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Abänderung Titel zu meinen gunsten?!
#1
Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein Weilchen "still" mitgelesen und würde mich jetzt mal über Hilfe eurerseits freuen. Heute kam nämlich wieder ein Schreiben vom JA und ich bin ein wenig verwirrt. Aber jetzt erstmal zur Geschichte:

Ich habe mittlerweile eine 9 Jährige Tochter zu der ich keinen Kontakt habe. Ich habe damals nach der Geburt eine Urkunde über dynamischen Unterhalt in Höhe von 107 % unterschrieben, zeitlich nicht befristet. Ich habe jeden Monat den Unterhalt in voller Höhe und auch pünktlich gezahlt und einmal jährlich meine aktuellen Lohnabrechnung eingereicht.
Jetzt hat eine andere Mitarbeiterin des JA meinen Fall und der Ton in den Schreiben wird immer schäbiger. Plötzlich musste ich auch nur noch 102,5 % Zahlen, fand ich gut.
Vor ein paar Monaten wollten die plötzlich ein Auskunftsbogen mit (meiner Meinung nach teilweise völlig sinnlosen) Angaben; Verdienstbescheinigung, Bankverbindung, Einkommenssteuernachweis, Name und Einkommen meiner Partnerin... Ich habe daraufhin meine Lohnabrechnung übersandt. Zwischenzeitlich hat sich das JA bei meinem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen.
Heute kam dann der Brief, dass ich nach aktueller Berechnung in der Lage bin 105 % zu zahlen und ich zur Änderung der Urkunde einen Termin ausmachen soll.

Was mich jetzt verwirrt: Die haben eine Urkunde über 107 % und wollen freiwillig eine Änderung auf 105 %.

Und wie soll bzw. kann ich mich verhalten. Soll ich die neue unterschreiben, aber auf Rückgabe der alten bestehen? Kann ich die auch zeitlich befristen (2 Jahre oder bis zum 18. Lebensjahr)? Habe ich denn das Recht darauf zu bestehen, dass die alte Urkunde herausgegeben werden kann und habe ich das Recht auf Befristung? Denn da lese ich immer unterschiedlich Angaben im Netz.

Ich wollte mich auch bei einem Anwalt beraten lassen, aber da sind ein paar Finanzielle Dinge aufgetreten und es sieht echt mau aus momentan.

Würde mich über Hilfe von euch freuen.
Schonmal ein schönes Wochenende.
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#2
Hallo Steffen,

Achtung, das Jugendamt hat nichts zu verschenken.
Du hast noch einen alten Titel mit 107%. Das hat sich vor ein paar Jahren geändert, heute entsprechen die 105% einem viel höheren Zahlbetrag als damals die 107%.
Googel mal nach Düsseldorfer Tabelle 2007 und Düsseldorfer Tabelle 2012 und rechne Dir den Unteraschied aus.
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#3
(31-08-2012, 20:00)steffen27x schrieb: Was mich jetzt verwirrt: Die haben eine Urkunde über 107 % und wollen freiwillig eine Änderung auf 105 %.
Schreib bitte, wie sie das begründen.
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#4
Deine Tochter ist laut deinen Angaben 2003 geboren.
Damals entsprachen 107 % einem Zahlbetrag von 213 € für die erste, anschließend 258 € für die zweite Altersstufe. Abzüglich hälftiges Kindergeld in Höhe von 77 € ergibt das in Altersstufe 2 einen Zahlbetrag von 181 €.

Da deine Tochter inzwischen ja längst die zweite Altersstufe erreicht hat, läge der Betrag bei den geforderten 105% inzwischen bei 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld, macht als Zahlbetrag also 291 €, also satte 110 € mehr als in 2003, obwohl die Einstufung die gleiche bleibt (Stufe 2).

Eigentlich wundert es mich, dass die Beträge nicht bisher schon mehrfach angepasst wurden - denn genau dafür ist der dynamische Titel ja eigentlich da...

Falls du eine neue unterschreibst, musst du auf jeden Fall auf Rückgabe der alten Urkunde bestehen, darauf hast du auch definitiv einen Anspruch.

Grundsätzlich hat das Kind im übrigen einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten dynamischen Titel. Das ist allerdings - je nach Jugendamt - Verhandlungssache.
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#5
(31-08-2012, 20:45)Jessy schrieb: Grundsätzlich hat das Kind im übrigen einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten dynamischen Titel. Das ist allerdings - je nach Jugendamt - Verhandlungssache.
Autsch! Je nach JA Verhandlungssache? ROFL

Den Nebensatz hättest DU Dir schenken können! Tongue
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#6
Falls es wirklich zur Unterzeichnung eines neuen Titels kommt muß dieser unbedingt befristet sein da nach Erreichen des 18. Lebensjahres beide Elternteile unterhaltspflichtig werden. Der unbefristete Titel müsste dann in jedem Fall per Abänderungsklage geändert werden.

