12-12-2012, 13:54
Ich bin hier inhaltlich zwar nicht ganz richtig aber es geht auch um dienstaufsichtsbeschwerden.
Auf meine letzte beschwerde wurde mir von dem amtsträger angedroht rechtliche schritte gegen mich zu ergreifen, falls ich mich erneut beschwerte.
Für mich erfüllt das den straftatsbestand der versuchten nötigung.
Es ist auch nicht davon auszugehen, dass er die beschwerde, soweit sie gegen ihn gerichtet war, an die zuständige aufsichtsbehörde weiterleitete, wozu ich ihn aufforderte.
Das könnte den straftatsbestand des verwahrungsbruchs erfüllen.
Ich gedenke strafantrag zu stellen. Was meint ihr dazu?
Auf meine letzte beschwerde wurde mir von dem amtsträger angedroht rechtliche schritte gegen mich zu ergreifen, falls ich mich erneut beschwerte.
Für mich erfüllt das den straftatsbestand der versuchten nötigung.
Es ist auch nicht davon auszugehen, dass er die beschwerde, soweit sie gegen ihn gerichtet war, an die zuständige aufsichtsbehörde weiterleitete, wozu ich ihn aufforderte.
Das könnte den straftatsbestand des verwahrungsbruchs erfüllen.
Ich gedenke strafantrag zu stellen. Was meint ihr dazu?