltest du trotzdem den KU zahlen und dir die finanzielle Entschädigung für die Fahrerei wieder erstatten lassen von deiner Ex. Nicht dass du am Ende bei einem doch möglichen Streit dann als Zahlungsunwilliger dastehst.
Falls deine Ex allerdings nicht auf dich angewiesen ist, würde ich zwar höflich nachfragen, aber ggf. in den sauren Apfel beißen, wenn du möchtest, dass deine Tochter die Zeit bei dir verbringt.