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§ 170 StGB / Termin /
#51
(08-05-2013, 21:16)Nappo schrieb: Inwieweit dann verrecnet werden kann, oder sie quasi erst an mich zahlen muß und das Geld dann wieer zurück fließt, wird man sehen. Formsache.
zu beachten:
rechtsmißbräuchlich handelt, wer verlangt, was er gleich wieder herausgeben muss (dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est)!
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#52
Morgen! Termin um 14.30 Uhr!
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#53
Und?

Was ist raus gekommen?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#54
Tja.....
Richter hat Zeugen und die versammelte Mannschaft antreten lassen. Zwischenzeitlich zahlte ich ja seit geraumer Zeit 530 Euro Unterhalt.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte man mich eingebuchtet, da ich ja aus dem Urteil von 06/2011 verurteilt bin. Die Bewährung geht also bis 06/2014

Da sagte der Richter :"Also, Sie zahlen ja jetzt diese Summe und damit soll es nun auch gut sein. Ich habe kein Interesse jetzt noch hierin rum zu bohren und den Kindern ist mit diesen Zahlungen genüge getan. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann stelle ich das Verfahren ein."
Der Anwalt meinte :"Herr X ist davon nur mäßig begeistert und ich mich mich mit ihm besprechen."

Das taten wir dann.

Anwalt meinte, die Beweisdecke wäre so dünn, dass der Richter das wüsste und wir ihm nun eine Menge Arbeit machen könnten. Aber wir wären noch nicht vor dem LG. Es könne auch sein, dass wir zum AG nochmal hin müssten.

So wurde abgewogen, dass wenn ich (was ich vor hatte), der Einstellung nicht zustimmen würde, da ich ja einen Freispruch wolle, der Richter die Bewährung aufheben könne und dann hätte ich ein Problem.

Ich bin ja in der Anfangszeit der Auflage zu zahlen nur bedingt nach gekommen.


Wir haben dann der Einstellung zugestimmt. Der Richter hörte die "Zeugen" nicht mehr und verfügte, ich solle die 530 bis Mai 2014 weiter zahlen.

Ende.

Nun hat die Exe vor lauter Wut mir die Pfändung zum derzeitigen Arbeitgeber geschickt wegen rückständiger Summen.
Da die Summe aus dem Forderungskonto aber nicht stimmt, formuliere ich gerade die Vollstreckungsabwehrklage.

Den Anwalt hatte ich letzte Woche Montag dazu angerufen. Ich habe dann nichts mehr gehört und diese Woche ist Er im Urlaub.
Also mache ich erst mal lieber selber was.....
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#55
(25-06-2013, 12:50)Nappo schrieb: Nun hat die Exe vor lauter Wut mir die Pfändung zum derzeitigen Arbeitgeber geschickt wegen rückständiger Summen.
Da die Summe aus dem Forderungskonto aber nicht stimmt, formuliere ich gerade die Vollstreckungsabwehrklage.

Und auf was willst Du die begründen?

Du wurdest nicht frei gesprochen, also ist die Pfändung rechtmäßig.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#56
Die Pfändung aus dem Titel ist Zivilrecht. Das hat mit dem Strafrecht überhaupt nichts zu tun.
Aus dem Titel kann sie immer pfänden. Auch wenn ich frei gesprochen worden wäre.
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#57
(26-06-2013, 09:01)Nappo schrieb: Die Pfändung aus dem Titel ist Zivilrecht. Das hat mit dem Strafrecht überhaupt nichts zu tun.
Aus dem Titel kann sie immer pfänden. Auch wenn ich frei gesprochen worden wäre.

Ja, aber Du hättest rückwirkend den Titel abändern lassen können, wenn ich eines Deiner Postings von früher richtig verstanden habe.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#58
Ist abgelehnt worde und selbst nach Aussage des RA hier bei mir dahingehend kene Chance. Er hat die Abänderungsklage damals formuliert . PKH ist abgelehnt worden mit Begründung seitens des LG. Mindestunterhalt ist bei 100% tituliert und davon gehen die nicht runter. RA hat dies auch prognostiziert.
Hätte ich da weiter gemacht, wären Gerichtskosten und RA Kosten vorab schon mal fällig geworden, mit unbestimmten Ausgang und nicht möglicher Finanzierung meinerseits.
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#59
(26-06-2013, 14:21)Nappo schrieb: Ist abgelehnt worde und selbst nach Aussage des RA hier bei mir dahingehend kene Chance. Er hat die Abänderungsklage damals formuliert . PKH ist abgelehnt worden mit Begründung seitens des LG. Mindestunterhalt ist bei 100% tituliert und davon gehen die nicht runter. RA hat dies auch prognostiziert.
Hätte ich da weiter gemacht, wären Gerichtskosten und RA Kosten vorab schon mal fällig geworden, mit unbestimmten Ausgang und nicht möglicher Finanzierung meinerseits.

Dann bin ich wohl der Einzige, der sein Geld zurück will. Ohne wenn und aber. Deshalb auch mein Wiederaufnahmeantrag.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#60
Tja. Das Problem ist der Unterschied zwischen WOLLEN und dem was unterm Strich als Ergebnis bei raus kommt.
Aber ich drück Dir natürlich die Daumen.
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#61
Bei mir eingetroffen am 23.10.2013

Sehr geehrter Herr Nappo,

Sie haben nach Mitteilung der KM seit Juni 2013 (Zahlungsbeginn der Einstellungsauflage) für die Monate August und Oktober zu wenig gezahlt.
...
...
Wenn dies so bleibt, werde ich das Verfahren in zwei Wochen fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Richter Borkenkäfer


Meine Antwort, die erst nächste Woche raus geht:

(Briefkopf "Väterwiderstand")



Amtsgericht
Juristenallee 1-287

Entenhausen





Betreff/Vorgang Unser Zeichen Ihr Schreiben vom

007 Kindesunterhalt



Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung



Sehr geehrter Herr Borkenkäfer,

nachdem die Kindesmutter aus ihrem diesjährigen XXX-Urlaub zurück gekehrt ist, hat sie vermutlich den in Teilen dafür verwendeten Kindesunterhalt auf ihren Kontoauszügen „übersehen“.

Gerne würde ich dieser Überforderung entgegen kommen und die Kinder zur Entlastung im Rahmen des Wechselmodells nehmen, aber dann würde ja der Geldfluss für die bedürftige Pädagogin zumindest eingedämmt.

Für den Zeitraum Juni bis Oktober 2013 ergibt sich laut der Ausfertigung des Beschlusses vom 00.00.2013 ein zu zahlender Gesamtbetrag von 2.650 Euro.

An den beiliegenden Quittungen wird die Zahlung des Gesamtbetrages nachgewiesen, weshalb die Kindesmutter mit ihrer Benachrichtigung an das Gericht falsch lag.

Sie kann sich nun wieder der „Erziehung“ der mittlerweile an PAS (Parential Alienation Syndrom) leidenden Kinder widmen und dem weiteren Kindesentzug sowie ihren Schülern, denen sie bei Bedarf mit Pflastern den Mund zuklebt.

Da das ja genauso unwichtig ist, wie das Ignorieren gerichtlicher Vergleiche in Sachen Kindesumgang aus den Jahren 2007 und 2009, betrachten Sie diese Ausführungen bitte lediglich als „Füllzeichen“.

Mit freundlichen Grüßen




(Nappo)

Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert
(Demnächst im Handel erhältlich)
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#62
Heisst der Richter wirklich Borkenkäfer mit dem Nachnamen? Big Grin Passt zu ihm...
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#63
@Bügeleisen: Neee. Stelle keine echten Namen rein.
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#64
(27-10-2013, 17:12)Nappo schrieb: An den beiliegenden Quittungen wird die Zahlung des Gesamtbetrages nachgewiesen, weshalb die Kindesmutter mit ihrer Benachrichtigung an das Gericht falsch lag.
Immer wieder erstaunlich zu sehen, wie blindlings einer geldgeilen Mutter vetraut wird und dem Vater unmittelbar mit der groben Kelle gedroht wird.

Hätte eine freundlich Aufforderung zu einer Stellungnahme bzgl. der Anschuldigung nicht ausgereicht? Aber nein! Gesocks!
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#65
Der Richter hat ja auch eine Frau zu Hause die er ernähern muss.
Also darf er wenigstens beruflich die Muskeln spielen lassen.
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#66
(22-09-2012, 18:21)p schrieb: Einschreiben - naja, kannst du machen, wobei ich auch einen Fall kennen in dem das verschütt gegangen ist und das dann doch wieder dem Delinquenten angelastet wurde.


Tip:Ich würde an der Stelle das Schreiben immer per Gerichtsvollzieher zukommen lassen. Kostet ungefähr 10,00 Euronen...ist aber immer Beweisbar.
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#67
@Arminius: Sollten die sich diese Frechheit theoretisch erlauben, können sie gerne das Verfahren wieder aufnehmen.
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#68
(27-10-2013, 20:20)Nappo schrieb: @Arminius: Sollten die sich diese Frechheit theoretisch erlauben, können sie gerne das Verfahren wieder aufnehmen.

@Nappo: Ich schicke meine Schreiben an die KM oder ans JA wenn Sie einen wichtigen Inhalt beinhalten immer per GVZ.

Sollte die STA bei einem Prozess sagen das haben Sie ja gar nicht gesagt dann kann ich immer meine Schreiben nehmen beglaubigt von einem GVZ.

Das ist übrigens die einzig sichere Methode. (Nach meinem Kenntnisstand!)
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#69
(27-10-2013, 18:34)Arminius schrieb: Kostet ungefähr 10,00 Euronen...ist aber immer Beweisbar.

Da es sich um eine Falschbeschuldigung handelte, haben die Beschuldiger und ihre Handlager die dir daraus erwachsenden Kosten zu tragen.
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#70
...es juckt so sehr in den Fingern unverschämt zu werden, dass ich erst mal eine Nacht drüber schlafen muss ;-)

Amtsgericht: (Schreiben vom 31.01.14)

Sehr geehrter Herr Nappo,

es fehlen für die Unterhaltszahlung für die Zeit bis Januar 2014 noch 330,-Euro. Die von Ihnen mitgerechnete Zahlung vom 06.05.2013 über 530 Euro ist irrelevant, da sie vor der Hauptverhandlung erfolgte.
Im Übrigen werden Sie aufgefordert, Ihre Zahlungen nicht in zahllosen unregelmäßigen Einzelbeträgen zu erbringen, da ansonsten unübersichtlichkeit und völlig überflüssige Mehrarbeit entsteht.
Anmerkungen wie "Kinderklau" sind zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Amstrichterlein


1. Lustig: Eine irrelevante Zahlung in Höhr von 530 Euro, obwohl im Juni 2011 schon Verhandlung stattfand.

2. Die fehlenden 330 Euro wurde von mir am 31.01. überwiesen, weshalb sich das Schreiben derzeit ohnehin erledigt hat.


Soll ich das Ding liegen lassen und mir auf die Zunge beißen? Oder mal was richtiges Antworten. Was geht den Spinner das an, ob ich die Mutter des Kinderklaus betitele?
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#71
(04-02-2014, 20:59)Nappo schrieb: 2. Die fehlenden 330 Euro wurde von mir am 31.01. überwiesen, weshalb sich das Schreiben derzeit ohnehin erledigt hat.

Da sich die Sache erledigt hat, würde ich darauf nicht antworten.

Das Schreiben enthält - abgesehen von der Zahlungsaufforderung - nichts prozeßrelevantes.

Mir persönlich wäre die Zeit zu schade, auf einen solchen Müll zu antworten.

Simon II
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#72
WB, Nappo.

Du legst es ja auch mit deinen Zahlungsmodalitäten scheinbar darauf an, dich an der Robe zu reiben, oder?

Lass es doch einfach. Tief durchatmen und bis 10 zählen oder
eben drüber schlafen. Da wär mir meine Zeit viel zu schade, mich
mit dem Richter weiter zu beschäftigen. Du wirst ja nur aufgefordert und nicht gleich verurteilt.

Schon als Kinder haben wir einer Nervensäge oder einem Wichtigtuer
dann irgendwann mal verklickert: "Du hast Recht und ich hab meine Ruhe!".
Da Mr. Wichtig dann nichts mehr zum abarbeiten hatte, trollte er sich dann
meistens und wir konnten wieder zum Tagesgeschäft übergehen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#73
Aufforderungen sind keine Beschlüsse. Es ist schön, dass er dir den Brief schreibt, denn damit liefert er eine nette Trefferanzeige: Selbst solche Kleinigkeiten wie Teilbetragsüberweisung nerven die Gegenseite. Gut zu wissen. Also weitermachen.

Ich schreibe übrigens als Betreffzeile meiner (zu niedrigen) Kindesunterhaltsüberweisung immer schon "Erpresstes Geld für Geiselhaft (Kindname)". Leider will das Jugendamt ja nicht mehr mit mir streiten, aber eine Reaktion darauf gab es nie :-)

Briefe schreiben... da juckts mich auch immer in den Fingern.

Eure richterliche Hoheit,

untertänigsten Dank für die Erteilung neuer Befehle in ihrer Epistel! Die dankbare Überreichung von Unterhaltsgulden in Teilbeträgen ist meiner erbärmlichen finanziellen Lage geschuldet, ich überweise immer gleich jedes Geldstücklein, das ich mir absparen kann, damit es nicht ein anderer -schwuppdiwupp- aus meiner mageren Börse entwendet oder ich es gar unbedacht für Schund ausgebe. Erst gestern überkam mich die sündige Lust, einmal ein Brötchen statt der gewohnten Restbrotrinden zu erstehen.

(u.s.w.)
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#74
(04-02-2014, 20:59)Nappo schrieb: Im Übrigen werden Sie aufgefordert, Ihre Zahlungen nicht in zahllosen unregelmäßigen Einzelbeträgen zu erbringen, da ansonsten unübersichtlichkeit und völlig überflüssige Mehrarbeit entsteht.

Zuckersüß. Wie p. schon schrieb, ist das eine sehr gute Zermürbungsmethode. Überflüssige Mehrarbeit? Das muss man ausbauen, damit man ihm die Zeit stiehlt und er kostenlose Überstunden machen muss.

Antworten würde ich nicht. Das ist hart, weil es einem in den Fingern juckt.
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#75
Naja, bei den veralteten Computerprogrammen, die in mancher verwaltung Verwendet werden geht eben nicht Copy und Paste um die Zahlen zu addieren. Da muss der externe Taschenrechner ran. Das macht also Aufwand.

Diese Prozedur mit den unterschiedlichen Beträgen macht am allermeisten Spaß, wenn man immer im Plus ist und die Gegenseite nie Gelegenheit für eine Mahnung hat. Man kann sowas ja damit entschuldigen, dass der Gehaltseingang auch schwankt und es in einer normalen Familie auch nicht anders läuft.

Antworten würde ich nicht, das liefert der Gegenseite nur unnötige Informationen
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