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Abfindung relevant für KU ?
#1
Hallo,

ich hab frage zum Kindsunterhalt (KU).
Ich habe zwei Kinder 14 und 18. Leben bei der KM.
Habe in diesem Jahr Kob gewechselt und eine Abfindung erhalten.
Neuer Job ist der Verdienst sogar besser als zuvor.

Kann die Abfindung zur Berechnung des KU herangezogen werden?
Obwohl regelmäßiges Einkommen vorhanden ist, und der Job Wechsel nicht Unterhaltsschädlich war?
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#2
Ja, kann unterhaltsrelevant sein. Für den Unterhalt erheblich sind deine Einkünfte der letzten 12 Monate, inkl. Steuerrückerstattungen, Abfindungen etc.

Aaaaaber: Was die Gegenseite nicht weiß, macht sie nicht heiß. Ich würd's nicht erzählen... Big Grin
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#3
es läuft aber ein Auskunftsverharen, und einem guten Vergleich wurde nicht zugestimmt.
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#4
(18-09-2012, 16:11)Goldesel schrieb: es läuft aber ein Auskunftsverharen, und einem guten Vergleich wurde nicht zugestimmt.

Tja, dann bist Du naß.

Ich hatte das Pech, in den Trennungsphase zwei neue Umsatzrekorde aufgestellt zu haben und entsprechende Provisionen und Gewinnbeteiligungen dafür zu bekommen. Exe hats gewusst, weil ihre Schwester im Mutterkonzern an einer Stelle saß, wo sie per Computer Zugriff hatte auf meine Gehaltsabrechnungen. Diese "Sondereffekte" trieben mein Nettoeinkommen im Durchschnitt um mehr als 1.000 Euro monatlich nach oben. Und von diesem Nettoeinkommen wurde dann der Trennungsunterhalt für Exe berechnet. Die beiden Folgejahre, in denen ich immer noch Trennungsunterhalt zahlen musste (und noch immer zahle) waren dann nicht mehr so erfolgreich und ich verdiene wieder wie vorher.

Interessiert keinen Richter,dumm gelaufen, Pech gehabt.

Bei Dir geht es doch nur um den Kindesunterhalt, oder? Na, dann kommt es doch den kindern zugute....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Und ? Kriegt man das mit der Abfindung raus ? Ergibt sich das aus den Unterlagen die Du einreichen musst ?
Also laß Dir was einfallen. Was man nicht heraus bekommt, ist auch nicht da.

Ihr müsst im Umgang mit Denen echt abgehärteter werden ! Es reißt Euch keiner die Rübe ab, aber das Fell ziehen sie Einem über die Ohren bis Du kein Brötchen mehr kaufen kannst.......
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#6
naja, das Auskunftsverfahren werde ich verlieren, kann die Auskunft noch raus zögern mit Zwangsgeldern und so aber es wird der Tag kommen, da muss ich die Hose runter lassen.
Und - nein - den Kindern kommt es nicht zu gute...
Zumal di Große nun auf Krank macht, hatte bis Jan. beui mir gewohnt - und sich deshalb nicht (mehr) bewerben kann, wegen Ausbildung... damit scheint sie auch noch durch zu kommen..
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#7
Naja, ob die Große damit durch kommt, bleibt ab zu warten. Hoffe, Du hast die threads zum Unterhalt ab 18 gelesen Idea

Auskunftsklagen "verliert" man immer. Alleine schon, weil man ja Auskunft geben muß Wink

Klar, musst Du Auskunft geben. Das heißt ja nicht, dass es einen Weg geben könnte, die Abfindung zu "vergessen". Sende die letzten Abrechnungen ein, aber nicht diejenige, aus der die Abfindung hervor geht. Timing ist Alles...
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#8
mom da war doch was.. stimm hast recht, da gibts es noch ein Türchen... DANKE !! warum bin ich da nicht selber drauf gekommen.

wegen KU ab 18, meinst DU da evtl. spezielle Threads? hatte erst mal alles vom Camper durchgeackert und hatte mich im Reiseabteil dieses Forums umgeschaut.
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#9
Bisher haben ARGE und UVK sich immer mit meinen Lohnbescheiden zufrieden gegeben - weder wurde nach Abfindungen noch nach Steuerrückerstattung gefragt. Und wenn sie nicht danach fragen, gebe ich ihnen die Auskunft auch nicht.

