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§ 170 StGB / Termin /
Mich würde der gesamte Sachverhalt sehr interessieren.
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(15-09-2014, 17:35)Nappo schrieb: Mich würde der gesamte Sachverhalt sehr interessieren.

Nun, lies dir mal meine Threads durch "Tricksereien um lebenslangen Unterhalt zu sichern" sowie "Sorgerecht bei noch verheirateteten Eltern", da ist das Meiste beschrieben.

Neben dem Trennungsunterhalt seit Mai 2010 zahlte ich Kindesunterhalt für meinen Jüngsten - bis zum 01.09.2013 den 100%-Satz nach DDT, danach einen reduzierten Betrag, der sich nach Anrechnung seiner eigenen Einkünfte als Azubi ergab. Dieser Betrag wurde festgelegt anlässlich einer der vielen mündlichen Verhandlungen zu Ternnungsunterhalt / nachehelichem Unterhalt. Für die Exe wurde ein neuer Zahlbetrag festgelegt, und für den KU ebenfalls.

Im Mai 2014 gab es die letzte Verhandlung vorm Familiengericht mit der Entscheidung des Gerichts, mich lebenslänglich zur Zahlung eines vierstelligen monatlichen Betrages an die Exe zu verurteilen (das hätte dieser Darsteller eines Richters auch schon zwei Jahre früher machen können....). Woraufhin sich mein gesundheitlicher Zustand so dramatisch verschlechtert hat, dass ich meine hochdotierte Arbeit aufgeben musste und seither meine geistige Gesundheit wiedererlange. Der Kindesunterhalt in Höhe von 133.- € monatlich wurde in dieser Entscheidung einfach aus den vorherigen Schriftsätzen und Entscheidungen übernommen - unbenommen des Umstandes, dass der Jüngste ab dem 2. Lehrjahr einen deutlichen Sprung im Einkommen macht und aus dem Kindesunterhalt heraus"wächst". Das war aber im Herbst 2013 so besprochen worden und allen Beteiligten bekannt.

Seit Juni 2014 zahle ich keinen Trennungsunterhalt mehr, weil ich das aus moralischen Gründen nicht mehr tun kann. Das Verhalten meiner Exe (PAS u.a.) darf nicht durch finanzielle Zuwendungen auch noch belohnt werden. Den Kindesunterhalt zahlte ich in bisheriger Höhe einfach weiter bis einschliesslich August diesen Jahres. Ab September, wie oben geschrieben, erhält der Jüngste ein Einkommen von 996.- € brutto plus mietfreiem Wohnen in meinem Haus.
Ich denke mal, den KU einzustellen ist gerechtfertigt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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