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Verständigungsfrage ZPO
#1
Eine Verständigungsfrage, ob mich mein RA oder/und OLG verschaukelt:
Nach einem Umgangsbeschluss vorm AG ging ich sofort in Berufung.
Es kam zu einem Termin vorm OLG. Dieses stellte sogleich fest, dass der Beschluss vom AG sofort aufgehoben werden, der Umgang sofort ausgeweitet werden muss Zwecks Durchführung eines Ergänzugsgutachtens.
(Die Verfahrensdauer des AG war so lang, dass das 1. GA, recht positiv für mich, keine Anwendung mehr fand.)
Recht zeitnah wurde das GA gemacht, welches die KM jedoch boykottierte.
Das GA war ebenfalls sehr positiv für mich, und unterstützte meine Umgangsforderungen Vollumfänglich. (Tenor: der Vater ist nicht nur förderlich, sondern nötig......)
Danach kamen die üblichen Stellungnahmen der Gegenseite und das JA wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
Das JA fragte mich und die KM.
Ich kam in einem Einzeiler darin vor, die Stellnungnahme der KM gegen eine Umgangsausweitung füllte 2 Seiten.
Eine Empfehlung des JA der Umgangsausweitung entsprach 1:1 der, der KM.
Nach ca. 1 Monat forderte darauf das OLG die GAin auf, eine Stellungnahme zu der Empfehlung des JA abzugeben.
Die GAin verwies auf ihr damaligens 1. + 2. GA dass eine zeitnahe Entscheidung herbeigeführt werden müsse, da eine weitere Verzögerung nicht dem Kindeswohl diene.
Desweiteren hat sich keine Veränderung ergeben(so wie das JA anführt), dass eine weitere Verzögerung der Umgangsausweitung erklärt.
Weitere 2 Monate später kam ein Vergleich vom OLG, der Vollumfänglich und darüber hinaus, meinen Umgangswünschen entsprach.
Zunächst wurde 1 Tag vor Ablauf der Frist um Fristverlängerung (3 Wo.)
gebeten. Kurz vor verstreichen dieser, wurde noch einmal verlängert, welches auch genehmigt wurde.
Natürlich verstrich auch diese und es passierte erstmal nichts.
So wurden noch einmal 3 Monate Verzögerungstaktik generiert (Das Beschwerdeverfahren lief jetzt schon 1 1/4 Jahre)
Danach legte mein RA Beschwerde wegen Verzögerung ein.
Unterdessen war ich auch schon mit meinen Unterhaltsangelegenheiten beim OLG und dem selben Senat angekommen. Direkt am Anschluss dieser Verhandlung stellte mein RA die Frage, wie es denn beim Umgang jetzt weiterginge?
Einer der Richter machte den Vorschlag, dass wenn ich einverstanden bin, im Januar, ohne weitere Verhandlung, meine Umgangsausweitung bekomme.
Denn so hätte er jetzt neu terminieren müssen und hätten auch erst im November einen Termin bekommen. Und bis Beschluss wäre es dann auch Januar geworden.
Ich fragte ihn, da ja eigentlich alles Beschlussreif ist, warum sie nicht jetzt schon beschliessen könnten?
Richter: Wegen der ZPO.
Dieses bestätigte mir mein RA ebenfalls.
Der Richter will der Gegenseite klar machen , dass er auch mit Verhandlung beim Vergleichsvorschlag bleiben wird.
Da die RAin dann auf Vergleichsgebühren verzichten muss und da
die KM keine VKH bekommt, wird sie sich es überlegen.
Nur ob die RAin darauf einsteigt, ist nicht gewiss.
So die Worte meines Rechtsbeistandes.
Einige meinen, die Richter hätten auch vorher beschliessen können, da alles Beschlussreif war.
Ich frage mich, ob dieses Verfahren so Rechtsmässig war!
Ich bin mir jedenfalls nicht mehr sicher.
Ich weiss nicht, ob alles ein Zufall war, denn die Unterhaltssache wurde sehr beschleunigt behandelt, die Umgangssache sehr verzögert.
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