Also: nur befristeten Titel unterschreiben und nur etwa 90% des lt. Düsseldorfer Tabelle fälligen Betrages anbieten. Falls das Jugendamt rumzickt ist der Weg zum Gericht wohl unumgänglich.
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#7
Erstmal Danke für eure Antworten. Ich bin nur noch ein wenig verwirrt, versuche es aber mal zusammenzufassen.
Damals habe ich die Urkunde in Höhe von 107 % unterschrieben, was damals einen Betrag von 181,- € entsprach. Mit den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle habe ich auch immer ein Schreiben bekommen, dass sich der Zahlbetrag erhöht, dieser entsprach auch immer 107 %. Das war immer meine Meinung, was einer dynamischen Anpassung entspricht. Kurz: Ich zahle 107 % der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, Prozentsatz bleibt gleich, nur Zahlbetrag ändert sich, so wie in den letzten Jahren auch immer. Also müsste die Urkunde doch gar nicht abgeändert werden. Oder habe ich ein Brett vorm Kopf?

(31-08-2012, 20:35)blue schrieb: Schreib bitte, wie sie das begründen.

Im Schreiben heißt es: "... nachdem ihre Unterlagen geprüft wurden.. hat sich ergeben, dass sie in der Lage sind 105 % des Mindestunterhalts der zweiten Stufe zu zahlen. .. Es ist erforderlich, dass sie diese Verpflichtung urkundlich anerkennen. Ein Anspruch auf eine solche Beurkundung besteht auch, wenn sie bereits den Unterhalt in vg. Höhe zahlen." Und dann noch die üblichen Rechtsfolgen, wenn ich es nicht mache.

MfG
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#8
Ich nehme an, die Änderung ergibt sich, weil es inzwischen ja keine 107%-Stufe mehr gibt. Die prozentualen Stufen haben sich geändert. Selbst wenn das am Zahlbetrag nicht rüttelt, passt es einfach nicht zu den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten. Vermutlich daher der Wunsch des JA um Anpassung.

Schreib doch einfach mal freundlich zurück, dass du etwas verwirrt bist ob dem Wunsch nach einer neuen Urkunde, da ja eine alte besteht. Weiteres würde ich von der Antwort des JA abhängig machen.
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#9
Jessy; Rückgabe eines Titels; sorry da habe ich andere Erfahrung. Abänderung notariell
(natürlich auf eigene Kosten) beglaubigen lassen; mehr läßt der Gegner nicht zu
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#10
Steffen27x schrieb:
Zitat:Was mich jetzt verwirrt: Die haben eine Urkunde über 107 % und wollen freiwillig eine Änderung auf 105 %.
Und was zahlst du nun aktuell in € ?
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#11
Die Urkunde besagt 107 %, aber laut Schreiben vom letzten Jahr soll ich nur 102,5 % Zahlen. 281 €. Obwohl mein Nettoverdienst bei 1.530 € liegt.
Jetzt soll auf 105 % geändert werden, 291 €
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#12
(01-09-2012, 23:56)steffen27x schrieb: Die Urkunde besagt 107 %, ......Jetzt soll auf 105 % geändert werden
Das ist doch einfach: 105% vom Sack Kartoffeln sind mehr Kilogramm, als 107% von der Tüte Popcorn. Big Grin

Ohne Bezug sind Prozentangaben sinnlos: Die Anknüpfungsgrundlage war damals der "Regelsatz" und heute der "Mindestunterhalt". Das ist grundverschieden.

Vermutlich wird es so sein: Weil nur eine Unterhaltspflicht (?) besteht, wollen sie dich bei dem Einkommen um eine Stufe hochstufen = 105% des jeweiligen Mindestunterhalts.

Du must selbst wissen was du tust, aber es wäre möglich im Gegenzug zu verlangen, dass der Titel zumindest auf´s 18 J befristet wird. Da werden sie sich zieren und fälschlich erstmal behaupten, das das nicht ginge, oder sagen, dass sie erst Kimu fragen müssen oder die das ablehnt. Wenn du eine solche Anwort hast, wäre je nach dem neu zu überlegen. Bei Nichteinigkeit bleibt es erstmal bei dem bestehenden Titel. Ob sie dann klagen, obwohl du schon den verlangten Betrag zahlst, ist eher unwahrscheinlich, aber könnte sein. Handlungsoptionen hängen auch davon ab wie sicher dein Arbeitsplatz ist und wie deine sonstigen Lebensumstände aussehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
(04-09-2012, 13:22)sorglos schrieb: Ohne Bezug sind Prozentangaben sinnlos: Die Anknüpfungsgrundlage war damals der "Regelsatz" und heute der "Mindestunterhalt". Das ist grundverschieden.

Das ist mir noch garnicht aufgefallen. In der Urkunde heißt es 107 % vom Regelsatz, jetzt 105 % vom Mindestunterhalt. Ich habe das die ganze Zeit in den Schreiben überlesen, jetzt ergibt sich selbst mir eine gewisse Logik ;-)
Danke.
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