28-09-2012, 00:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2012, 00:20 von PolyTrauma.)
(27-09-2012, 23:35)Skipper schrieb: http://www.harald-thome.de/media/files/S...9.2012.pdf
Seite 64
Das heißt, dass der KU zwar nicht tituliert sein, jedoch eine notariell beurkundete Vereinbarung zugrundeliegen muss.
Ist das "muss" der Worstcase, die Regel oder absolut obligatorisch?
Es sieht so aus, als sei die Sache gut machbar.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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