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Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
#1
Hallo.

Ich lebe seit dem 12.6.2011 getrennt und habe einen Monat vor Ablauf des Trennungsjahrs pünktlich meinen Scheidungsantrag einreichen lassen.

Verfahren Versorgungsausgleich ist mittlerweile geklärt, um Zugewinn / nachgehenden BU wird noch gestritten werden, weil meine Exe sich aus TU/ BU gern eine Art Leibrente sichern möchte.

Im parallel laufenden Umgangsprozeß habe ich gegen den ergangenen Skandalbeschluß des Fam.gerichts zum Übernachtungs-/Ferienumgang
mit meiner 8-jährigen Tochter mittlerweile Beschwerde vorm OLG Hamm einlegen lassen.

Verständlicherweise möchte ich so schnell wie möglich von dieser Person, die mir meine Tochter entfremden will, geschieden werden.

Nach meinen Infos wird das allerdings erst vollzogen, wenn alle Umstände geklärt sind.
Ich weiß natürlich nicht , wann das OLG den Beschwerdetermin anberaumt. Deshalb die Frage, inwieweit dennoch trotz OLG/ evtl.BGH Verfahren die Scheidung vollzogen werden kann... ???

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
@ ArJa,

ich meine, Scheidungsverfahren hat nichts zu tun mit Umgangsverfahren. Zur Scheidung müssen nur zwei Dinge geklärt sein; 1. Versorgungsausgleich 2. Zugewinnausgleich.

Exen-Anwälte versuchen eigentlich standardmässig, über die so genannte Stufenklage die Unterhaltsfrage (egal ob Betreuungs- oder nachehelicher Unterhalt aus sonstigen Gründen) gleich mit klären zu lassen.
Dabei kann es natürlich vorkommen, dass bei entsprechend unkooperativem Verhalten des beklagten Mannes (sprich, wenn Er nicht zahlen will) sich das Scheidungsverfahren insgesamt in die Länge zieht. Beliebter Trick, weil in aller Regel der Trennungsunterhalt, der ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist höher ausfällt als der nacheheliche Unterhalt. Durch diese Verschleppungstaktik sichern sich Exen ein paar Euro extra.
Mit dem gleichen Problem kämpfe ich auch; wir gehen jetzt ins dritte Trennungsjahr. Scheidungstermin nicht in Sicht.

Ausriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(22-08-2012, 13:09)ArJa schrieb: Im parallel laufenden Umgangsprozeß ....
Ist das ein wirklich eigenes Verfahren oder im Verbund mit Scheidung etc...? Müßte dem Urteil zu entnehmen sein.
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#4
http://www.ehescheidung24.de/blog/2010/1...lgesachen/

Nach der Seite müsste der Verbund für Umgang u. ä. extra beantragt werden.
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#5
(22-08-2012, 14:12)blue schrieb:
(22-08-2012, 13:09)ArJa schrieb: Im parallel laufenden Umgangsprozeß ....
Ist das ein wirklich eigenes Verfahren oder im Verbund mit Scheidung etc...? Müßte dem Urteil zu entnehmen sein.

Nee, ist ein eigenständiges Verfahren in Folge einer einstweiligen Anordnung und Feststellung einer Umgangsregelung, dass schon vor
Trennungsunterhaltsprozeß und Scheidungsantrag lief ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#6
Dann sollte, wenn TU/BU geklärt ist, eine Scheidung möglich sein, falls sonst nicht noch etwas anderes innerhalb des Scheidungsverbundes beantragt wurde. Deine RAtte soll mal freundlich anfragen, wann Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht.
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#7
(23-08-2012, 10:27)Austriake schrieb: Dagegen gibt es kaum eine wirksame Strategie. Eventuell die Abtrennung der strittigen Fragen wie nachehelicher Unterhalt usw. beantragen, um das Scheidungsverfahren zu Ende zu bringen. Müsste aber dein RA wissen, wie das geht.

Austriake

Also , die Frage habe ich natürlich meiner Fledermaus auch gestellt.

Sofern keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde, ist die Abtrennung einzelner anhängiger Streitobjekte frühestens nach 2 Jahren Trennungszeit möglich, sacht er .... falls der Richter zustimmt ... Keine Ahnung, ob das stimmt ...

Gegen die Fristverzögerungen durch Anwaltswechsel, Fristen verstreichen lassen, Stufenklagen o.ä.ist kaum ein Kraut gewachsen. Ich revanchiere mich damit, dass ich TU nur mit 1-2 monatiger Verspätung immer in kleinen Teilbeträgen zahle ... aber wirklich effektiv ist das nicht ...

Gruß ArJa
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#8
[/Zitat H 2000]

Wie machst du dass, wenn ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt?

