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Seltsam deutliche Worte aus der Schweiz zu unterhaltsverweigernder Mutter
#1
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/16355095

Zitat:
"Ein Urteil mit Seltenheitswert: Eine Mutter erhält eine bedingte Geldstrafe, weil sie sich jahrelang um die Unterhaltszahlungen für ihr Kind gedrückt hat. Die Strafe fiel aber sehr milde aus.

Wehe, wenn ein geschiedener Vater nicht für den Unterhalt seiner Kinder aufkommt. Er wird eingeklagt und von den Gerichten zu teilweise empfindlichen Strafen verurteilt. Was im Kanton Zürich und in der ganzen Schweiz verhältnismässig häufig vorkommt.

Doch wie sieht es mit den Müttern aus? Sie werden nur in sehr seltenen Fällen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, geschweige denn strafrechtlich verfolgt. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Das Bezirksgericht Zürich hat kürzlich in einem Entscheid mit Seltenheitswert eine heute 42-jährige Mutter aus dem Kanton Aargau wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten verurteilt."


Madame hat ihr Kind um 73733 Franken betrogen, um mal die Wortwahl der Unterhaltseintreiber zu benutzen.

"Bei der Strafzumessung hielten sich die drei Richterinnen aber sehr zurück. Mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sprachen sie eine symbolische Sanktion aus. Selbst bei der Gerichtsgebühr von 3500 Franken kam die mehrfache Mutter glimpflich davon. Die Kosten wurden zwar der Angeklagten auferlegt, jedoch einstweilen auf die Gerichtskasse genommen."
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#2
(20-08-2008, 15:46)p schrieb: "Bei der Strafzumessung hielten sich die drei Richterinnen .... Mit einer ... fünf Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sprachen ... symbolische Sanktion aus. ... Die Kosten wurden zwar der Angeklagten auferlegt, jedoch einstweilen auf die Gerichtskasse genommen."

Rolleyes
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