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Nein.
Ein Gericht wird den Titel nicht befristen.
Egal was dein RA schreibt.
Hallo Beppo,
Und was mach ich dann wenn das Kind mit 16 eine ausbildung beginnt oder 2 Jahre später volljährig????
Auf Zeugnisskopien und eine Schulbescheinigung kann ich auch ohne Kontakt zu dem Kind bestehen. Meines Wissens ist auch eine Beistandschaft beim JA eingereicht wurden.
Was ist denn wenn ein Titel besteht kann das JA dann dennoch alle 2 Jahre kommen und mein Einkommen überprüfen? Und können die dann einfach sagen sie müssen mehr zahlen?
Ob ich überhaupt KU zahlen muss ist eine Frage aber ich will alles wissen wie uns was ich machen kann.
Bernie
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Das Kind, bzw. die Mutter zur Herrausgabe des Titels auffordern und bei Weigerung klagen.
Kann sich die KM weigern mir Zeugnisse und Bescheinigungen auszuhändigen?
Und muss ich dann wieder klagen habe kein Kontakt und möcht ich auch nicht will nur wissen wann ich nicht mehr zahlen muss.
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Dürfen darf sie nicht aber können kann sie.
Du musst dann für einen jämmerlichen Bericht und ein winziges Foto immer wieder zum Gericht laufen.
Hi beppo,
kann ich so eine bescheinigung jetzt in der laufenden verhandlung stellen??
ich möchte jährlich nur wissen bis wann ich ca. KU zahlen muss.
Was ist denn wenn man alg2 bezieht. Läuft der KU als schuld auf?
bernie
Zu:
1. nein
2. schrieb @beppo bereits. Unbefristet.
3. Ja
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(10-09-2012, 13:28)Bernie schrieb: Was ist denn wenn man alg2 bezieht. Läuft der KU als schuld auf?
(10-09-2012, 14:25)blue schrieb: 3. Ja
Die Antwort von @blue stimmt nur, wenn man keinerlei Erwerbs-Einkommen hat! Auch bei einem kleinen Job kannst du schon den KU voll absetzen - wie Steuern. Dann bist du Aufstocker. Siehe
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid44054
D.h. zum Beispiel:
- Gericht verdonnert dich zu Mindestunterhalt 3. Alterstufe = 334.- Euro
- Du hast einen Minijob mit 400.- Euro
Ergebnis:
Wenn der KU bezahlt und abgesetzt ist, verbleiben weniger als die 100.- Grundfreibetrag = 0,00 anrechenbares Einkommen. Du bekommst volles ALG II zusätzlich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Das ein Titel unbefristet ist ist mir schon klar solang ich nicht dagegen Klage das habe ich verstanden.
Aber es muss mir doch zustehen zu wissen was das Kind bzw. Kinder machen ausbildungstechnisch denn dann ändert sich doch ggf. auch der KU und ich muss klagen. Muss ich also die KM anschreiben????
das mit der aufstockung habe ich noch nicht so ganz verstanden p hat das schon erwähnt. bei mir ist das momentan auch alles durcheinander und ich blick nicht durch. momentan bekomme ich ja noch alg 1 und über den rest wird entschieden.
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Die Unterhaltsberechtigten müssen regelmässig Nachweise über ihre fortschreitende Ausbildung vorlegen. Das musst du aber einfordern.
man kann auch als alg1 empfänger aufstocken, wenn der bedarf nicht gedeckt ist.
@blue
meine Situation ist anders als du zu denken scheinst.
ich weiß das die Kinder bei Ihrer Mutter leben und ihrem Vater. Ich bin nur der Samenspender. Wie, wo sie wohnen keine Ahnung, interessiert mich auch nicht.
Ich hab mit meiner Frau eine kleine Prinzessin.
Ich bin diesem Forum mit meiner Nicole beigetreten damit ich erfahre wie der Hase läuft. Was man machen kann.
da nun ein titel auf mich zukommt will ich wissen wie das dann abläuft wenn eines der Unterhaltsberechtigten in ausbildung geht.
Durch p un skipper habe ich schon den wertvollen tipp der gütertrennung erhalten und weitere tolle tipps für die wir sehr dankbar sind.
Ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Sicherlich möchten wir auch noch ein Geschwisterchen für unsere kleine Prinzessin haben. Denn sie soll nicht alleine aufwachsen.
Ich möcht nur wissen wie dass dann mit dem Unterhalt laufen könnte.
Ich warte ja auf den Titel für die zwei Buben.
Kann ich dann mit nicole für unsere prinzessin so eine KU-Höhe ausmachen?? Denn dies wird ja nicht in dem Titel geregelt.
Woher weiß man denn das eine Beistandschaft eröffnet wurde???
Bernie