08-10-2012, 20:12
@ mischka
Gerade nochmal nachgegoogelt:
ALG II Regelsatz für Kinder 0 bis 5 Jahren, vgl. § 28 I Nr. 1 SGB II
215,00 Euro /219 (224 Euro)
Im Übrigen hier nachzulesen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-a...etzekinder
Alles oberhalb dieses Betrages sollte das JC nicht jucken, da sie in dem Fall ja keine Leistung an das Kind mehr erbringen müssen. Grundsätzlich interessiert sich das JC nur dafür, möglichst wenig Leistung ausbezahlen zu müssen. Wenn du den Mindestunterhalt zahlst, deckst du ja den Regelbedarf des Kindes schon voll ab.
Und ob die KMs weiterhin so desinteressiert sind, wage ich zu bezweifeln, denn: Leistungen für das Kind sind nicht Leistungen für die KM. Das heißt im Klartext, wenn du für das Kind im Monat meinetwegen (ganz fiktiv) 1000 € zahlst, wird das nicht, oder zumindest nicht voll auf den Bedarf der Mutter angerechnet, soweit ich weiß. Was wiederrum bedeutet, die KM streicht Kindesunterhalt und die eigenen ALG-Leistungen ein, und freut sich.
Gerade nochmal nachgegoogelt:
ALG II Regelsatz für Kinder 0 bis 5 Jahren, vgl. § 28 I Nr. 1 SGB II
215,00 Euro /219 (224 Euro)
Im Übrigen hier nachzulesen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-a...etzekinder
Alles oberhalb dieses Betrages sollte das JC nicht jucken, da sie in dem Fall ja keine Leistung an das Kind mehr erbringen müssen. Grundsätzlich interessiert sich das JC nur dafür, möglichst wenig Leistung ausbezahlen zu müssen. Wenn du den Mindestunterhalt zahlst, deckst du ja den Regelbedarf des Kindes schon voll ab.
Und ob die KMs weiterhin so desinteressiert sind, wage ich zu bezweifeln, denn: Leistungen für das Kind sind nicht Leistungen für die KM. Das heißt im Klartext, wenn du für das Kind im Monat meinetwegen (ganz fiktiv) 1000 € zahlst, wird das nicht, oder zumindest nicht voll auf den Bedarf der Mutter angerechnet, soweit ich weiß. Was wiederrum bedeutet, die KM streicht Kindesunterhalt und die eigenen ALG-Leistungen ein, und freut sich.