08-10-2012, 22:23
(08-10-2012, 22:11)beppo schrieb:(08-10-2012, 22:01)ibu400 schrieb: Oder könnte das Jugendamt nochmals vor Gericht klagen? ich meine denen ist das ja egal die müssen keinen Anwalt und Gerichtskosten zahlen...Ja. Können sie.
Ja, können sie. Ob sie damit Erfolg haben ist eine andere Frage. Deswegen.. Auskunft und zwar vernünftig. 12 Abrechnungen und den letzten Steuerbescheid. Bescheid von damals würde ich nicht schicken. Sollen die ruhig auf Grund laufen bei Gericht. Behalte das in Petto für später. Lass die Mühlen mahlen. ;-)