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Hasenfuss und Folgen
(11-03-2014, 00:21)Pennfred schrieb: Verurteilt wird man auch in Abwesenheit. Hier gilt der alte Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zivilrechtlich ja, strafrechtlich nein, denn zur Hauptverhandlung muss der Delinquent physisch anwesend sein.

Mal abgesehen von der Verantwortung gegenüber dem eigenen Kind, kann man die beste Strategie immer noch auf einen kurzen Nenner bringen: Den Unterhalt einschränken - egal wie. Denn von der liquiden Masse lebt die Meute.
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Genau Petrus. Ich habe die zu liquidierende Masse auf Null eingeschränkt. Wie hat LD so schon gesagt, ... und die Exe und ihr Anwalt enden im Streit, da keiner die Rechnung bezahlt. Meine Exe darf sich gerade einen neuen Anwalt suchen, was sicher nicht einfach sein wird von nahezu keinem Einkommen, da dem alten Anwalt niemand mehr seine Rechnungen bezahlt hat. Zivilrechtlich tun die Helfeshelferinnen ohnehin alles um einen komplett nieder zu machen, deshalb ist es fast schon egal zu was man verurteilt wird. Strafrechtlich jedoch muss ich versuchen halbwegs sauber zu bleiben.
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Nachdem ich 6 Jahre lang erfolgreich den Hasenfuss gemacht habe, hat mir das JobCenter waehrend eines kurzfristigen Aufenthaltes von 2 Monaten in D (ALG1 Anspruch aufgrund freiwilliger Weiterversicherung Ausland) ein Auskunftsersuchen per PZU zugestellt. Jetzt Androhung von Bussgeld, falls bis zum XX kein Formular zurueckgeschickt wird.

Das Formular ist gemacht fuer den Durchschnittsdeutschen, mit fester Stelle in Deutschland, festem Wohnsitz, fester Wohnung. Fuer mich passt es nicht.

Mein Durchschnittseinkommen duerfte waehrend der letzten 12 Monate um die 1000 Brutto betragen (mal hoeher, mal niedriger).

Tipps zum Reagieren? Habe mich inzwischen in D wieder abgemeldet, und eine Projektstelle im arabischen Raum. Kann ich dem JC einen Gehaltsnachweis auf arabisch schicken? Gibt es Hebel, um die Angelegenheit um ein paar Monate zu verschieben?

Habe ich ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil ich durch zu detaillierte Auskunft ggf. Anhaltspunkte fuer ein 170 Verfahren gebe? Schliesslich muss ich mich nicht selbst belasten. Kann man vom JC eine Erklaerung erhalten, dass die Angaben nicht an Dritte einschl. Staatsanwaltschaft weitergegeben werden?
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Du schreibst leider nicht, wie dringend du auf die ALG1-Leistungen angewiesen bist.

Wenn sie dort deine Verdienstbescheinigungen haben wollen, dann schick sie hin. Wenn sie es nicht lesen können, müssen sie sich um eine Übersetzung bemühen. Du kannst ja gerne selbst Auskunft geben, ohne Vordruck und Formblatt, wenn die Behörde das akzeptiert? Vor allem, was macht das JC, wenn sie es nicht akzeptieren? Liegen lassen? Versuch doch mal, das herauszufinden.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(11-03-2014, 17:05)Mahatu schrieb: Tipps zum Reagieren?

Ich hatte damals einen auf Obdachlosigkeit gemacht und das Tagesgeld in Form von Lebensmittelgutscheinen kassiert. Das erschien mir einfacher. Man wollte mich zur gemeinnützigen Arbeit zwingen, aber ich verlangte eine ärztliche Untersuchung, da ich mich nicht wohl fühlte. Das wurde abgelehnt und so musste ich nicht die Strasse fegen.
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Deine Angaben sind nicht eindeutig. Aber dennoch: Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, ist das Jobcenter nicht zuständig. Schreib denen einfach, dass du dich aus Deutschland abgemeldet hast und sich die Sache erledigt hat.

