15-08-2012, 16:07
Deine Tochter ist 15!
Da kommt es ausschließlich auf ihren Willen an.
Wenn Du daran interessiert bist, Kosten zu sparen, dann kannst Du das im Wege einer gütlichen Einigung. Es mag auch gerichtlich möglich sein - das sollte man aber vorher genau prüfen.
Für mich war immer der Wille meiner Tochter (jetzt 11) maßgeblich.
Das sich anschließende "Bramboium" (der Druck der von der KM dann eingesetzten Helfer, wie RA, JA etc. der dann auf mich einsetzte) ging mir am Ar... vorbei.
Wenn die allein sorgeberechtigte Mutter nicht kann, dann ist der Vater (und keine anderen fremden Personen) zuständig.
Basta.
Da kommt es ausschließlich auf ihren Willen an.
Wenn Du daran interessiert bist, Kosten zu sparen, dann kannst Du das im Wege einer gütlichen Einigung. Es mag auch gerichtlich möglich sein - das sollte man aber vorher genau prüfen.
Für mich war immer der Wille meiner Tochter (jetzt 11) maßgeblich.
Das sich anschließende "Bramboium" (der Druck der von der KM dann eingesetzten Helfer, wie RA, JA etc. der dann auf mich einsetzte) ging mir am Ar... vorbei.
Wenn die allein sorgeberechtigte Mutter nicht kann, dann ist der Vater (und keine anderen fremden Personen) zuständig.
Basta.