Stell dich doof - wenn sie es trotzdem rausbekommen kannst du immernoch angeben, dass du daran garnicht gedacht hast, es dir leid tut usw. Smile
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#10
@Goldesel : Noch gestern sagte meine LG zu mir, dass Frauen (leider) bei Streitigkeiten etc. (also auch bei solchen Dingen) kreativer seien als Männer. Das stimmt.
Die Idee, auf die Du jetzt gekommen bist, sollte der Schlüssel dazu sein, im Zuge dieser Geschichte "kreativ" zu kämpfen. Nur so haben Väter eine kleine Chance.

Ich bin leider hier nicht der Spezialist für KU ab 18. Aber es ist im Forum zu lesen, dass das Einkommen UND Vermögen beider Elternteile grundsätzlich zur Debatte steht.
Weiterhin muß die Unterhaltsempfängerin (also Deine 18 jährige Tochter) schon ihre Bedürftigkeit darlegen. Sie kann nicht einfach sagen, ich will Unterhalt weil es so toll ist.....

Letztens gab es hier noch einen Thread "Unterhalt ab 18". Geh mal die Threads der Reihe nach durch. Dann findest Du das bestimmt.
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#11
Tja meine ex, bzw. die KM halt als Bäckereifachverk. ja nur knapp 1100€ oder so zur Verfügung, das sie davon KU für die Große mit Zahlen muss, hält mein RA für ausgeschlossen.
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#12
Ja, damit liegt sie nur knapp auf dem Selbstbehalt, dass selbst wenn sie mit zahlen müsste, wäre ihre Quote nahezu 0,- solange du selbst zahlen kannst ohne unter den SB zu rutschen.
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#13
das gilt auch für die ü18 Jährige? Denke da sind beide Elternteile verpflichtet??
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#14
Ja, aber auch da haben beide Elternteile einen SB. Der liegt bei Ü 18 bei 1.050 € (ohne Gewähr)
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#15
(19-09-2012, 10:17)Nappo schrieb: @Goldesel : Noch gestern sagte meine LG zu mir, dass Frauen (leider) bei Streitigkeiten etc. (also auch bei solchen Dingen) kreativer seien als Männer. Das stimmt.

Ich will ja nicht den Thread shanghaien, die These halte ich aber für stark diskussionswürdig.

Frauen sind die besseren (kreativeren Rolleyes) StreiterInnen ? Meiner Erfahrung nach sind viele Damen in ihrer Streitkultur das ziemliche Gegenteil.

Die "Argumentation" ist vorhersagbar : Frauchen hat sich eine Idee in den Kopf gesetzt und wenn Mann nicht spurt gibts die gestaffelte Packung aus dem Katalog. Die Spanne reicht von Manipulation über Heulkrampf bis zu Aktionen unterhalb der Gürtellinie mit abschliessender Entsorgung. Die Mischung halb "Kind" und halb "Vamp" machts halt.

In Summe heisst das sozial unreifes Verhalten gepaart mit einer gehörigen Portion Egoismus, u.U. im Einklang mit der öffentlichen Meinung.

Kreativ ? Ganz klares Nein. Die "Rezepte" wie Madame den Alten kleinkriegt, nebst Entsorgungsanleitung, gibt es doch mittlerweile in jedem "guten" Weibchenforum nachzulesen.

Kreativität wird allzu oft mit dem Überschreiten von Grenzen und Tabus verwechselt. Gerade Männer haben doch oft eine Art "Ehrenkodex" - auch wenn es vielleicht lächerlich ist. Bsp.: Ein Mann zerkratzt einem anderen bei Streitigkeiten nicht das Auto - wie ich erfahren durfte ticken Frauen da anders.

