21-08-2012, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2012, 09:43 von JahJahChildren.)
Hallo Forum!
mal eine kurze Frage... folgender Fall
Kind (w, 19) geht noch zur Schule (Abi) will eigene Wohnung.
Vater arbeitet Vollzeit, Mutter Teilzeit und haben ein zweites Kind (m, 17, Schule)
Wenn Kind (19) nun auszieht, da es kein eigenes Zimmer hat (muss sie sich mit dem Bruder (17) teilen), wie hoch ist dann ihr Unterhaltsanspruch? Liegt der bei € 670? Wie sieht es mit Kindergeld aus?
Wenn Unterhaltsanspruch besteht (was ich glaube, aber von einem Dritten bestritten wird), wie stehen die Chancen, dass dieser durchsetzbar ist, wenn die Eltern mit verbleibendem Kind eine BG nach SGB II bilden? D.h. ihr Einkommen reicht nicht aus und sie müssen aufstocken.
Tochter (19) wird vom JC in die Elterliche Wohnung verwiesen und bekommt vom JC nur 80% Regelbetrag OHNE Kdu.
Der Dritte meinte, dass
a) das Kind nicht priviligiert sein und keinen Anspruch hätte, weil
b) die Eltern nicht leistungsfähig sind.
c) die Eltern auch keinen Unterhalt titulieren lassen dürfen
Eure Einschätzung hierzu?
Danke schon mal im voraus.
JJC
Nachtrag: Es wird weiterhin vom Dritten behauptet, dass die Eltern dem Kind (19) gegenüber keine gesteigerte Erwerbsobligenheit haben.
mal eine kurze Frage... folgender Fall
Kind (w, 19) geht noch zur Schule (Abi) will eigene Wohnung.
Vater arbeitet Vollzeit, Mutter Teilzeit und haben ein zweites Kind (m, 17, Schule)
Wenn Kind (19) nun auszieht, da es kein eigenes Zimmer hat (muss sie sich mit dem Bruder (17) teilen), wie hoch ist dann ihr Unterhaltsanspruch? Liegt der bei € 670? Wie sieht es mit Kindergeld aus?
Wenn Unterhaltsanspruch besteht (was ich glaube, aber von einem Dritten bestritten wird), wie stehen die Chancen, dass dieser durchsetzbar ist, wenn die Eltern mit verbleibendem Kind eine BG nach SGB II bilden? D.h. ihr Einkommen reicht nicht aus und sie müssen aufstocken.
Tochter (19) wird vom JC in die Elterliche Wohnung verwiesen und bekommt vom JC nur 80% Regelbetrag OHNE Kdu.
Der Dritte meinte, dass
a) das Kind nicht priviligiert sein und keinen Anspruch hätte, weil
b) die Eltern nicht leistungsfähig sind.
c) die Eltern auch keinen Unterhalt titulieren lassen dürfen
Eure Einschätzung hierzu?
Danke schon mal im voraus.
JJC
Nachtrag: Es wird weiterhin vom Dritten behauptet, dass die Eltern dem Kind (19) gegenüber keine gesteigerte Erwerbsobligenheit haben.