04-10-2012, 19:06
Skipper schrieb:Mehr machen geht kaum und beim VG bin ich schon Stammkläger.Zähne zusammen beissen! Der Tag hat 24 Stdn. !
Es gibt dann bestimmt auch ne Menge Entscheidungen?
Oder ist es vielleicht so gewesen, dass das VwGericht in nur einer Sache entschieden hatte, nicht zuständig zu sein?
Gegen wen und um was geht's denn vor dem VwGericht?
Die Kindschaftsangelegenheiten sind doch alle zum Besten geregelt, denke ich.
Dürfen wir auf Veröffentlichung hoffen?