11-06-2014, 20:05
Hi
.....und es geht weiter:
Meine EX ist mit dem Beschluss des OLG Nürnberg nicht einverstanden. Da gegen den Titel keine Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegt, findet nun eine Rüge nach § 321 a ZPO statt.
Die Gegenseite ist der Meinung, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Verstoß gegen Artikel 103 Abs.1 GG) statt gefunden hat und das das Verfahren wieder in den Zustand vor Beschluss zurück versetzt werden muss um neu zu verhandeln.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge
Es wurde doch alles vorgerichtlich dargelegt und im mündlichem Termin besprochen.
Wer kennt sich hier aus? Wie hoch ist die Chance, dass Beschluss noch kippt?
Gruss
Gekko
.....und es geht weiter:
Meine EX ist mit dem Beschluss des OLG Nürnberg nicht einverstanden. Da gegen den Titel keine Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegt, findet nun eine Rüge nach § 321 a ZPO statt.
Die Gegenseite ist der Meinung, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Verstoß gegen Artikel 103 Abs.1 GG) statt gefunden hat und das das Verfahren wieder in den Zustand vor Beschluss zurück versetzt werden muss um neu zu verhandeln.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge
Es wurde doch alles vorgerichtlich dargelegt und im mündlichem Termin besprochen.
Wer kennt sich hier aus? Wie hoch ist die Chance, dass Beschluss noch kippt?
Gruss
Gekko