Nicht zu vergessen ist der wunderbare Einfluss der sog. Freundinnen und der Mutter Wink

Madame kann noch so rotzenblöde sein, dank HelferInnen ist das Anwenden der vorgekauten Rezepte kein Problem.


Der Bücker
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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#16
hier ist es nicht die Freundin, sondern die Mutter der KM ;-) und andere Verwandte
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#17
So ich sach mal Tschüss, bin für ein paar Tage in Süd-Ost Asien unterwegs und schau mir ein paar Strände an ;-)

Falls ein Leidensgenosse auch dort unterwegs ist, oder gar Expat, hätte ich nichts gegen ein gemütlichen Plausch bei ein, zwei Bierchen.
Aber Reiseroute nur per PM. (sorry)
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#18
Nachfrage, ich werde die Tag wohl zur Auskunft verurteilt, u.a. soll ich ja auch Arbeitsvertrag und Einkommenstürbescheid vorlegen,
aber wie verhält es sich, das ich mit meiner neuen Frau (auch schon seit 2008 verh.) gemeinsam Veranlagt werde?

Meine Frau will nicht, das Ihre Daten der Gegenpartei zugänglich gemacht werden.
Und ich und nicht sie werde ja zur Auskunft verurteilt.

Wie soll das den dann gehen??
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#19
@Goldesel

Die Abfindung muss ja auf mehrere Jahre verteilt werden und wenn Du Mindestunterhalt bezahlst, dann geht das Einkommen Deiner neuen Frau niemanden was an.

Eine Veranlagung nach den Steuerklassen 4/4 hat sowieso keinen Einfluss auf den zu leistenden KU.

Schau mal bei Deinem Finanzamt vorbei, ob sie nicht einen Steuerbescheid ohne die Daten der Ex aushändigen können.

Natürlich nur wenn Du kein Mangelfall bist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#20
Bin kein Mangelfall :-(
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#21
Mein RA hat noch was gefuden vom BGA wonach eine Abfindung ggf. nicht angerechnet wird.

Zitat: Da der Antragsgegner aber nach Beendigung seiner Tätigkeit bei XXX auch nach
Ansicht der Antragstellerinnen eine gut bezahlte Tätigkeit aufgenommen hat, würde
eine Abfindung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs ohnehin unberücksichtigt
bleiben (BGH NJW 2012, 1873).

Nach BGH NJW 2012, 1873 hatte ich gegooglet und auch was gefunden und es durchgelesen, und ich denke schon das es in meinem Fall angewandt werden könnte.
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#22
So hier mal ein kleines update.
Die Abfindung ist erst mal vom Tisch ;-) Was es aber auch nicht besser macht.
Nun bin ich erst mal zur Auskunft verurteilt worden, und muss mich nackig machen. Die wollen alles haben, was es nur geben kann.
Danach geht es in die Runde Unterhaltshöhe.
Meine volljähriges Kind macht immer noch auf Krank und ich soll zahlen.

Nun kommt bei mir die Frage auf, mich evtl. räumlich zu verändern. Sollte man das tun, bevor es ein Unterhaltsurteil gibt? Alte Titel sind noch vorhanden.
Wie sieht es aus und ich mich räumlich verändere und erst mal kein Einkommen habe, und von meiner jetzigen Frau lebe?
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#23
Pfänderungsversuche, Vermögensauskunft, auflaufende Schulden.
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#24
(20-01-2013, 12:55)p schrieb: Pfänderungsversuche, Vermögensauskunft, auflaufende Schulden.

Auflaufende Schulden, wie den wenn ich keine Einkünfte hätte, wäre ich auch nicht leistungsfähig oder?
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#25
Da Unterhaltstitel existieren, spielt die tatsächliche Leistungsfähigkeit zumindest bis zu einer erfolgreichen Abänderungsklage keiner Rolle.
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