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Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige
#1
...ist immer weniger zu empfehlen. Mit welchen Hintergedanken der BGH 4% des Bruttoeinkommens bei Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge zugelassen hat, war immer klar: Angesichts der Rentenentwicklung wird ein signifikanter Anteil der Arbeitnehmer im Alter zum Sozialgeldempfänger und seinerseits Unterhaltsempfänger - vom Staat. Da gefällt den fett bezahlen Richtern natürlich nicht, schliesslich zapfen sie gerne selber an dieser Quelle reichlich.

Nun liegen neue Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums über das Rentenniveau ab 2030 vor, was z.B. heutige Väter im Alter bis zu ca. 50 Jahren betrifft: http://de.nachrichten.yahoo.com/armutsri...42182.html

Demnach muss man mindestens 2500 EUR brutto verdienen, um überhaupt das Sozialgeldniveau zu erreichen. Unterhaltspflichtige mit diesem Einkommen (=rund 1800 EUR netto) sollten sich also sehr genau überlegen, ob sie den Köder mit der privaten Altersvorsorge schlucken, um damit das Nettoeinkommen weiter zu senken und weniger Unterhalt zu zahlen. Im Alter verpufft die private Altersvorsorge sowieso vollständig, weil mit der gesetzlichen Rente das Sozialgeldniveau nicht erreicht wurde. Es kann besser sein, das Geld in mehr Unterhalt zu stecken statt in eigene Vorsorge.
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#2
Eine gute Altersvorsorge ist prima pfaendbar. Wer Unterhaltsschulden hat, sollte lieber nicht vorsorgen, denn das Geld ist sowieso weg. Waere ziemlich dumm, wenn man als Renter die muehselig angehaeuften Unterhaltsschulden abbezahlen muss.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#3
Oder eigene Altersvorsorgebeiträge ins Ausland transferieren und dort liegen lassen. Ist klar, nachdem Steuern bezahlt worden sind.

So mache ich es derzeit. In Spanien habe ich nichts und man kann mir nichts pfänden und bei Rentenantritt bekomme ich dann nur meinen Mindestsatz (im Moment 420,- Euro) und den Rest aus dem Ausland.
Ich gebe die Zinsen, die ich auf dem ausländischen Konto bekomme (derzeit recht gute 3,5%) sogar beim spanischen Finanzamt an und muss keine Zinsabschlagssteuer bezahlen weil es als Alterssicherung deklariert wird. Aus dem Land, wo das Konto ist, bekomme ich jährlich meinen Auszug mit der Bescheinigung, das es gesperrt ist bis zum Renteneintritt, aber ohne Nummer oder sonstige Angaben, damit gibt die Hacienda (spanische Finanzamt) sich zufrieden und die Sachbearbeiterin lobt mich sogar jedes Jahr.
Angst bräuchte ich keine zu haben, weil alles schlüssig ist. Schulden aus dem Ausland hätten so keine Chance und in Spanien selber habe ich keine Schulden, also passiert hier nichts. Und selbst wenn mal ne Vollstreckung bis hierher kommen sollte, ist es sowieso unvollstreckbar, weil das Geld zur Vorsorge dient und unantastbar ist.
Meine Sachbearbeiterin weiss sogar, das ich in Deutschland Unterhaltsschulden von über 70.000,- Euro habe, aber das sei hier kein Problem, da ich sowieso zu wenig verdiene (offiziell) um mir hier etwas zu pfänden und Deutschland eh genug Geld hat.

Die meisten Sachbearbeiterinnen wissen sowieso, das sich die meisten hier nebenbei was im dunklen dazuverdienen aber wir sind ganz kleine Fische, uns lässt man leben.


gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
Ich denke nicht im Traum daran noch irgendeine Kasse anzulegen die mir das Regime
wegnimmt. Habe noch ein paar Tage Urlaub; Puff, Puff und nochmal Puff; sobald
etwas Kohle da ist; raus damit bevor das Regime wieder zuschlägt.

Rumpel; nein. Es muß niemand Obdachlos sein. Das Männerwohnheim ist in unserer
Stadt so schlecht nicht; sogar Einzelzimmer. Es geht einmal um Deine Gesundheit und
zweitens dem Regime Kosten zu verursachen; Widerstand fängt im Kleinen an und
ist gegen diesen Staat mittlerweise fast Bürgerpflicht
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#5
(02-09-2012, 18:43)Hasserfuellter schrieb: Ich denke nicht im Traum daran noch irgendeine Kasse anzulegen die mir das Regime wegnimmt.

