27-09-2012, 14:30
(27-09-2012, 14:18)Skipper schrieb: Was spricht dagegen, nach Schema
- den Mindest-KU befristet bis 18 zu titulieren,
- guten Umgang um die 45% zu vereinbaren und
- damit die Aufstockung zu beantragen?
Wenn er nicht barunterhaltspflichtig ist, hat sich die Aufstockung erledigt. Aufstockung hat ihre Nachteile, ständige Offenlegungen (öfter als im Familienrecht), häufig sehr schwierig durchzusetzen, das Problem der Bedarfsgemeinschaften etc.