Bei ALG I ist auch nicht das Jobcenter zuständig sondern die Bundesagentur für Arbeit. Wenn du nicht arbeitslos bist ("Ich habe eine Projektstelle im arabischen Raum") hast du selbstverständlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hängt schon ursächlich miteinander zusammen. Oder geht es dir um den rückwirkenden/zurückliegenden Anspruch? Grundsätzlich bist du zur Mitwirkung verpflichtet, die hat allerdings Grenzen. Plump die Auskunft zu verweigern geht jedenfalls nicht. Das mit dem Bußgeld halte ich allerdings für einen schlechten Scherz.

Wenn du auf das Geld keinen Wert legst, dann zieh den Antrag einfach zurück! Damit hat es sich dann erledigt.
Das mit dem Bußgeld muss ich zurücknehmen. Es ist tatsächlich so vorgesehen.
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(11-03-2014, 17:05)Mahatu schrieb: Nachdem ich 6 Jahre lang erfolgreich den Hasenfuss gemacht habe, hat mir das JobCenter waehrend eines kurzfristigen Aufenthaltes von 2 Monaten in D (ALG1 Anspruch aufgrund freiwilliger Weiterversicherung Ausland)

Heisst das etwa, dass Du 6 Jahre lang freiwillig deutsche Sozialbeitraege bezahlt hast?! Wieso denn das? Damit Du ALG 1 bekommst, wenn Du mal 2 Monate in D'land bist?!
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Praxistip: Es gibt die Moeglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung Arbeitslosenversicherung fuer alle, die im ausserhalb der EU arbeiten oder selbststaendig sind. Fuer 70 bzw. 82 Euro im Monat kann man sich einen ALG1 Anspruch aufbauen. Nach 2 Jahren Versicherungszeit gibt es dann bis zu 12 Monate ALG1 - ein gutes Investment. Hoehe haengt ab vom Qualifikationsniveau (bei Akademikern ca. 1.300 Euro/Monat).

Voraussetzung ist, dass man vor Wegzug Ersatzleistungen nach SGB III bzw. ALG1/2 bezogen hat. Antrag muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Ich selbst habe immer kurzfristige Projekteinsaetze, in den Wartezeiten mache ich dann "Urlaub" in der EU und beziehe ALG1. Ist der Anspruch einmal aufgebaut, kann man sich das ALG1 auch "stueckchenweise" auszahlen lassen. Der Anspruch verjaehrt nach 4 Jahren.
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(12-03-2014, 10:15)Mahatu schrieb: Praxistip: Es gibt die Moeglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung Arbeitslosenversicherung fuer alle, die im ausserhalb der EU arbeiten oder selbststaendig sind. (..)

Voraussetzung ist, dass man vor Wegzug Ersatzleistungen nach SGB III bzw. ALG1/2 bezogen hat. Antrag muss innerhalb eines Monats erfolgen.

na dann kommt es fuer mich eh nicht in Frage - habe noch niemals ALG bezogen..

Dennoch rein interessehalber: wenn Du 2 Jahre lang 82 Euro pro Monat einzahlst = 1968 Euro - wieviel ALG 1 kommt dann rueber?

Koennte ich also theoretisch nach D'land ziehen, dort Hartz IV beantragen, auf Jobsuche gehen und falls ich wieder einen Job im Ausland bekomme, mich freiwillig fuer 82 Euro im Monat weiterversichern?!

Na ja, Wikipedia meint, dass das ein Nullsummenspiel ist

"Einzahlungs/Auszahlungs-Verhältnis

Während bis 2010 die freiwillige Arbeitslosenversicherung durchaus attraktiv war, ist dies aufgrund der geänderten Regelungen spätestens ab 2012 mindestens fraglich.

Für Pflegetätigkeiten ergibt sich keine Verschlechterung; für alle anderen Bereiche empfiehlt sich eine erneute Kosten-/Nutzenrechnung."
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Es ist ein schlechtes Investment, da die Auszahlungsbeträge in der Regel niedriger oder nicht wesentlich höher sind als der ALG II Anspruch.
Hinzu kommt die Möglichkeit, dass von ALG I in dieser Höhe im Gegensatz zu ALG II der Unterhalt abgezweigt werden kann, weswegen du hier wohl auch vorstellig bist.
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(12-03-2014, 10:56)Timo Sassi schrieb: Es ist ein schlechtes Investment, da die Auszahlungsbeträge in der Regel niedriger oder nicht wesentlich höher sind als der ALG II Anspruch.
Hinzu kommt die Möglichkeit, dass von ALG I in dieser Höhe im Gegensatz zu ALG II der Unterhalt abgezweigt werden kann, weswegen du hier wohl auch vorstellig bist.

Rechenexempel: 24 x 82 Euro ALG Beitrag (2 Jahre) = 1968 Euro Einzahlung

Bringt dann 12 Monate ALG1 Anspruch = 12 x 1.350 Euro = 16.200 ALG 1 Anspruch

Selbst bei Unterhaltspfaendung runter auf 950 Euro bringt es immerhin noch 11.400 Euro in dem einen Jahr.

Also ein gutes Investment. Und im Gegensatz zu ALG2 braucht Ihr Euer Vermoegen nicht offenzulegen oder zu verwerten. Ihr muesst nur den Vermittlungsbemuehungen der Agentur fuer Arbeit zur Verfuegung stehen und auch Eigeninitiative zeigen. Erreichbarkeitsanschrift z.B. bei Obdachloseneinrichtung reicht. Sehr gut eignet sich dafuer Aachen, wo es auch diverse Moeglichkeiten zum kostenlosen Fruehstuecken oder Mittag sowie Duschen gibt. Im Sommer kann man dann ein paar Monate auf dem Campingplatz leben. Die "Brueder auf der Strasse" oder Sozialarbeiter in den Einrichtungen beraten gerne.

ALG1 kann man auch bis zu 6 Monate ins EU Ausland mitnehmen, Ihr seid also nicht an Deutschland gebunden.
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Die 11400 Euro gibt es auch ohne Einzahlung alleine durch ALG II also ist das eine Milchmädchenrechnung. Wie ich bereits sagte bekommen die wenigsten diesen hohen Auszahlungsbetrag.

Wenn das in deinem Fall so lohnend ist, ist das ja schön. Es hier allgemein als gutes Investment zu verkaufen, ist nicht sinnvoll. Ganz abgesehen davon bekommst du es ja nicht, da du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bist, jedenfalls bislang.Wink
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Ich habe fuer diesen Verein immer Höchstsatz bezahlt und nie was bekommen, wenn ich etwas benötigt habe. Zweimal ohne Schuld arbeitslos und kein Geld vom Amt. Diesen Typen zahl ich keinen Taler mehr.
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(13-03-2014, 17:39)Pennfred schrieb: Ich habe fuer diesen Verein immer Höchstsatz bezahlt und nie was bekommen, wenn ich etwas benötigt habe. ...

+1

Du hast das Sozialisierungs .. meinte Solidaritätsprinzip nicht verstanden. Das besteht darin, soviel zu leisten, wie man kann, und nur so wenig zu bekommen, wie man braucht. Und wer dann hartnäckig auf seine Recht besteht, bekommt die Bewerbungs- und Maßnahmen-Kur verpasst.
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@Petrus
Danke. Ich denke ich hab's nach 20 Jahren verstanden. Hat allerdings etwas gedauert und die beiden Phasen der Arbeitslosigkeit bzw. Anwartschaft im Sozialsystem benötigt. Die Maßnahmen-Kur war beim 1sten Mal recht witzig.
... haben sie sich schon beworben?... 20 qualifizierte Bewerbungen vorgelegt... Aha... Was haben sie denn gelernt?... Dipl.-Ing... was haben sie denn zuletzt gemacht.... Vice President.... aha...Tja, da können wir ihnen nicht helfen, wir haben keine Stellen für Sie...aber sie müssen sich melden und bewerben...Geld, nee keins, da müssen sie ihre Verhandlung abwarten.... aber Hartz IV können sie beantragen, was... 3 Kinder... ja, das ist schwierig, verstehe ich, aber ich kann ihnen nicht helfen... blablabla.
Das ist der deutsche Sozialstaat.
Brauch ich nicht, da er nicht hilft sondern nur kassiert.
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Was ich nie begriffen habe: Wer überqualifiziert ist, der kann seinen Lebenslauf und Abschlüsse etwas nach unten anpassen. Einiges weglassen und anstatt Manager, war man eben nur Assistent. Kaum zu begreifen, wenn kluge Männer dazu nicht in der Lage und dann jammern, dass sie keinen Job bekommen.

Wenn man einen neuen Job braucht, sollte man doch etwas mehr Fantansie erwarten dürfen.
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Wer als Akademiker in diesen Kreislauf gerät, hat bereits verloren. Denn damit befindet er sich auf dem direkten Weg aufs Abstellgleis. Wenn man unbedingt arbeiten will, findet sich immer irgendetwas - das ist nur eine Frage von Einsatz und Honorar. Notfalls geht man eben als ungelernter Maler Zimmer Tapezieren und Malen. Nur ist man damit eben die Qualifikation los, die man einst erworben hat - dafür hat man seine Ruhe.

Übrigens bringt es wenig sich unter Wert zu verkaufen, nur um einen Widereinstieg in die alte Laufbahn zu erreichen. Das Ergebnis ist Unzufriedenheit und ständige Drangsalierungen durch Vorgesetzte - die fragen sich nämlich auch, warum der ehemalige Manager nun als Projektassistent arbeiten will. Auch die einfach geminderte Lohnforderung bringt nichts, weil eine professionell arbeitende Firma für bestimmte Positionen Einkommensvorgaben hat, die dann ggf. nicht mehr eingehalten werden - auch das führt zum Ausschluss.

Wer 'überqualifiziert' ist, ist das nicht wirklich, sondern es wird ihm erzählt, weil man keine Erklärung dafür finden kann, dass der Bewerber keinen Job findet oder ihn auf freundliche Weise loswerden will. In dem Fall hilft es nur sich einzugestehen, dass man mit der Konkurrenz nicht mehr mithalten kann oder sich selbständig zu machen und das zu tun, wofür man wirklich noch qualifiziert ist.
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(14-03-2014, 19:25)Petrus schrieb: Wer als Akademiker in diesen Kreislauf gerät, hat bereits verloren. Denn damit befindet er sich auf dem direkten Weg aufs Abstellgleis.

Nein. Wer als Faulpelz sein Dasein fristet, schießt sich selbst ins Aus. Aber es gibt eben immer Begründungen warum man Dies oder Das nicht machen will, muss oder kann.

Wer behauptet, dass er keinen Job findet, weil er überqualifiziert ist, dann hat er es auch verdient. Wer nicht schlau genug ist, seinen Lebenslauf anzupassen, der hat auch nichts im Kopf. Warum nicht eine Etage tiefer anfangen, Geld verdienen und dann eine neue Chance suchen? Da spricht nichts dagegen, außer die eigene Arroganz verbietet das.
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@LD
Du kannst Dir ja mal die Karrieren von Akademikern angucken, die sich dem JC anvertraut haben. Wenn sich deren Glück nicht kurzfristig gewendet hat, wars das in der Regel.

Die Formulierung "Wer behauptet, dass er keinen Job findet, weil er überqualifiziert ist ..." trifft nicht ganz die Umstände. IdR behaupten das die Anderen, wie Arbeitgeber oder JC-Mitarbeiter.

Dein letzter Absatz "Wer nicht schlau genug ist, seinen Lebenslauf anzupassen, der ..." stimmt zum Teil. Profil anpassen ist Gang und Gebe - man muss es nur gut darstellen können. Ein absolutes NoGo ist aber der Rückschritt auf eine niedrigere Position - danach muss man schon sehr starke Nerven haben, sich nichts anmerken lassen und viel Durchhaltewillen aufbringen. Worin soll der praktische Nutzen einer Herabstufung liegen ?

Und dieser Satz "Wer als Faulpelz sein Dasein fristet, schießt sich selbst ins Aus." zeugt wohl von kompletten Unverständnis der derzeitigen Gesellschaftsordnung. Wer ist denn faul ? Der der nicht arbeiten will, weil er einen Grund dafür hat, oder der der nicht arbeiten kann oder der der keinen Job bekommt oder der der von seinen Zinsen lebt oder der der ausgestiegen ist oder vielleicht der der jeden Tag zur Arbeit geht, ohne sich zu bemühen ?? Sind alle Rentner faul - immerhin lassen sich Spitzenmanager und Politiker idR nicht mit 65 in den Ruhestand schicken.

Man muss sich klar machen, dass man durch Sozialisation in dieser Gesellschaft zur Arbeit erzogen wird und seinen menschlichen Wert erhält. Jeder freischaffende Künstler ist ein Taugenichts, bis er etwas geschaffen hat, das die anderen anerkennen.

Schon das Wort Faulpelz liegt etwas neben der Sache. Denn Menschen, die nicht arbeiten oder wenig zur Gesellschaft beitragen, weil sie es nur zur Sekretärin gebracht haben, haben weder einen Pelz, noch faulen sie. Sie machen häufig nur andere Dinge. Manche erzeugen einen hohen Beitrag für die Gesellschaft, ohne zu arbeiten. Und andere arbeiten, ohne etwas beizutragen und werden damit praktisch verwaltet.
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Selbstverständlich kann man als Akademiker seinen Lebenslauf etwas abändern und eine Stufe tiefer anfangen bevor man nicht arbeitet. Was ich meinte war, dass man die Arbeitslosenkasse für eine kurzfristige Überbrückung von ca. 1-2 Monaten in Anspruch nimmt bevor man einen neue Anstellung hat. Selbst hierfür ist die deutsche Arbeitslosenkasse nicht geeignet. Das ein minderqualifizierter Sachbearbeiter nicht in der Lage ist einem eine qualifizierte Anstellung zu verschaffen ist selbsterklärend. Ich frage ja auch nicht die Toilettenfrau wenn ich einen Termin mit dem Vorstand haben möchte.
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Dino, an Deiner Stelle würde ich mich ein bißchen zurück halten.
Was passiert bei Dir, wenn Dir Dein Sponsor von der Fahne geht und Du über 50 oder gar über 55 bist? Das Thema ist zu komplex, um es mit solchen tumben Sprüchen abzutun.

Pennfred: Du warst angestellt in D'land, hast in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und nicht mal 2 Monate ALG 1 bekommen bei unverschuldeter Kündigung?
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Wieso? Mittlerweile funktioniert mein System schon 8 Jahre. Leider wird meine Motivation missverstanden. Aber das war leider schon immer so.

Ich kann Jammern einfach nicht ab. Mir fehlt da der Wille und der Kampf.
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(13-03-2014, 17:39)Pennfred schrieb: Ich habe fuer diesen Verein immer Höchstsatz bezahlt und nie was bekommen, wenn ich etwas benötigt habe. Zweimal ohne Schuld arbeitslos und kein Geld vom Amt. Diesen Typen zahl ich keinen Taler mehr.

Also, das finde ich kein Gejammer, sondern eine Schlußfolgerung.. Big Grin
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@Clint
Richtig, ist auch kein Gejammere. Ich bin immer zurecht gekommen, natürlich ohne Staat, weil ich es selber schaffe Arbeit zu finden.
Ich brauch De, FR und EU nicht, will aber auch nichts mehr zahlen.
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Die Zeiten in denen Qualifikation und gute Referenzen einen Job bringen sind in den meisten Branchen vorbei. Es kommt nicht so sehr darauf an was Du kannst sondern wen du kennst und wenn du keinen kennst, wie sehr du menschen von dir überzeugen kannst.
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