Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Finnland - Umgangsvereitelung soll strafbar werden
#1
"Das Parlament ist selten einig". So der Überschrift in Helsingin Sanomat, der führenden Tageszeitung Finnlands.

Soeben hatte sich das finnische Parlament über zwei Gesetzesinitiativen beraten (13.09.2012).

Die erste Initiative, wonach trotz einer Umgangsregelung oder Umgangsurteil betriebene Umgangsvereitelung strafbar werden soll (bis zu 6 Monate Haft) wurde schon vor der Diskussion von 141 der 200 Abgeordneten unterschrieben. Die Initiative fand Unterstützung aus allen Fraktionen des Parlaments.

Auch die zweite Initaitive fand breite Unterstützung. Die vorsätzliche Entfremdung eines Elternteiles (PAS) soll künftig sanktioniert werden. Der Versuch einer Entfremdung soll zu erweiterten Umgangsrechten führen oder sogar die Übertragung der elterlichen Sorge an das entfremdete Elternteil resultieren.

Die Parlamentsabgeordneten fanden klare Worte. Hier einige Bemerkungen:
- "Vor dieser Initiative kannte ich das Phänomen "Entfremdung" überhaupt nicht. Nach alldem was ich darüber gehört habe, klingt es recht widerlich."
- "Ich bin bekennender Feminist. Diese beiden Initiativen unterstütze ich vorbehaltslos. Es geht hier nicht um Männer und Frauen, nicht um Väter und Mütter. Es geht um Kinder."

Das Parlament leitete die Initiativen weiter an das Rechtsausschuß, ohne Gegenstimmen.
Zitieren
#2
Gibt es einen Gesetzentwurf dazu, den man online lesen kann, vielleicht sogar übersetzt?
Zitieren
#3
Hier die Änderungen des Strafgesetzbuches:
(mit schlechter Google-Übersetzung)

http://www.paulikiuru.fi/?x103997=382315

Fraktionsübergreifend von 141 Parlamentsmitgliedern beschlossen, hier in Schland eine Utopie.
Wer sich weiter informieren möchte kann ja bei Google suchen unter "tapaamisoikeuden tahallinen estäminen"
Zitieren
#4
(26-09-2012, 14:52)lordsofmidnight schrieb: "tapaamisoikeuden tahallinen estäminen"
Sorry für OT, aber ich liebe diese Sprache Heart
Loituma - Levan Polkka Smile
Zitieren
#5
Strafgesetzbuch Kapitel 25 § 5b neu:

Kapitel 25

§ 5b

Vorsätzliche Behinderung des Umgangs

Wenn ein Elternteil oder eine andere Person, die das Sorgerecht bekommen hat das Umgangsrecht des Kindes unter 16 Jahren blockiert werden sie zum Schutz der Rechte des Kindes zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verurteilt.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

In den Erklärungen steht, was unter Umgangsblockade zu verstehen ist. Eltern, die ohne Gründe den Umgang des Kindes zu einem Umgangsberechtigten absichtlich verhindern. Auch psychischer Druck auf das Kind zählt dazu. Es gibt ein reichhaltiges Instrumentarium von Zwangsmassnahmen.
Zitieren
#6
Super Ansatz - mit der Durchsetzung wird es wohl einige Detailprobleme geben, notorische Dumm-Mütter werden sich nicht von ihrem teuflischen Tun abhalten lassen, aber deren Zahl wird sich reduzieren - aber darauf werden wir in Deutschland noch 20 Jahre warten müssen..
Zitieren
#7
Am besten gefällt mir das hier:
(27-09-2012, 16:55)p schrieb: ...werden sie zum Schutz der Rechte des Kindes...
Nicht "können" oder "können wenn" oder "in Einzelfällen" etc. sondern schlicht "werden"
Das nenne ich mal ein Gesetz.
Zitieren
#8
tja. wer will findet wege, wer nicht will findet gründe.

die finnen wollen wohl.
Zitieren
#9
Perfekt ist die Übersetzung nicht. Das Wort "blockiert" könnte auch in anderen Nuancen übersetzt werden. Wichtig erscheinen mir:

- es betrifft jeden "Kindbesitzer" (auch der Sorgerechtsbegriff ist nicht ganz kompatibel) und ganz generell das Umgangsrecht, also auch wenn eine Pflegefamilie zickt. Die Begriffe Vater und Mutter tauchen nicht auf, das Gesetz ist nicht darauf beschränkt.
- es gibt ein reichhaltiges Instrumentarium, mit dem Umgangsvereitelung begegnet wird. Der Druck kann bis zum Gefängnis erhöht werden, das vor allem dann zum Einsatz kommen soll, wenn Geldstrafen nicht einbringlich sind.
- dass psychischer Druck in den Erläuterungen genannt wird, ist ein Meilenstein. Das zielt Richtung Entfremdung ab und greift in Fällen, in denen die Kinder angeblich selbst keinen Umgang mehr wollen.
- die Einigkeit und Leichtigkeit, mit der die gesetzlichen Änderungen beschlossen wurden. Da würde mich die vorherige gesellschaftliche Diskussion und der Weg dorthin interessieren, aber Finnisch ist nicht gerade leicht übersetzbar. Ich hoffe, dass in einem der zahlreichen internationalen Familienrechtsvergleiche mal etwas dazu auftaucht.
Zitieren
#10
Wäre was für @Skippers "Väteratlas" Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste