29-08-2012, 17:47
Da kann man sich nur anschließen: Mehr Sachlichkeit, kürzen!
Bei VKH Bewilligung sind eigentlich nur zwei Dinge wichtig:
1. Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung oder des Rechtsverlangens
2. Bedürftigkeit
Zum 1. könnt ihr vortragen, dass es mutwillig ist, es zum Rechtsstreit kommen zu lassen. Habt ihr ja. Außerdem, dass es sich bei einer Umgangssache um eine recht einfache Angelegenheit geht, zu der die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich ist. Es dürfte der Antragsgegnerin ohne weiteres möglich sein, ihre Auffassung zur Gestaltung des Umgangs selbst zu vertreten. Schwierige Rechtsfragen sind dabei nicht zu beachten und nicht zu erwarten, so dass zumindest die Beiordnung eines Rechtsanwaltes entbehrlich ist.
Zu 2. habt ihr nix vorgetragen. Mit ihrem umfangreichen Immobilieneigentum dürfte die Kimu ohne weiteres in der Lage sein, die Kosten des Rechtsstreites selbst zu bewältigen
Bei VKH Bewilligung sind eigentlich nur zwei Dinge wichtig:
1. Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung oder des Rechtsverlangens
2. Bedürftigkeit
Zum 1. könnt ihr vortragen, dass es mutwillig ist, es zum Rechtsstreit kommen zu lassen. Habt ihr ja. Außerdem, dass es sich bei einer Umgangssache um eine recht einfache Angelegenheit geht, zu der die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich ist. Es dürfte der Antragsgegnerin ohne weiteres möglich sein, ihre Auffassung zur Gestaltung des Umgangs selbst zu vertreten. Schwierige Rechtsfragen sind dabei nicht zu beachten und nicht zu erwarten, so dass zumindest die Beiordnung eines Rechtsanwaltes entbehrlich ist.
Zu 2. habt ihr nix vorgetragen. Mit ihrem umfangreichen Immobilieneigentum dürfte die Kimu ohne weiteres in der Lage sein, die Kosten des Rechtsstreites selbst zu bewältigen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #