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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
#6
(24-09-2012, 23:50)olaf schrieb: Gibt es vaeterfreundlichere Alternativen zur Berechnung durch das JA, die auch die KM akzeptieren wuerde?

Ich muss meinen Taschenrechner nicht bewegen und in keine Tabelle reinschauen. Dir bleibt der Pfändungsfreibetrag von 950,- € - mehr nicht. Eine Unterhaltsverhandlung mit Mutti wird im Streit enden. Da würde ich es wohl auf eine Richterentscheidung drauf ankommen lassen. Aber bringen wird es auch nicht viel.

Eine Ex und 3 Kinder sind mit normalen Einkommen nicht finanzierbar. Glückwunsch! Das Glück mit einer wundervollen Frau und 3 süßen Kindern endet im finanziellen Desaster, aber nur für den Mann. Wenn Du noch Geld auf der hohen Kante hast, dann gib es jetzt aus, wo es nach da ist. Später hat es die Ex, ihr Anwalt oder das Jugendamt. Es wird jedenfalls für Dich weg sein.
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RE: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen - von Leutnant Dino - 25-09-2012, 10:48

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