22-09-2012, 22:22
@Petrus : Bei mir käme es auch einem Berufsverbot gleich. Insofern werde ich Montag mit dem Anwalt sprechen.
@Ibikus : Ich habe eher im Forum immer wieder gelesen, nichts zur Sache bei zu tragen, weil die Staatsanwaltschaft beweisen muß! Das hast Du auch schon geschrieben.
Wenn ich nun das vor Gericht versuche, was Du versuchst zu erklären, kann der Schuß für einen juristischen Laien wohl nur nach hinten los gehen.
Enttäuschenderweise habe ich gerade gelesen, dass man tatsächlich einen 170er nicht zurück nehmen kann. Man könnte ihn wohl also nur einschläfern, indem man
sagt, der Unterhaltsverpflichtete hat gezahlt.
Schade eigentlich. Schon wieder keine Möglichkeit, den Richter zu packen..... Unser System hat sich gut abgesichert.
@Alter Schwede : War das auch ein 170er Verfahren ? Wie war der Ausgang ?
@Ibikus : Ich habe eher im Forum immer wieder gelesen, nichts zur Sache bei zu tragen, weil die Staatsanwaltschaft beweisen muß! Das hast Du auch schon geschrieben.
Wenn ich nun das vor Gericht versuche, was Du versuchst zu erklären, kann der Schuß für einen juristischen Laien wohl nur nach hinten los gehen.
Enttäuschenderweise habe ich gerade gelesen, dass man tatsächlich einen 170er nicht zurück nehmen kann. Man könnte ihn wohl also nur einschläfern, indem man
sagt, der Unterhaltsverpflichtete hat gezahlt.
Schade eigentlich. Schon wieder keine Möglichkeit, den Richter zu packen..... Unser System hat sich gut abgesichert.
@Alter Schwede : War das auch ein 170er Verfahren ? Wie war der Ausgang ?