Apropos: Die Abspaltung der Scheidung ist im Oktober geplant. Mal sehen ob das so einfach durchgeht! Mein RA ist sehr vorsichtig und hat sogar noch die Zeit der OLG TU Auseinandersetzung abgezogen, um auf die 3 Jahre zu kommen. Es ist einfach ein schwieriges Unterfangen und kostet zusätzlich noch mal einen Haufen Geld. Schön das wir so besonders nette Menschen geheiratet haben!
[/quote]

Ich habe zunächst erstmal nur beim KU einen pfändbaren Titel und KU zahle ich selbstverständlich pünktlich, damit nicht gleich der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht; aber in erster Linie deshalb , weil es das Geld meiner Tochter ist und ich auch leistungsfähig bin .....

Beim TU bin ich einen gerichtlichen Vergleich eingegangen; soll sich Exe doch überlegen , ob sie mich auf pünktlichere Zahlung verklagt; ich zahl ja in kleinen Raten und verzögert; ich mach das nur, weil ich weiss dass sie bei ihrem exorbitanten Lebensstil auf jeden Euro angewiesen ist -
also gewissermassen reine Boshaftigkeit von mir als Dankeschön, dass sie mir seit 14 Monaten den Übernachtungs- und Ferienumgang mit meiner Tochter verweigert - ( bevor jetzt wieder einige Gutmenschen hier auf den Plan gerufen werden - ich habe 9 Monate pünktlichst TU gezahlt ; sie ist von Beginn der Trennung an mit der Umgangseinschränkung angefangen und verweigert sich jeglicher Änderung ) ... und ich hab ja zugegeben, dass das nicht sonderlich effektiv ist ...

Was die Ironie der "netten Menschen" anbelangt ... Diese Tusse ist mir mittlerweile so was von egal, dass sie neben mir verrecken könnte - der
würde ich höchstens aus allgemein humanitären Gründen helfen - und so was hat man mal geliebt ( glaube ich ) ...

Zurück zum Trööt : Es scheint ja wohl so zu sein, dass ich mich mindestens auf ein weiteres Jahr TU einzustellen habe .. rosige Aussichten ...

Gruß
ArJa
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#9
Wenn ich das hier lese, wird mir in meiner Situation ( > 5300 CHF Trennungsunterhalt seit 4 Jahren; davon > 2000 CHF Kindesunterhalt und kein Ende absehbar; meine Tochter wurde in ein Schweizer Heim verschleppt und ich darf sie nicht haben, sondern soll zahlen ) noch schlechter, als es mir schon ist.

Ich kann nur jedem, bei dem sich die Situation absehbar in wenigen Monaten nicht ändern lässt, also fast allen, empfehlen, die Zahlungen einzustellen - ziviler Widerstand ist erlaubt und niemand ist verpflichtet sich in Grund und Boden wirtschaften zu lassen mit nachfolgender aber nicht anerkennungsfähiger totaler Arbeitsunfähigkeit dank Überlastung. Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich nach Abzug von Steuern und Unterhalt ein negatives Nettoeinkommen in 2010 hatte - gleiches gilt für 2011. Dazu sage ich nur noch: VIVE LA RESISTANCE!!
https://t.me/GenderFukc
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#10
Vielleicht noch zur Konkretisierung, weil der Ursprungströöt ja um die evtl. Verquickung von Umgangsrecht / Scheidungsverfahren ging.

Meine Exe arbeitet z.Zt. bereits 30 Std. wchtl. als Bankerin- ich werde von ihr verlangen, dass sie nach der Scheidung 9 Std. wchtl. mehr - also vollschichtig - arbeitet. Objektivierbare Gründe ( verhaltensauffälliges Kind , ges. Gründe ) liegen bislang nachweislich nicht vor, die eine Vollzeitarbeit ausschließen würden .

Bin gespannt, wie der Richter nachgehenden Betreuungsunterhalt rechtfertigen wird. Werde das in der Argumentation natürlich vorbringen, zumal die Kindesbetreuung durch offenen Ganztag, Großeltern und mich gesichert ist....

Der erste Haupttermin ist jetzt für den 18.10.12 festgesetzt - wobei ich nicht so blauäugig bin zu glauben, dass ich dann geschieden werde ...
Die eigentliche Schweinerei in diesem Rechtssystem ist, dass ich nach Ablauf des Trennungsjahres weiter TU zu zahlen habe, nur weil die Justiz
ihre H......... mit Verzögerung hochbekommt und oder Exe das Ganze verzögert. Würde TU auf ein ( Trennungs)-Jahr befristet ( was die eigentliche politische Forderung sein muß ) würden alle Beteiligten plötzlich recht schnell werden... So gehts weiter auf unsere Knochen ....

Gruß
ArJa
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