25-06-2013, 12:50
Tja.....
Richter hat Zeugen und die versammelte Mannschaft antreten lassen. Zwischenzeitlich zahlte ich ja seit geraumer Zeit 530 Euro Unterhalt.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte man mich eingebuchtet, da ich ja aus dem Urteil von 06/2011 verurteilt bin. Die Bewährung geht also bis 06/2014
Da sagte der Richter :"Also, Sie zahlen ja jetzt diese Summe und damit soll es nun auch gut sein. Ich habe kein Interesse jetzt noch hierin rum zu bohren und den Kindern ist mit diesen Zahlungen genüge getan. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann stelle ich das Verfahren ein."
Der Anwalt meinte :"Herr X ist davon nur mäßig begeistert und ich mich mich mit ihm besprechen."
Das taten wir dann.
Anwalt meinte, die Beweisdecke wäre so dünn, dass der Richter das wüsste und wir ihm nun eine Menge Arbeit machen könnten. Aber wir wären noch nicht vor dem LG. Es könne auch sein, dass wir zum AG nochmal hin müssten.
So wurde abgewogen, dass wenn ich (was ich vor hatte), der Einstellung nicht zustimmen würde, da ich ja einen Freispruch wolle, der Richter die Bewährung aufheben könne und dann hätte ich ein Problem.
Ich bin ja in der Anfangszeit der Auflage zu zahlen nur bedingt nach gekommen.
Wir haben dann der Einstellung zugestimmt. Der Richter hörte die "Zeugen" nicht mehr und verfügte, ich solle die 530 bis Mai 2014 weiter zahlen.
Ende.
Nun hat die Exe vor lauter Wut mir die Pfändung zum derzeitigen Arbeitgeber geschickt wegen rückständiger Summen.
Da die Summe aus dem Forderungskonto aber nicht stimmt, formuliere ich gerade die Vollstreckungsabwehrklage.
Den Anwalt hatte ich letzte Woche Montag dazu angerufen. Ich habe dann nichts mehr gehört und diese Woche ist Er im Urlaub.
Also mache ich erst mal lieber selber was.....
Richter hat Zeugen und die versammelte Mannschaft antreten lassen. Zwischenzeitlich zahlte ich ja seit geraumer Zeit 530 Euro Unterhalt.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte man mich eingebuchtet, da ich ja aus dem Urteil von 06/2011 verurteilt bin. Die Bewährung geht also bis 06/2014
Da sagte der Richter :"Also, Sie zahlen ja jetzt diese Summe und damit soll es nun auch gut sein. Ich habe kein Interesse jetzt noch hierin rum zu bohren und den Kindern ist mit diesen Zahlungen genüge getan. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann stelle ich das Verfahren ein."
Der Anwalt meinte :"Herr X ist davon nur mäßig begeistert und ich mich mich mit ihm besprechen."
Das taten wir dann.
Anwalt meinte, die Beweisdecke wäre so dünn, dass der Richter das wüsste und wir ihm nun eine Menge Arbeit machen könnten. Aber wir wären noch nicht vor dem LG. Es könne auch sein, dass wir zum AG nochmal hin müssten.
So wurde abgewogen, dass wenn ich (was ich vor hatte), der Einstellung nicht zustimmen würde, da ich ja einen Freispruch wolle, der Richter die Bewährung aufheben könne und dann hätte ich ein Problem.
Ich bin ja in der Anfangszeit der Auflage zu zahlen nur bedingt nach gekommen.
Wir haben dann der Einstellung zugestimmt. Der Richter hörte die "Zeugen" nicht mehr und verfügte, ich solle die 530 bis Mai 2014 weiter zahlen.
Ende.
Nun hat die Exe vor lauter Wut mir die Pfändung zum derzeitigen Arbeitgeber geschickt wegen rückständiger Summen.
Da die Summe aus dem Forderungskonto aber nicht stimmt, formuliere ich gerade die Vollstreckungsabwehrklage.
Den Anwalt hatte ich letzte Woche Montag dazu angerufen. Ich habe dann nichts mehr gehört und diese Woche ist Er im Urlaub.
Also mache ich erst mal lieber selber was.....