18-09-2012, 10:25
Hallo,
ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.
Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."
Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.
Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?
ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.
Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."
Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.
Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?