26-06-2013, 06:32
(25-06-2013, 12:50)Nappo schrieb: Nun hat die Exe vor lauter Wut mir die Pfändung zum derzeitigen Arbeitgeber geschickt wegen rückständiger Summen.
Da die Summe aus dem Forderungskonto aber nicht stimmt, formuliere ich gerade die Vollstreckungsabwehrklage.
Und auf was willst Du die begründen?
Du wurdest nicht frei gesprochen, also ist die Pfändung rechtmäßig.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.