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Erziehungsfähigkeit
#1
Hallo zusammen,

meine Exe macht ja auf der Psycho-Schiene. Das heißt, sie ist wegen Trennung / Scheidung und dem in diesem Zusammenhang von mir veranstalteten Psychoterror (?? Ich tue gar nichts, ich lebe wieder in einer neuen Beziehung und zahle pünktlich jeden Monat TU und KU wie ausgeurteilt, ansonsten lasse ich Exe in Ruhe) für immer und ewig nie wieder nicht arbeitsfähig- und strebt deshalb einen lebenslänglichen nachehelichen Unterhalt von mir an.

Begründet wird dies a) durch das Gutachten eines Arbeitsmediziners, der ihr bescheinigt hat, dass ihr nichts fehlt- ausser, dass sie wohl schlechte Laune hat wegen Trennung/Scheidung und Anfang nächsten Jahres wieder voll arbeiten könnte und b) durch eine Stellungnahme des sie behandelnden Psychotherapeuten zu diesem Gutachten. Er meint, der Gutachter hätte etwas sorgfältiger arbeiten können. Sonst nichts.

Parallel hat Exe das alleinige Sorgerecht für den Jüngsten (16 J.) beantragt; das war schon im Mai diesen Jahres; bisher ist vom Gericht noch nichts gekommen und keine Entscheidung hierzu vom FamGericht gefällt.
Wäre es ratsam, das Jugendamt von dem psychischen Zustand der Exe zu informieren? Ist Exe überhaupt noch erziehungsfähig, wenn so schwer "psychisch angeschlagen?", dass sie nie wieder was arbeiten wird können, Probleme hat ihren Haushalt überhaupt zu bewältigen etc. pp.? Ihr Psychotherapeut spricht ausdrücklich von einer Persönlichkeitsstörung.

Ich bin da jetzt ein wenig in der Zwickmühle. Beweise ich ihr, dass sie tatsächlich bekloppt ist, dann nehme ich ihr das Sorgerecht für den Jungen- handle mir aber dafür lebenslängliche Alimentation der faulen S.. ein.

Was tut man in so einem Fall? Dem Jugendamt die Unterlagen schicken und abwarten, ob die von sich aus was unternehmen? Immerhin muss dann der Sachbearbeiter des Jugendamts entscheiden, ob er (mit seinem Wissensstand) das Kind in der Obhut einer psychisch kranken Person belässt oder das Kind eher zum Vater gibt, der in geordneten Verhältnissen lebt usw.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Hallo Austriake,

meiner Meinung nach wird folgendes passieren... schreibst du einen Brief mit genannten "Anschuldigungen", so bleibt das unbeachtet bezüglich Sorgerechtsstreit, kann dir aber auf den Fuß fallen, wenn es um EU geht. Denn du "bestätigst" schließlich Muttis Ansinnen.

Ich habe selbiges versucht, als es bei mir um ABR ging. Gutachten kam zum Ergebnis: Ja, Mutti hat qualitative Untiefen bezüglich Erziehungsfähigkeit. 2 von 4 Kindern leben beim Vater und Mutti hat für diese das Sorgerecht verloren (Vater ist Zeuge Jehovas, das war auch dem Gericht bekannt). 3 von 4 Kinder sind beim Psycho Doc, etc... Egal, sagt das JA gefolgt vom Gericht. "Mutti verdient ne 4. Chance zu beweisen, das sie evtl doch ne gute Mutti sein kann.

Dann BU Streit: Hier war das Gutachten für das Gericht gewichtiger als im ABR Verfahren. Ich hätte ja selbst gesagt, dass sie total überfordert ist, und deswegen sei auch länger BU fällig - ich wüsste ja selbst, dass sie Hilfe braucht und nicht Job und Betreuung wupppen kann.
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#3
Ich wollte gar keinen Brief mit "Anschuldigungen" schreiben- einfach dem Sachbearbeiter am Jugendamt die med. Gutachten in Kopie zur Kenntnis geben, damit er nicht irgendwann behaupten kann, von nichts gewußt zu haben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(08-10-2012, 12:28)Austriake schrieb: Ich wollte gar keinen Brief mit "Anschuldigungen" schreiben- einfach dem Sachbearbeiter am Jugendamt die med. Gutachten in Kopie zur Kenntnis geben, damit er nicht irgendwann behaupten kann, von nichts gewußt zu haben.