Wir im Forum wissen das, das brauchen wir uns nicht mehr gegenseitig zu versichern. Der Gedankengang oben dient zur Argumentation mit denen, die noch nicht so weit sind, z.B. frisch getrennten Vätern mit mässigem Einkommen, die das "4% für private Altersvorsorge abziehbar" entdecken und sich freuen, darüber etwas Unterhalt zu "sparen".

(02-09-2012, 18:43)Hasserfuellter schrieb: Habe noch ein paar Tage Urlaub; Puff, Puff und nochmal Puff

Verstehen werd ich es nie, dass Männern so viel daran liegt, Frauen reich zu machen, ihnen Geld zu zahlen.
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#6
ein monatliches Einkommen von 2500 Euro Brutto muss auch erst einmal vorhanden sein.
Ich kenne sehr viele Leute, die wesentlich weniger bekommen, trotz Vollzeitjob und mindestens 170 - 180 Arbeitsstunden im Monat.

Vor allem in der Zeitarbeit ist ein Bruttoeinkommen von 2500 Euro in Deutschland wohl kaum zu erzielen.
Auch im handwerklichen Bereich wird wesentlich niedriger bezahlt.

Ich kenne Leute die studiert haben, aber bei weitem nicht an 2500 Euro Brutto im Monat rankommen.
Diese Leute sind von ihrer Qualifikation top und keine Nieten!

In Deutschland ist der Mitarbeiter sowieso nur noch ein Unkostenfaktor und soll möglichst noch Geld mitbringen zum Arbeiten oder als ewiger Praktikant fungieren.

Mittlerweile ist Zeitarbeit von ca. 6 Euro/Stunde für viele Unternehmer in Deutschland schon nicht mehr akzeptabel.
Durch neue gefakte Werkverträge werden sogar die 6 Euro Brutto/Stunde weit unterboten.
Bei 6 Euro Brutto/Stunde ergibt sich bei 170 Arbeitsstunden ein Monatseinkommen von Brutto 1020 Euro.
Daraus resultiert ein Nettoeinkommen von weit unter dem Selbstbehalt von 950 Euro.
Oft sind darin etliche unbezahlte Überstunden vorhanden!

Dann kommt das weltfremde Jugendamt und schreit nach Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle!

Die Abwärtsspirale dreht sich immer weiter, dazu kommen steigende Kosten, die Inflation usw.
Auch der Leistungsdruck auf die Mitarbeiter wird in der freien Wirtschaft immer größer.

Fazit: Die effektive Kaufkraft wird immer weiter geschwächt, die Mitarbeiter physisch und psychisch verheizt.
Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
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#7
Tja P; in der Welt habe ich das gesehen was ich wollte, saufen schon jahrelang
nicht mehr; also gehe ich in meinen FKK-Club. Reich werden die Girls auch nicht.
Soviel Geld für "richtige" Hobbies hab ich halt nicht mehr.

Aber gut; ich bin wie Du meinst "soweit"; und im Alter soll die BRD sehen wie
sie uns versorgt

Gruß
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#8
(02-09-2012, 20:47)Zausel schrieb: ein monatliches Einkommen von 2500 Euro Brutto muss auch erst einmal vorhanden sein.
Das stimmt. und dann kommen die Unterhaltsgeier, die sich um Renten und das Gemeinwohl nicht scheren und einfach "Mindest"unterhalt abziehen möchten....

Aus Sicht eines Vaters bleibt dennoch auch bei dem Einkommen nur der ALG II-Bezug. Der Gelackmeierte ist der, der vorher was angespart hat und berits Altersvorsorge getroffen hat:

Zitat:2990 ca. Arbeitgeber-Brutto
2500,00 Arbeitnehmer-Brutto
ca. 365 Steuern
ca. 490 Gesamtzahlungen an Rentenversicherung (je 245 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
ca. 75 Arbeitslosenversicherung
ca. 436 KV + Pflege-Versicherung
-----------------------------

1624,00 Nettoeinkommen
- 272 Kindesunterhalt Kind 10j
- 272 Kindesunterhalt Kind 8j
-330 Freibetrag
-----------------------------
750,00 anrechenbares Einkommen

Bedarf
580,12 Wohnung (573-608 in Berlin für 3-Pers.-Haushalt angemessen)
374,00
100,44 anteiliger Regelsatz (bei 12 Umgangstagen)
100,44 anteiliger Regelsatz (bei 12 Umgangstagen)
1155,00 Gesamtbedarf
----------------------------
405,00 ergänzendes ALG II

Zur Verfügung hat er dann 1485,00 Euro monatlich.

