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Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#2
(14-09-2012, 14:14)webmin schrieb: Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.

Die gibt es immer, aber nicht in den Bahnen des Unterhaltsrechts. Mit dem OLG jetzt ist dein juristischer Weg darin ohnehin zu Ende. Eine Berufung zum BGH wird entweder nicht zugelassen oder wäre sinnlos.

Die Grundsätze, destilliert aus zwei Generationen Erfahrungen von Trennungsvätern sind:

- Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Regel nicht entsprechen. Vielleicht eine Zeit lang, aber nie auf Dauer.
- Früher oder später kommt der finanzielle Zusammenbruch. Mal durch Krankheit, mal durch Jobwechsel, mal durch neue Trennung, mal durch besondere Erhöhungen, mal durch Auszehrungen... die Unterhaltspflichtigenkarriere endet in der Regel mit dicken roten Zahlen.
- All die Zappelei, die Hoffnung, jahrelange Bemühungen, bauen auf Gerichtsverfahren sind nur eine schmerzens, -verschleiss und stressreiche Verzögerung des Unvermeidlichen.
- Bis der Endpunkt tatsächlich eintritt, will es kein Vater "so recht glauben". Lieber glaubt er noch jahrelang an Recht, Gerechtigkeit, Möglichkeiten, Glück, konformes Verhalten, bravsein.
- Fazit: Sich sinnlose Mühen sparen, Restgeld sichern, ohne rummachen sofort in die Pleite oder mittels aufstockendes SGB den Staat selber zahlen lassen. Macht aber kaum einer, lieber noch ein paar Jahre stramme Bemühungen im Sinne der hohen Herrschaften. Siehe vorletzter Punkt.

An deiner Stelle würde ich das Urteil abwarten und dann mit dem Urteil, Gehaltszetteln und sonstigen Geldunterlagen zur ARGE marschieren, Details stehen ja genug im Forum dazu. Wenn du weniger Lust darauf hast, bleibt dir die kommenden Jahre das Leben mit dem Pfändungsfreibetrag - dafür würde ich mir beruflich aber nicht mehr einen abarbeiten.
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RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 15:43
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