Ich weiß ja nicht, wie dein JA tickt oder welche Erfahrungen du bereits mit diesem sammeln konntest. Meine eigene Erfahrung ist, dass das JA sehr selektiv mit Informationen umgeht. Was gegen Mutti spricht, ist irrelevant. Was gegen Papi spricht muss zwingend aufgebauscht werden. In diesem Fall: Papi schickt ein Gutachten und greift damit die Mutti an. Papi hat das alles noch nicht verkraftet und sowas ist natürlich nicht gut fürs Kind.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Wäre es nicht ratsamer, das Gericht im SR Verfahren darauf hinzuweisen, dass Mutti lediglich die Paarebene noch nicht verdaut hat Zitat:"dass sie wohl schlechte Laune hat wegen Trennung/Scheidung", und dies mitnichten ein Grund ist, dir das SR zu entziehen.

Schickst du dem JA das Gutachten, wird es meiner Meinung nach besten Falls nicht beachtet.
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#5
Eine Persönlichkeitsstörung wird den JA-Mitarbeiter nicht veranlassen das Kind aus dem mütterlichen Haushalt zu holen. Das bedeutet keine akute Kindeswohlgefährdung. Wenn du eine hättest würde das natürlich anders aussehen. Ausserdem ist das Kind ja schon 16 und hat eine gefestigte Persönlichkeit.
Würde aber sagen das die gem. Sorge wichtig ist das du handlungsfähig bleibst sollte die Mutter ausfallen.
Hast du wegen der psychischen Probleme ma versucht dein Kind zu dir zu holen?
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#6
(08-10-2012, 12:28)Austriake schrieb: Ich wollte gar keinen Brief mit "Anschuldigungen" schreiben- einfach dem Sachbearbeiter am Jugendamt die med. Gutachten in Kopie zur Kenntnis geben, damit er nicht irgendwann behaupten kann, von nichts gewußt zu haben.
Davon kann auch ich nur abraten.
Es ist nicht außergewöhnlich, dass der KM das Kind sogar als Therapeutikum überlassen wird.
Schlimmstenfalls wird beiden Elternteilen das Sorgerecht wegen unüberbrückbarer Differenzen entzogen.
Davon abgesehen würdest Du vermutlich auch Schweigepflichten verletzen.
Wenn überhaupt, dann behalte diese Informationen schön in der Hinterhand für die eventuelle Verwendung in der mündlichen Verhandlung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#7
ich hab auch private Dokumente in Stellungnahmen vor Gericht mit eingebracht. Die Gegenseite hat zwar gemeckert das hat aber niemanden interressiert. Diagnose Borderline Persönlichkeitsstörung kommt jetzt erst mit rein.
Meine Meinung ist: Wer eine Persönlichkeitsstörung hat kann nicht allein verantwortlich dafür sein einem Kleinkind zu helfen eine gesunde Persönlichkeit zu entwickeln. Ist der andere Elternteil willig und fähig sollte er es übrnehmen. Entweder ganz oder mind. zur Hälfte als 2. Sicherheitsnetz.
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#8
(08-10-2012, 12:28)Austriake schrieb: Ich wollte gar keinen Brief mit "Anschuldigungen" schreiben- einfach dem Sachbearbeiter am Jugendamt die med. Gutachten in Kopie zur Kenntnis geben, damit er nicht irgendwann behaupten kann, von nichts gewußt zu haben.
Ich kann mich ganz der Meinung von @JahJahChildren anschließen. Wenn überhaupt, dann hat sowas das Gericht zu interessieren.

Eine JA-Tusse ist nicht in der Lage eine eventuelle Depression der Mutter zu beurteilen. Dafür gibt es die (unsäglichen) medizinischen Gutachten.

Pro-aktiv zu werden beim JA geht meist nach hinten los, weil es denen beweist, dass Du "gegen" die Mutter arbeitest.
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