So ein Vater wäre total bescheuert, wenn er dann noch Altersvorsorge betreibt, um die Zuschussrente für Frauen (die selbstverständlich durch großzügige Kinderzeiten ohne Leistung beitragsfreie Zusatzzahlungen bekommen sollen) mitzufinanzieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Also mit einer entsprechenden Berufsausbildung und Alter sind 2500 brutto so selten nicht;
klar; was dannach rauskommt wenn das Regime zugeschlagen hat....
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#10
Der BGH hat seine Rechtsprechung hierzu geändert:

Die Richter gestatteten einen Abzug von vier Prozent vom Bruttoeinkommen, der für die private Altersvorsorgte verwendet wird und damit die Unterhaltsansprüche verringert. Dies gilt nach einem neuen BGH-Urteil jedoch nicht für die Unterhaltszahlung an die eigenen Kinder (Az. XII ZR 158/10).
http://www.focus.de/finanzen/recht/bgh-s...30472.html
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#11
Irgend eine Änderung kann ich vorbehaltlich des genauen Urteilstextes darin nicht sehen. Es handelt sich hier um einen Mangelfall und bei Mangelfällen war die Anrechnung immer schon mehr als fraglich, auf Amtsgerichtsebene ging das so gut wie nie durch.

Im Pressetext wird ohnehin nur auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eingegangen, also eine Begründung für etwas geliefert das gar nicht gefragt war.
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#12
Ist wirklich nix neues. Der Leitsatz sagt schon alles:

XII ZR 158/10 vom 30.01.2013

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Al-tersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind an-dernfalls nicht aufgebracht werden kann.

Viel interessanter an dem Urteil ist folgendes:
Die hierdurch eintretende Haushaltser-sparnis sei mit 25 % anzusetzen, wobei auf jeden Partner 12,5 % entfielen. Von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit der Lebensgefährtin sei auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von zunächst 900 € und ab Juni 2010 von 788 € (900 € abzüglich 12,5 %) errechne sich der ausgeurteilte Un-terhalt.

Da der Vater mit seiner Freundin zusammenlebt, wird der Selbstbehalt mal eben von 900 auf 788 Euro herabgesenkt.
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#13
andernfalls ist es ja nicht. Das Amt stockt auf und somit ist Mindestunterhalt möglich
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#14
(01-03-2013, 15:33)blue schrieb: Da der Vater mit seiner Freundin zusammenlebt, wird der Selbstbehalt mal eben von 900 auf 788 Euro herabgesenkt.

Auch das ist ein uralter Standardhut. Bei Verheirateten sind es sogar 30%.
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#15
(01-03-2013, 15:48)MasterOfDesaster schrieb: andernfalls ist es ja nicht. Das Amt stockt auf und somit ist Mindestunterhalt möglich

So sieht das auch das OLG Hamm so:

http://openjur.de/u/127841.html
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#16
(01-03-2013, 16:00)p schrieb:
(01-03-2013, 15:33)blue schrieb: Da der Vater mit seiner Freundin zusammenlebt, wird der Selbstbehalt mal eben von 900 auf 788 Euro herabgesenkt.

Auch das ist ein uralter Standardhut. Bei Verheirateten sind es sogar 30%.
Auch das Zitat:
"Von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit der Lebensgefährtin sei auszugehen." Huh

Also einfach so, ohne das geprüft zu haben? Finde ich schon irgendwie komisch.

Ich gehe davon aus, dass in der faq sowas steht wie: Bloß nicht mit der neuen Partnerin zusammenziehen! Smile
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#17
Zusammenziehen ist kein Problem. Aber die "offizielle" Wohnadresse sollte woanders sein.
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#18
Gilt auch nicht für Immobilientilger; und wenn doch gibt es noch einen BRD-Richter
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#19
Kein Abzug von Altersvorsorge im Mangelfall

http://blog.beck.de/2013/03/06/bgh-kein-...mangelfall

Dass der Beklagte im Alter sein Existenzminimum nicht wird decken können, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt, ohne dass die Revision dies angreift. Der 1967 geborene Beklagte hat im Übrigen in der Vergangenheit bereits zusätzlich für sein Alter vorgesorgt und kann diese Vorsorge auch fortsetzen, wenn die gesteigerte Unterhaltspflicht nicht mehr besteht. Da er eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, begegnet es grundsätzlich keinen Schwierigkeiten, diese für einige Zeit ruhend zu stellen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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