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Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen?
#1
Ich habe bereits andere konkrete Beiträge zu diesem Thema gelesen. z.B Altersvorsorge anrechnung....
Mich interessiert aber, welche Verbindlichkeiten oder Kosten kann man vor dem Unterhalt in Abzug bringen?

Beispiele:
1.) Reisekosten die beim ausüben vom Umgangsrechts mit dem Kind entstehen ?
2.) Irgendwelche zusatz Versicherungen z.b Zahnersatz?
3.) Anwaltshonorare?
.............
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#2
3xNein. Bei den Kosten für Umgang kann allerdings manchmal etwas zu machen sein, wenn der Umgang ansonsten nicht stattfinden könnte. Hängt vom Richter ab, von der Höhe des Einkommens und der geltendgemachten Kosten.
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#3
Ich habe die Frage bewusst im "Internationales Recht" Forum gestellt, denn es kann ja sein, dass in anderen Ländern eine kosten Position gleich oder höher als Unterhalt nach Deutschland gestellt ist.
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